Urteile aus der Kategorie „Kartellrecht“

17. November 2010

Stromnetznutzer kann zu viel gezahltes Geld vom Netzbetreiber zurückfordern

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 05.10.2010, Az.: 11 U 31/09 (Kart) Die Netzbetreiber dürfen das Entgelt, das die Netznutzer zu viel bezahlt haben und das die Entgeltmaßstäbe übersteigt, nicht behalten. Vielmehr muss eine Abrechnung periodenübergreifend stattfinden. Die genaue Höhe des Nutzungsentgelts muss im Rahmen einer Billigkeitskontrolle von den Regulierungsbehörden geschätzt werden, wobei jedoch auch der monatstypische Stromverbrauch berücksichtigt werden muss (z.B höherer Stromverbrauch in den Wintermonaten). Nach Festlegung des Nutzungsentgelts müssen zu viel gezahlte Entgelte an den Netznutzer zurückerstattet werden. Eine freiwillige Rückzahlung zuviel gezahlter Entgelte der Netzbetreiber an den Netznutzer ist grundsätzlich aber nicht zulässig, da der Netznutzer hier doppelt profitieren könnte, wenn er zum einen das zu viel entrichtete Entgelt zurückerstattet bekommt, und zum anderen in den Genuss zukünftig geringerer Netzentgelte kommt.
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07. Oktober 2011 Top-Urteil

Billiger Fußball für die Europäer

Fußball im Tor bei gutem Wetter.
Urteil des EuGH vom 04.10.2011, Az.: C-403/08, C-429/08

Live-Ausstrahlungen von Fußballspielen - hier Football Association Premier League (FAPL) - dürfen mittels ausländischer Decoder und den dazugehörigen Decoderkarten, die wesentlich günstiger als vergleichbare inländische sind, empfangen werden. Nationale Regelungen, welche die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, verletzen den freien Dienstleistungsverkehr.

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02. September 2010

Campingplatz als Energieversorgungsnetzbetreiber

Beschluss des OLG Stuttgart vom 27.05.2010, Az.: 202 EnWG 1/10 Der Betreiber eines Freizeit- und Campingplatzes, der den Mietern die
Stromversorgung durch eine Trafostation und anliegende Freileitungen
ermöglicht, ist als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes gemäß
des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) anzusehen. Entscheidend ist,
dass der Betreiber nachgelagerte Endverbraucher mit Elektrizität
versorgt und nicht nur den eigenen Bedarf deckt und dass das Entgelt
nicht als Nebenkosten- Bestandteil der anfallenden Miete erhoben
wird, sondern separat abgerechnet wird. Hieraus ergibt sich, dass die
Energie nicht nur durchgeleitet, sondern auch selbstständig verkauft
wird.
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10. August 2010

Netznutzungsentgelte: Alles oder nichts entspricht manchmal der Billigkeit

Urteil des OLG Celle vom 17.06.2010,Az.: 13 U 155/09 (Kart): Entspricht ein Netznutzungsentgelt nicht der Billigkeit und unterlässt es der Netzbetreiber, zur Billigkeit vorzutragen, kann das Entgelt aufgrund der allgemeinen Beweislastregeln gerichtlich auf 0,00 Euro festgesetzt werden. Überhöhte Entgelte, die in der Zeit zwischen dem Antrag auf Genehmigung der Entgelte und der Entscheidung hierüber gezahlt werden, kann der Netznutzer nicht zurückfordern. Die Abschöpfung dieser Mehrerlöse erfolgt in den nachfolgenden Kalkulationsperioden.
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18. November 2009

Grenzüberschreitende Preise für Arzneimittel

Urteil des EuGH vom 06.10.2009, Az.: C-501/06

Im Parallelhandel mit Arzneimitteln ist es nicht erlaubt, mit inländischen Großhändlern eine Vereinbarung zu schließen, in der unterschiedliche Preise festgelegt werden. Bei einem Weiterverkauf eines erstattungsfähigen Arzneimittels an Apotheken und Krankenhäuser im Inland sollen niedrigere Preise verlangt werden als bei einem Export in einen anderen Mitgliedstaat.
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03. August 2011

„Jette Joop“ – Schmuck ja, Kleidung nein!

