Urteile aus der Kategorie „Markenanmeldung“

25. Januar 2011

„gelbgewinnt“ gewinnt Markenstatus

Beschluss des BPatG vom 01.12.2010, Az.: 29 W (pat) 161/10 Die Wortmarke "gelbgewinnt" besteht zwar aus einfach deutbaren Bestandteilen, ist jedoch in ihrer Gesamtform nicht Teil des allgemeinen Sprachgebrauchs. Auch können die Bedeutungen der Wörter "gelb" und "gewinnt" sowie die Verbindung aus beiden auf vielerlei Art verstanden und interpretiert werden. Dieser verständnisnotwendige Interpretationsraum begründet die Unterscheidungskraft und Markentauglichkeit von "gelbgewinnt".
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25. Januar 2011

Markenübertragung schließt Beschwerderecht nicht aus

Urteil des EuG vom 24.11.2010, Az.: T- 137/09 Wird während eines laufenden Widerspruchsverfahrens gegen die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke das geltend gemachte Recht von der Widerspruchsführerin auf einen Dritten übertragen, so ist im Beschwerdeverfahren die Beschwerdekammer des HABM befugt, die Beschwerdeberechtigung des Erwerbers zu prüfen.
Sie darf die Beschwerde aber nicht deshalb als unzulässig zurückweisen, weil der Erwerber den Nachweis über seinen Rechtserwerb im Widerspruchsverfahren nicht ordnungsgemäß geführt hat.Vielmehr muss der Erwerber Gelegenheit bekommen, entsprechende Nachweise einzureichen oder eingereichte Nachweise zu vervollständigen.
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25. Januar 2011

Bezeichnung „Lineas“ kann eintragungsfähige Wortmarke sein

Beschluss des BPatG vom 27.12.2010, Az.: 27 W (pat) 541/10 Die Bezeichnung "Lineas" ist für gewisse Dienstleistungen nicht beschreibend zu verstehen. Die Bezeichnung vermittelt in Bezug auf bestimmte Dienstleistungen keine unmittelbare Information. Mit dem Begriff „Lineas“ verbinden Verbraucher weder eine bestimmte gleichmäßige Leistung noch fassen sie ihn als allgemeine Beschreibung auf. Unter der Bezeichnung „Lineas“ wird man daher auch nicht bloße Angaben über mögliche Merkmale bestimmter Dienstleistungen auffassen. Da die Bezeichnung somit als Herkunftshinweis verstanden werden kann, entbehrt diese nicht jeglicher Unterscheidungskraft.
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24. Januar 2011

„T-„ als Wortmarke schutzfähig

Beschluss des BGH vom 10.06.2010, Az.: I ZB 39/09 Besteht das angemeldete Zeichen aus mehreren Bestandteilen, darf sich die Prüfung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG nicht darauf beschränken, ob die Eintragungshindernisse hinsichtlich eines oder mehrerer Zeichenbestandteile bestehen. Dem angemeldeten Zeichen ist die Eintragung vielmehr nur zu versagen, wenn es gerade auch in seiner Gesamtheit die Voraussetzungen eines Schutzhindernisses erfüllt.
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18. Januar 2011

Wortkombination „Naturplus“ nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 12.11.2010, Az.: 28 W (pat) 2 /10 Die Wortkombination "Naturplus" vermittelt in ihrer Gesamtheit lediglich ein verständliches, nicht interpretationsbedürftiges Werteversprechen für natürliche Lebensmittel. Damit ist die angemeldete Marke nicht geeignet, so bezeichnete Waren als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und so das Produkt  unterscheidungsfähig zu machen. Mangels Unterscheidungskraft nach § 8 II Nr.1 MarkenG ist die Bezeichnung somit nicht eintragungsfähig, selbst wenn die identische Marke für denselben Anmelder bereits einmal für schutzwürdig erachtet worden wäre.
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30. Dezember 2010

Kein Markenschutz für „Wach auf“

Beschluss des BPatG vom 28.10.2010, Az.: 25 w (pat) 44/10 Die Bezeichnung "Wach auf" kann nicht als Marke eingetragen werden, da es sich hierbei lediglich um eine allgemeine Aufforderung ohne besondere Kennzeichnungskraft handle. Die Markeneintragung wurde u. a. mit der Begründung abgelehnt, dass der durchschnittliche Verbraucher unter "Wach auf" nur verstehen werde, dass jemand aus dem Schlaf erwachen soll. Daher stelle diese Bezeichnung keinen Herkunftsnachweis dar.
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29. Dezember 2010

„Schwarze Eule“ keine schutzfähige Wortmarke für Süßigkeiten

Beschluss des BPatG vom 29.11.2010, Az.: 25 W (pat) 195/09 Die Bezeichnung "Eule" hat für Süßigkeiten lediglich beschreibenden Charakter, da deren Verkauf in Tierform allgemein üblich ist. Gleiches gilt für die Bezeichnung "schwarz", die auf Schokolade, Fruchtauszüge oder Lakritze hinweist. Die Marke "Schwarze Eule" würde darum nicht mit einem bestimmten Hersteller in Verbindung gebracht und ist folglich freihaltebedürftig.
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22. Dezember 2010

Eintragung von Werbeslogans als Markenzeichen

Beschluss des Bundespatentgericht vom 24.11.2010, Az.: 25 W (pat) 526/10: Die Wortkombination „Fühl Dich wohl“ ist für Getränke nicht als Marke eintragungsfähig, weil ihr die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Verbraucher verstehen sie nicht als Herkunftshinweis sondern als rein sachbezogene Aussage, weil Getränke wegen ihrer anregenden oder beruhigenden Wirkung einen Beitrag zum Wohlfühlen leisten können.
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20. Dezember 2010

Grüne Facetten-Pumpe keine Bildmarke

Urteil des EuG vom 09.12.2010, Az.: T- 253/09 und T- 254/09 An die Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke, die aus dem Bild einer Ware besteht, sind im Allgemeinen höhere Anforderungen zu stellen als an sonstige Wort- oder Bildmarken, da aus der Form nicht unbedingt auf die Herkunft der Ware geschlossen wird. Daher hat die Abbildung einer Pumpe, die mit Facetten versehen ist, keine Unterscheidungskraft für verschiedene Wärmepumpen. Die Ausführung mit Facetten ist in diesem Bereich üblich, außerdem besteht die Gefahr der Verwechslung mit Heizkörperthermostaten oder sonstigen Drehknäufen.
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