Urteile aus der Kategorie „IT-Recht“
Providerwechsel ohne Auftrag des Domaininhabers unzulässig
Informationspflichten zur Ausgestaltung der Nutzungsrechte des Verbrauchers beim Angebot eines bloßen Produktschlüssels
Das Angebot eines bloßen Produktschlüssels ist unlauter, wenn der Verbraucher nicht über die Ausgestaltung seiner Rechte zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software informiert wird, da diese eine wesentliche Information darstellt, die der Verbraucher benötigt um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen. Notwendige Informationen sind insbesondere der Eintritt der Erschöpfung des Verbreitungsrechts und der Umfang, in dem der Verbraucher zur Nutzung von Aktualisierungen und Updates des Computerprogramms berechtigt ist.
Wikipedia haftet erst ab Kenntnis von Rechtsverletzungen
Bestätigungsmail über Kundenkontoeröffnung kann unzulässige Werbung darstellen
Eine Bestätigungs-E-Mail über die Einrichtung eines Kundenkontos kann unverlangt zugesendete Werbung darstellen, wenn der Empfänger die Eröffnung des Kontos nicht veranlasst und der Zusendung nicht anderweitig ausdrücklich und nachweisbar (per "double-opt-in-Verfahren") zugestimmt hat.
Erfüllungsort bei Homepage-Erstellung
Für die gerichtliche Zuständigkeit bei einem Vertrag über eine Website-Erstellung kommt es auf den Erfüllungsort der Werkleistung an. Dieser richtet sich nach dem Wohnsitz des Programmierers als Ausführungsort der Programmiertätigkeit und nicht nach dem Standort des Servers. Lediglich bei der Rückabwicklung des Vertrages ist auf den Standort des Servers abzustellen.
Geschmacksmusterschutz für Webseitendesign
Das Design einer Webseite kann grundsätzlich als Geschmacksmuster schutzfähig sein, wenn die erforderliche Eigenart vorliegt. Somit kann es auch als nicht eingetragenes Geschmacksmuster Schutz genießen.
Zur Verjährung von Mängelansprüchen bei individuell angepasster Software
Ist Inhalt eines Vertrages die Lieferung und Installation von Standardsoftware und deren individuelle Erstellung oder Anpassung an individuelle Kundenwünsche, so findet das Werkvertragsrecht und eine Verjährungsfrist von zwei Jahren nach § 634 a Abs.1 Nr.1 BGB Anwendung. Denn die individuelle Anpassung von Standardsoftware ist als Bearbeitung einer Sache einzuordnen. Außerdem handelt es sich bei der Erstellung eines funktionierenden EDV-Gesamtsystems um ein körperliches Arbeitsprodukt.
Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Speicherung von dynamischen IP-Adressen
a) Die dynamische IP-Adresse, die von einem Anbieter von Online-Mediendiensten beim Zugriff einer Person auf eine Internetseite, die dieser Anbieter allgemein zugänglich macht, gespeichert wird, stellt für den Anbieter ein personenbezogenes Datum im Sinne des § 12 Abs. 1 und 2 TMG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BDSG dar (Fortführung von EuGH NJW 2016, 3579).
b) § 15 Abs. 1 TMG ist entsprechend Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46 EG dahin auszulegen, dass ein Anbieter von Online-Mediendiensten personenbezogene Daten eines Nutzers dieser Dienste ohne dessen Einwilligung auch über das Ende eines Nutzungsvorgangs hinaus dann erheben und verwenden darf, soweit ihre Erhebung und ihre Verwendung erforderlich sind, um die generelle Funktionsfähigkeit der Dienste zu gewährleisten, wobei es allerdings einer Abwägung mit dem Interesse und den Grundrechten und -freiheiten der Nutzer bedarf (Fortführung von EuGH aaO).