Urteil des BVerfG vom 08.04.2009, Az.: 2 BvR 945/08 Werden in einem Internetforum Links veröffentlicht, die das unerlaubte Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Filmen und Musikstücken ermöglichen, kommt grundsätzlich jeder Forennutzer als Täter in Frage. Es kann daher nicht ausschließlich auf den Forenbetreiber abgestellt werden. Allein die Tatsache, dass jemand ein Forum betreibt, ist nicht dafür ausreichend, dass nur der Forenbetreiber die rechtswidrigen Links bekannt gegeben haben soll.
Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 02.12.2009, Az.: 11 S 32.09 Ein Webhosting-Unternehmen, das für Unternehmen und Privatpersonen Speicherplatz auf Webservern zur Verfügung stellt, ist nicht dazu verpflichtet, für eine Vorratsdatenspeicherung zu sorgen. Das Gericht kam zu dieser Entscheidung, da die Antragstellerin im vorliegenden Fall ihren Kunden die Einrichtung und Verwaltung eines Email-Postfachs lediglich erleichterte und nicht selbst als Anbieterin von Telekommunikationsdiensten nach § 113 a TKG anzusehen ist, sie also auch nicht die Pflicht der Vorratsdatenspeicherung trifft.
Pressemitteilung Nr. 08/09 des AG München vom 04.02.2009, Az.: 262 34119/07 Verlangt ein Käufer nach Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigterweise seinen geleisteten Kaufpreis zurück, kann ihm der Verkäufer die Rückzahlung nicht mit dem Argument verweigern, er müsse zunächst seine - nach Ansicht des Verkäufers unberechtigten - schlechten Bewertungen bei eBay widerrufen.
Beschluss des LG Köln vom 28.07.2010, Az.: 209 O 238/10
Das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen eines einzigen geschützten Filmwerkes in einem P2P-Netzwerk stellt eine schwere Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß dar. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei dem geschützten Werk um einen Film handelt, der vor der eigentlichen Veröffentlichung in Deutschland zugänglich gemacht wurde.
In den ersten beiden Teilen unserer Artikelserie zu dem Thema "Private Internetnutzung am Arbeitsplatz – Regelungsmodelle, Kontrollmöglichkeiten und Rechtsfolgen" haben wir bereits aufgezeigt, inwiefern Arbeitnehmer einen Anspruch auf private Internetnutzung am Arbeitsplatz haben und ob dem Arbeitnehmer deshalb (fristlos) gekündigt werden kann. In unserem letzten Teil erläutern wir, inwiefern der Arbeitgeber die Internetnutzung und den E-Mailverkehr seiner Arbeitnehmer kontrollieren darf.
Urteil des OLG Hamm vom 30.03.2010, Az.: 4 U 212/09
Unternehmer können beim Verkauf von Software im Fernabsatz das Widerrufsrecht des Verbrauchers für den Fall wirksam ausschließen, dass die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt werden. Lediglich das Öffnen der Cellophanhülle stellt jedoch nach Ansicht des OLG Hamm keine Entsiegelung dar, denn der Folie fehlt die dem Siegel typische Prüf- und Besinnungsfunktion. Vielmehr kann die Cellophanfolie auch anderen Zwecken wie etwa dem Schutz vor Verschmutzungen dienen.
In der zweitägigen Veranstaltung „IT-Recht - Inhalte, Kommunikation und Geschäfte rechtssicher im Internet gestalten und führen“ im Rahmen der Vortragsreihe "JuraBasics - Recht für Nichtjuristen" der Universität Augsburg wird Herr Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild juristischen Laien praxiselevantes Wissen vermitteln. Herr Rechtsanwalt Hild ist sowohl Fachanwalt für IT-Recht, als auch Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und berät seit fast 10 Jahren täglich Mandanten in diesem Bereich. Die Veranstaltung findet am Freitag 16.07 und Samstag 17.07 von 09:00 – 17:30 Uhr statt.
Wird bei einer Internetsuchmaschine eine Bezeichnung, die von den angesprochenen Verkehrskreisen als eine beschreibende Angabe über Merkmale und Eigenschaften von Waren verstanden wird, als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, ist eine kennzeichenmäßige Verwendung zu verneinen, wenn bei Eingabe einer als Marke geschützten Bezeichnung durch einen Internetnutzer auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.
Pressemitteilung Nr. 21/2011 des BGH zum Urteil vom 03.02.2011, Az.: I ZR 129/08
Einen Rechtsstreit zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs gebrauchter Softwarelizenzen hat der Bundesgerichtshof nun dem Gerichtshof der Europäischen Union zu einer Vorabentscheidung vorgelegt. Der Bundesgerichtshof ist der Ansicht, dass durch den Verkauf bereits gebrauchter Softwarelizenzen im Wege der Online-Vermittlung unzulässig in das Recht der Vervielfältigung eingegriffen wird. Allerdings könnte eine Vervielfältigung auch durch eine EG-Richtlinie gedeckt sein.
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 12.03.2009, Az.: 7 A 10959/08.OVG
Bei multifunktionalen Geräten ist für die Erhebung der Rundfunkgebühren nur die objektive Möglichkeit des Rundfunkempfangs entscheidend. Daneben besteht die Vermutung zum Rundfunkempfamg insbesondere dann, wenn neben dem PC kein herkömmliches monofunktionales Rundfunkgerät bereitgehalten wird. Diese Vermutung greift nicht nur im privaten, sondern auch im geschäftlichen Bereich.
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