Urteile aus der Kategorie „IR-Marke“

24. Juli 2018 Top-Urteil

Christian Louboutin: Zum markenrechtlichen Schutz roter Schuhsohlen

Pumps mit roter Schuhsohle
Urteil des EuGH vom 12.06.2018, Az.: C-163/16

Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziff. iii der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass ein Zeichen wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende, das aus einer auf der Sohle eines hochhackigen Schuhs aufgebrachten Farbe besteht, nicht ausschließlich aus der „Form“ im Sinne dieser Bestimmung besteht.

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08. Juli 2010

Blutzucker-Teststreifen nur mit deutschsprachiger Gebrauchsanweisung

Urteil des BGH vom 12.05.2010, Az.: I ZR 185/07 In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung, darunter versteht man z. B. Teststreifen zur Blutzuckermessung, dürfen im Inland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie eine Gebrauchsanweisung und eine Etikettierung in deutscher Sprache enthalten, die vorab in einem (erneuten oder ergänzenden) Konformitätsbewertungsverfahren überprüft worden sind. Andernfalls sind diese als wettbewerbswidrig einzustufen.

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17. April 2009

Keine Überprüfungspflicht durch den Betreiber eines Internet-Forums

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 04.02.2009, Az.: 5 U 180/07

Den Betreiber eines Internet-Forums, in welchem Beiträge und Fotos veröffentlicht werden können, trifft nicht die Pflicht zur Überprüfung seines Forums, ob durch das Einstellen von Fotos möglicherweise urheberrechtliche Rechtsverletzungen begangen werden. Kommt es dennoch zu einer derartigen Rechtsverletzung, trifft den Forenbetreiber keine Haftung, wenn er unverzüglich nach der Abmahnung durch den urheberrechtlich Berechtigten das Foto aus dem öffentlichen Forum entfernt. Ein Unterlassungsanspruch des Berechtigten ist nämlich nur dann begründet, wenn der Forenbetreiber trotz Kenntnis der Rechtsverletzung die Maßnahmen unterlässt, die zur Vermeidung der Rechtsverletzung erforderlich wären.
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23. April 2009

„Halzband“ – Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts für die Benutzung durch Dritte

Urteil des BGH vom 11.03.2009, Az.: I ZR 114/06 Benutzt ein Dritter ein fremdes eBay-Mitgliedskonto zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen, muss sich der Inhaber des Mitgliedskontos so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte. Dies erfolgt allerdings nur dann, wenn der Inhaber sein Konto nicht hinreichend vor fremden Zugriff gesichert hat und der Dritte so an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt ist. Wir veröffentlichten bereits Mitte März die Pressemitteilung Nr. 55/2009 des BGH. Nun liegt uns auch das Urteil im Volltext vor.
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11. Januar 2010

Käse in Blütenform III

Beschluss des BPatG vom 28.10.2009, Az.: 28 W (pat) 213/07

1. Eine bösgläubige Anmeldung setzt zwingend voraus, dass die fragliche Marke mit dem Zeichen, für das ein schutzwürdiger Besitzstand geltend gemacht wird, gleich oder jedenfalls zum Verwechseln ähnlich ist. Anderenfalls kann eine Sperrwirkung von vornherein nicht eintreten. Übereinstimmungen in funktionsbedingten und damit schutzunfähigen Gestaltungselementen von Formmarken können eine markenrechtlich relevante Ähnlichkeit nicht begründen.

2. Die Verwendung von Phantasiebegriffen, mit der funktionsbedingte Produktformen der Anschein einer willkürlichen und charakteristischen Gestaltung vermittelt werden soll, bleibt ohne Einfluss auf die Beurteilung ihrer Schutzfähigkeit.
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26. Juni 2009

Cartier à la eBay

Urteil des BGH vom 04.12.2008, Az.: I ZR 3/06

a) Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.

b) Die Wendung "à la Cartier" ist eine unlautere vergleichende Werbung. (...)