Urteil des BGH vom 07.12.2011, Az.: KZR 71/08 a) Die kartellrechtliche Zulässigkeit einer Abgrenzungsvereinbarung, die keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt, beurteilt sich für die Dauer ihrer Geltung allein nach der markenrechtlichen Rechtslage bei ihrem Abschluss.

b) Bei der Bestimmung der Grenzen markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen gilt kein Verbot geltungserhaltender Reduktion.
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29. Juli 2010

TSV München 1860 unterliegt im Stadionstreit über Catering-Pauschale

Pressemitteilung Nr. 22/2010 des LG München I vom 14.07.2010, Az.: 1 HK O 17908/09

Der TSV München 1860 muss bei der Austragung seiner Heimspiele in der Allianz Arena weiterhin neben der eigentlichen Miete den vollen Pauschalbetrag für die gastronomische Versorgung, die eine 100%ige Auslastung des Stadions voraussetzt, zahlen. Auch wenn seit Eröffnung des Stadions bei Fußballspielen des TSV München nicht einmal eine 50%ige Auslastung erreicht worden sei, ist die Catering-Pauschale weder sitten- noch kartellrechtswidrig. Die Stadion GmbH sei bei Abschluss des Überlassungsvertrages nicht marktbeherrschend gewesen, da zu diesem Zeitpunkt mit dem Olympiastadion und dem Stadion in Unterhaching mindestens zwei weitere bundesligataugliche Stadien im Großraum München zur Verfügung standen. Selbst wenn man eine Zwangslage aufgrund der drohenden Insolvenz des TSV annehme, ergibt sich nicht, dass die Stadion GmbH diese Lage vorwerfbar ausgenutzt habe.
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14. Dezember 2009

Kein Kredit am Sparkassenautomaten für Direktbank-Kunden

Pressemitteilung Nr. 36/2009 des LG München I vom 11.12.2009, Az.: 9 HK O 9435/09

Sparkassen dürfen die Abhebung von Geld an einem Bankautomaten mittels einer Kreditkarte einer Direktbank verweigern. Da eine lokale Sparkasse keine marktbeherrschende Stellung im bundesweiten Bankengeschäft einnimmt, handelt sie auch nicht unbillig behindernd gegenüber den Direktbanken.
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17. November 2010

Deutsche Telekom AG hält andere Telefonanbieter durch ihre marktbeherrschende Stellung als Infrastrukturanbieter klein

Urteil des EuGH vom 14.10.2010, Az.: C-280/08 P Es ist wettbewerbswidrig die Zwischenabnehmerentgelte, die die konkurrierenden Anbieter zu entrichten haben, höher anzusetzen, als die Endkundenentgelte, die die Telekom AG von ihren eigenen Kunden bezieht. Die Telekom AG kann sich hierbei nicht darauf berufen, dass ihre Preispolitik durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post genehmigt wurde. Im vorliegenden Fall hatte die Deutsche Telekom AG eine Geldbuße zu entrichten, weil sie ihre marktbeherrschende Stellung als Infrastrukturbereitstellerin ausnutzte. So waren die anderen, durchaus konkurrenzfähigen, Anbieter gezwungen ihren Kunden höhere Preise zu berechnen, wollten sie keine Verluste machen.

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04. Januar 2010

Wirksamkeit wettbewerbsbeschränkender Satzungsbestandteile

Urteil des BGH vom 23.06.2009, Az.: KZR 58/07

Wettbewerbsverbote können nach Auffassung des Kartellsenats des BGH dann wirksam in Gesellschaftverträge aufgenommen werden, wenn diese notwendig sind, um das im Übrigen kartellneutrale Unternehmen zu schützen. Das Verbot war im vorliegenden Fall daraufhin gerichtet, dass das Unternehmen vor einer Aushöhlung von innen geschützt werden sollte. Der entsprechende Satzungsbestandteil fällt dann nicht unter § 1 GWB.
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