Urteile aus der Kategorie „IR-Marke“

21. Februar 2012

„DAS GESUNDE PLUS“ vs. „GESUNDHEIT PLUS+“

Urteil des OLG Köln vom 08.04.2011, Az.: 6 U 158/10

Zwischen der internationalen Wortmarke "DAS GESUNDE PLUS" – eingetragen für Gesundheitsprodukte - und dem Zeichen "GESUNDHEIT PLUS+" – unter dem nicht apothekenpflichtige Markenprodukte dritter Hersteller angeboten werden - besteht keine Verwechslungsgefahr. Die Kennzeichnungskraft, Waren- bzw. Dienstleistungsähnlichkeit und die Zeichenähnlichkeit ist als durchschnittlich zu bewerten. Daher fällt die Gesamtabwägung zu Lasten der Klägerin aus, die es sich gefallen lassen muss, dass die beschreibenden und gängigen Elemente ihres Zeichens in anderer Zusammensetzung auch von Konkurrenten benutzt werden.
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25. April 2013

„HOT“ – Mangelnde Schutzfähigkeit der Markenbezeichnung

Beschluss des BPatG vom 09.10.2012, Az.: 27 W (pat) 49/11 Der Wort-/Bildmarke "HOT" fehlt es nach Ansicht des Bundespatentgerichts (BPatG) an Unterscheidungskraft. So kann dem Wort "hot" regelmäßig in der Werbung ein vielfältiger Sinngehalt zugesprochen werden. Als Konsequenz daraus und mit dem Hintergrund der einfachen graphischen Ausgestaltung der Wort-/Bildmarke fehlt es an ihrer Schutzfähigkeit.
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21. März 2007

Ungebrochene Durchfuhr ausländischer Ware

Urteil des BGH vom 21.03.2007, Az.: I ZR 246/02 Die ungebrochene Durchfuhr von Waren, die im Ausland mit einer im Inland geschützten Marke gekennzeichnet worden sind, durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stellt als solche keine Verletzung der inländischen Marke dar (im Anschluss an EuGH, Urt. v 9.11.2006 - C-281/05, GRUR 2007, 146 - Montex Holdings/Diesel).
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27. Oktober 2008

Bayerisches Bier

Beschluss des BGH vom 14.02.2008, Az.: I ZR 69/04

Zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.
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23. Juli 2010

„Bringing Flavor to life“ für Nahrungsmittel nicht schutzfähig

Beschluss des BPatG vom 01.07.2010, Az.: 25 w (pat) 4/09 Der internationalen Wortmarke "Bringing Flavor to life" wurde der Markenschutz für Produkte  aus dem Nahrungsmittelbreich in der  Bundesrepublik Deutschland verweigert, da diese für diesen Produktbereich eine beschreibende Angabe darstellt  und keinen betrieblichen Herkunftshinweis . Der deutsche Verkehrskreis verstehe die aus einfachen Wörtern der englischen Sprache gebildete Wortfolge "Bringing Flavor to life" ohne weiteres und in erster Linie im Sinne von "Bringt Geschmack ins/zum Leben". Dies stellt in Bezug auf die beanspruchten Waren, die allesamt entweder als Nahrungs- und Lebensmittel eine deutlich beschreibende, naheliegende und von den beteiligten Verkehrskreisen ohne weiteres als solche zu verstehende Sachaussage dar. Auch wenn der verfahrensgegenständlichen IR-Marke in den USA, in Kanada und in Australien - aus welchem Grund auch immer - der Schutz nicht verweigert wurde, ändert dies nichts an der Beurteilung, da ausländische Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung haben.
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08. Oktober 2008

Käse in Blütenform

Beschluss des BGH vom 03.04.2008, Az.: I ZB 46/05 Der Schutzerstreckung einer IR-Marke, die aus der äußeren Form der Ware besteht, kann das Interesse der Allgemeinheit an der Freihaltung der beanspruchten Form entgegenstehen, wenn die Form funktionsbedingt ist. ...
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13. März 2012

„BIOVERDE“ vs. „VINHO VERDE PORTUGAL“

Beschluss des BPatG vom 17.02.2012, Az.: 26 W (pat) 578/10

Die Wortmarke BIOVERDE kann neben der Wort-/Bildmarke VINHO VERDE PORTUGAL bestehen. Eine Verwechslungsgefahr besteht nicht, da der Bestandteil "VERDE" nicht prägend ist.
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24. Oktober 2012

Orion

Urteil des BGH vom 25.04.2012, Az.: I ZR 156/10 a) Unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls kann auch ein einziger Liefervertrag mit einem einzelnen Kunden für eine ernsthafte Benutzung der Marke ausreichen, wenn der Vertrag einen nach den Verhältnissen des Markeninhabers erheblichen Umfang hat. b) Wird mit der Marke gekennzeichnete und für einen deutschen Empfänger bestimmte ausländische Ware auf dessen Weisung in einem deutschen Lager ausgeliefert, steht es einer rechtserhaltenden Benutzung der Marke in Deutschland nicht entgegen, dass der Empfänger die Ware nicht in Deutschland in den Handel bringt, sondern entsprechend einer schon ursprünglichen Absicht in andere Staaten ausführt, damit sie ausschließlich dort an Endverbraucher verkauft werden.
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19. März 2012

„EuroAirport Basel Mulhouse Freiburg“

Beschluss des BPatG vom 12.03.2012, Az.: 26 W (pat) 570/10

Die Wortfolge "EuroAirport Basel Mulhouse Freiburg" ist nicht eintragungsfähig, da ihr jegliche Unterscheidungskraft fehlt. Die Wortfolge besteht ausschließlich aus Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit und der geographischen Herkunft der beanspruchten Dienstleistung dienen und erschöpft sich damit in der beschreibenden Angabe des Erbringungsortes der angemeldeten Dienstleistungen.
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