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05. Januar 2010

„BACKHOME“

Beschluss des BPatG vom 04.12.2009, Az.: 30 W (pat) 50/09 Im Beschluss vom 04. Dezember 2009 hat das Bundespatentgericht entschieden, dass die Beschwerde gegen die internationale Marke "BACKHOME" nicht begründet ist. Gerügt wurde die angeblich fehlende Unterscheidungskraft der Marke sowie dass "BACKHOME" kein beschreibender Begriffinhalt entnommen werden könne. Das sah das BPatG jedoch anders: Die deutsche Übersetzung "zurück zu Hause" sei für ein System zur Ortung und Rückführung von Lebewesen durch eintragungs- und schutzfähig.
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12. März 2009

Haftung von eBay bei Markenrechtsverstößen

Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.02.2009, Az.: I-20 U 204/02 Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Firma eBay-GmbH im konkreten Fall nicht als Störerin für beanstandete Markenrechtsverletzungen hafte, weil es nach erfolgter Anzeige von Verstößen nicht mehr zu gleichartigen Markenverletzungen gekommen sei. Der BGH bejahte am 19.04.2007 in dieser Sache eine grundsätzliche Haftung des Portalbetreibers bei Markenrechtsverstößen durch Verkäufer. Es sei aber nicht zumutbar jedes Angebot einzeln vor Veröffentlichung auf Rechtsverstöße zu überprüfen.
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26. November 2009

Eingeschränkte Störerhaftung für Verkausplattformen im Internet

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 30.07.2009, Az.: 3 U 214/07

Ein Internet-Auktionshaus ist nicht allein schon deshalb haftbar, weil Anbieter auf der Plattform markenrechtsverletzende Angebote einstellen. Eine Haftung kommt nur dann in Betracht, wenn trotz bestehender zumutbarer Kontrollmöglichkeiten und dem Wissen um Markenrechtsverletzungen nichts zur Unterbindung seitens des Diensteanbieters erfolgt. Wenn Markenverstöße unmittelbar durch diverse Anbieter noch nicht einmal nachgewiesen werden können, scheidet eine mittelbare Störerhaftung des Plattforminhabers erst recht aus.
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21. Juli 2011 Top-Urteil

KAPPA: Klangliche Ähnlichkeit zweier Marken kann neutralisiert werden

Zwei asiatische Zwillinge in schwarz-weiß gestreiften Oberteilen, bei denen einer eine rote Brille und der andere eine schwarze Brille auf hat.
Urteil des BGH vom 20.01.2011, Az.: I ZR 31/09

Eine nach dem Klang zu bejahende Identität oder Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen kann allenfalls dann durch Abweichungen im Bild in einem Maße neutralisiert werden, dass eine Zeichenähnlichkeit und damit eine Verwechslungsgefahr ausscheidet, wenn die mit den Zeichen gekennzeichneten Waren regelmäßig nur auf Sicht gekauft werden.

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03. November 2005

Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem

Urteil des BGH vom 03.11.2005, Az.: I ZR 29/03 1. Dem Markeninhaber stehen keine berechtigten Gründe i. S. von § 24 Abs. 2 MarkenG zu, sich der Auslobung der Markenware als Gewinn, versehen mit einem Zeichen des Sponsors des Gewinns, zu widersetzen, wenn der Verkehr in der Anbringung des Zeichens neben der Marke lediglich einen Hinweis auf die Sponsoreneigenschaft sieht und auch nicht der Eindruck erweckt wird, zwischen Sponsor und Markeninhaber bestünden geschäftliche Beziehungen. 2. Die mit dem Versprechen einer Luxusware als Gewinn einhergehende Werbewirkung der Großzügigkeit des auslobenden Unternehmens ist eine der Natur der Sache nach gegebene Folge des konkreten Gewinnspiels. Diese Transferwirkung fällt auch dann nicht aus dem rechtlich zulässigen Rahmen, wenn ein Luxusfahrzeug einer bekannten Marke ausgelobt wird.
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