Urteile aus der Kategorie „Kartellrecht“
Billiger Fußball für die Europäer
Live-Ausstrahlungen von Fußballspielen - hier Football Association Premier League (FAPL) - dürfen mittels ausländischer Decoder und den dazugehörigen Decoderkarten, die wesentlich günstiger als vergleichbare inländische sind, empfangen werden. Nationale Regelungen, welche die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, verletzen den freien Dienstleistungsverkehr.
Campingplatz als Energieversorgungsnetzbetreiber
Stromversorgung durch eine Trafostation und anliegende Freileitungen
ermöglicht, ist als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes gemäß
des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) anzusehen. Entscheidend ist,
dass der Betreiber nachgelagerte Endverbraucher mit Elektrizität
versorgt und nicht nur den eigenen Bedarf deckt und dass das Entgelt
nicht als Nebenkosten- Bestandteil der anfallenden Miete erhoben
wird, sondern separat abgerechnet wird. Hieraus ergibt sich, dass die
Energie nicht nur durchgeleitet, sondern auch selbstständig verkauft
wird.
Netznutzungsentgelte: Alles oder nichts entspricht manchmal der Billigkeit
Grenzüberschreitende Preise für Arzneimittel
Im Parallelhandel mit Arzneimitteln ist es nicht erlaubt, mit inländischen Großhändlern eine Vereinbarung zu schließen, in der unterschiedliche Preise festgelegt werden. Bei einem Weiterverkauf eines erstattungsfähigen Arzneimittels an Apotheken und Krankenhäuser im Inland sollen niedrigere Preise verlangt werden als bei einem Export in einen anderen Mitgliedstaat.
„Jette Joop“ – Schmuck ja, Kleidung nein!
b) Bei der Bestimmung der Grenzen markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen gilt kein Verbot geltungserhaltender Reduktion.
TSV München 1860 unterliegt im Stadionstreit über Catering-Pauschale
Pressemitteilung Nr. 22/2010 des LG München I vom 14.07.2010, Az.: 1 HK O 17908/09
Der TSV München 1860 muss bei der Austragung seiner Heimspiele in der Allianz Arena weiterhin neben der eigentlichen Miete den vollen Pauschalbetrag für die gastronomische Versorgung, die eine 100%ige Auslastung des Stadions voraussetzt, zahlen. Auch wenn seit Eröffnung des Stadions bei Fußballspielen des TSV München nicht einmal eine 50%ige Auslastung erreicht worden sei, ist die Catering-Pauschale weder sitten- noch kartellrechtswidrig. Die Stadion GmbH sei bei Abschluss des Überlassungsvertrages nicht marktbeherrschend gewesen, da zu diesem Zeitpunkt mit dem Olympiastadion und dem Stadion in Unterhaching mindestens zwei weitere bundesligataugliche Stadien im Großraum München zur Verfügung standen. Selbst wenn man eine Zwangslage aufgrund der drohenden Insolvenz des TSV annehme, ergibt sich nicht, dass die Stadion GmbH diese Lage vorwerfbar ausgenutzt habe.Kein Kredit am Sparkassenautomaten für Direktbank-Kunden
Pressemitteilung Nr. 36/2009 des LG München I vom 11.12.2009, Az.: 9 HK O 9435/09
Sparkassen dürfen die Abhebung von Geld an einem Bankautomaten mittels einer Kreditkarte einer Direktbank verweigern. Da eine lokale Sparkasse keine marktbeherrschende Stellung im bundesweiten Bankengeschäft einnimmt, handelt sie auch nicht unbillig behindernd gegenüber den Direktbanken.Deutsche Telekom AG hält andere Telefonanbieter durch ihre marktbeherrschende Stellung als Infrastrukturanbieter klein
Wirksamkeit wettbewerbsbeschränkender Satzungsbestandteile
Wettbewerbsverbote können nach Auffassung des Kartellsenats des BGH dann wirksam in Gesellschaftverträge aufgenommen werden, wenn diese notwendig sind, um das im Übrigen kartellneutrale Unternehmen zu schützen. Das Verbot war im vorliegenden Fall daraufhin gerichtet, dass das Unternehmen vor einer Aushöhlung von innen geschützt werden sollte. Der entsprechende Satzungsbestandteil fällt dann nicht unter § 1 GWB.