Urteile aus der Kategorie „IR-Marke“

09. Februar 2010

Oracle: Verfahrensunterbrechung bei Anspruch auf Drittauskunft

Zwischen- und Teilurteil des BGH vom 01.10.2009, Az.: I ZR 94/07

Die Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung nach § 240 Satz 1 ZPO erfasst nicht den aus einem Wettbewerbsverstoß folgenden Anspruch auf Drittauskunft. Für den Anspruch auf Drittauskunft nach § 242 BGB reicht eine offene Imitationsbehauptung im Rahmen vergleichender Werbung i.S. des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG gegenüber dem besonders sachkundigen Verkehrskreis der gewerblichen Abnehmer aus. Für den Drittauskunftsanspruch ist nicht erforderlich, dass das allgemeine Publikum der vergleichenden Werbung eine Imitationsbehauptung entnimmt.
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29. September 2011

„Bayerisches Bier“ – Markenschutz durch geografische Herkunftsangabe?

Pressemitteilung Nr. 144/2011 zum Urteil des BGH vom 22.09.2011, Az.: I ZR 69/04

In dem seit mittlerweile fast einem Jahrzehnt andauernden Rechtsstreit zwischen der bayerischen Brauwirtschaft und einer niederländischen Brauerei über die Marke "BAVARIA HOLLAND BEER" deutet sich ein Ende an. Die IR-Marke "BAVARIA HOLLAND BEER" ist prioritätsälter (1995) als die geschützte Ursprungsbezeichnung bzw. geographische Angabe „Bayerisches Bier“ (2001). Bei Anmeldungen im verkürzten Verfahren i.S.d. früheren Art. 17 VO 2081/92 existierte keine Vorveröffentlichung des Eintragungsantrags, deshalb kommt es auf die erste tatsächliche Veröffentlichung an. Daher ist nunmehr zu prüfen, ob das Zeichen „Bayerisches Bier“ die §§ 126, 127 MarkenG in Anspruch nehmen kann.
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15. November 2011

„Quadratisch. Praktisch. Gut.“ – nur nicht für Milka

Urteil des LG Köln vom 30.06.2011, Az.: 31 O 478/10 Milka darf Tafelschokolade nicht weiter in einer länglichen Verpackung, die mittig getrennt werden kann, sodass zwei Quadrate daraus entstehen, vertreiben. Die entstehende Quadratform lässt die farbliche Gestaltung in den Hintergrund rücken und verletzt das Markenrecht von Ritter Sport, wo seit den 1930er Jahren Tafelschokolade in dieser Form produziert und stark beworben wird.

Update: Die Entscheidung wurde im Berufungsverfahren vom OLG Köln gekippt, inzwischen ist das Verfahren beim BGH anhängig.
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28. Juni 2011

Wort-/Bildmarke „Geo Post“ mit Marken der Deutschen Post nicht verwechselungsfähig

Beschluss des BPatG vom 08.04.2011, Az.: 26 W (pat) 65/04

Die Wort-/Bildmarke "Geo Post" ist mit den Wortmarken "POST" und „Deutsche Post“ sowie der Wort-/Bildmarke "Deutsche Post" mit Posthorn nicht verwechselungsfähig. Der Wortbestandteil "Post" stellt für die bezeichneten Dienstleistungen eine beschreibende Sachangabe dar, was die Kennzeichnungskraft der Marken schwächt. Der Verkehr nimmt zudem den Begriff in seiner Gesamtheit wahr, sodass keine Gefahr eines gedanklichen In-Verbindung-Bringens vorliegt. Der erforderliche Markenabstand gegenüber den Widerspruchsmarken wird jeweils gewahrt.
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09. April 2009

Erledigung des Löschungsverfahren durch Verzicht auf die Eintragung einer Marke

Beschluss des BPatG vom 06.04.2009, Az.: 25 W (pat) 3/06

Mit dem Hinweis auf eine fehlerhafte Eintragung einer Marke, wobei davon ausgegangen wird, dass das Amt aus technischen Gründen keine richtige Eintragung vornehmen konnte, geht keine konkludente Verzichtserklärung hinsichtlich der eingetragenen Marke einher. Allenfalls könnte von einem Verzicht unter einer Bedingung gesprochen werden, was aber eine ausdrückliche Verzichtserklärung voraussetzen würde.
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29. Oktober 2012

BE WHAT YOU ARE AND EVERYTHING YOU WANT TO BE

Beschluss des BPatG vom 26.09.2012, Az.: 26 W (pat) 548/12 Der Wortfolge "BE WHAT YOU ARE AND EVERYTHING YOU WANT TO BE" fehlt für die Ware Tabak- und Tabakerzeugnisse nicht jegliche Unterscheidungskraft. Die Wortfolge "BE WHAT YOU ARE AND EVERYTHING YOU WANT TO BE" besitzt keinen beschreibenden Sinngehalt für die begehrten Waren und Dienstleistungen. Es ist auch kein (im Vordergrund stehender) enger sachlicher Bezug zu erkennen. Die Wortfolge hat für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen keinen eindeutigen Begriffsinhalt, ist vielmehr vage und unklar.
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28. Oktober 2008

„Open Source Broker“

Beschluss des BPatG vom 30.09.2008, Az.: 33 W (pat) 1/07 Setzt sich ein potenzieller Markenname aus mehreren Wortteilen zusammen, die einzeln gesehen allgemein gebräuchliche Fachbegriffe darstellen, ist diese Wortmarke als Angabe von der Eintragung ausgeschlossen. Dabei ist es irrelevant, dass der Anmelder selbst den Ausdruck "erfunden" hat, wenn dieser beschreibend wirkt.
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26. November 2010

Verwechslungsgefahr der Marke „UNIRAK“ mit „UNIQA“

Urteil des Hanseatischen OLG  Hamburg vom 26.05.2010, Az.: 5 U 33/09

An sich ist die Marke "UNIRAK" aufgrund der mehrdeutigen Vorsilbe "Uni" durchschnittlich kennzeichnungsstark. Die Reduktion der Bezeichnung "UNIQA Total Return" auf den Zeichenbestandteil "UNIQA" ist verkehrsüblich. Der Verbraucher ordnet diese Bezeichnung dem Inhaber der Marke "UNIRAK" zu, da sämtliche Waren des Inhabers der Marke "UNIRAK" die Vorsilbe "UNI" als wesensgleichen Stamm haben. Daher reiht sich diese Bezeichnung in die Zeichenserie der Marke "UNIRAK" ein. Sowohl der beschreibende Zusatz "Total Return" als auch ein Unterschied in der Groß- und Kleinschreibung können die markenrechtliche Verwechslungsgefahr nicht beseitigen.
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08. September 2008

Radio-Uhr III

Beschluss des BGH vom 24.05.2007, Az.: I ZB 66/06

Handelt es sich bei einer dreidimensionalen Marke, die die äußere Form der Ware wiedergibt, nicht um eine Kombination üblicher Gestaltungsmerkmale und bestehen auf dem in Rede stehenden Warengebiet eine nahezu unübersehbar große Zahl von Gestaltungsmöglichkeiten und eine entsprechende Formenvielfalt, spricht dies gegen ein Interesse der Allgemeinheit, die als Marke beanspruchte Form freizuhalten.
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