Urteile aus der Kategorie „Markenpiraterie“

23. November 2015

Fehlerhafte Auskunft bei schutzrechtsverletzenden Produkten

Roter Fälschung-Stempel
Urteil des OLG Köln vom 19.02.2014, Az.: 6 U 72/13

Wird die Auskunft über den Hersteller eines schutzrechtsverletzenden Produkts geschuldet, aber nur der Lieferant genannt, so ist diese Pflichtverletzung für entstandene Rechtsanwaltskosten aufgrund eines Vorgehens gegen den Lieferanten nicht kausal. Die entstandenen Rechtsanwaltskosten sind somit nicht als Schadensersatz zu ersetzen, denn die falsche Auskunftserteilung in Bezug auf den Lieferanten statt auf den Hersteller hätte zumindest Anlass zur Nachfrage geben müssen, bevor eine mit erheblichen Kostenrisiken und Kostenfolgen verbundene Klage erhoben wird.

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07. Oktober 2015

Zeichnung auf Hosenetikett kann markenmäßige Benutzung darstellen

Eine mit einer Ziernaht versehene Gesäßtasche einer Jeanshose
Urteil des LG Hamburg vom 30.06.2015, Az.: 416 HKO 186/14

Versieht eine Herstellerin die von ihr vertriebenen Jeanshosen mit einem Hangtag, auf dem eine stilisierte Hose abgebildet ist, deren Gesäßtaschen mit einer Ziernaht in Form einer nach unten zeigenden Doppelschwinge versehen sind und ist diese besondere Gestaltung der Ziernaht als Marke eines anderen Unternehmens geschützt, so steht dem Inhaber der Marke ein Unterlassungsanspruch zu. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Ziernaht aufgrund eigentümlicher Gestaltung oder intensiver Benutzung als selbstständiger Herkunftshinweis fungiert.

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06. August 2015

Verwechslungsgefahr zwischen „BLUE COAT“ und „BLUECO“

Ein Mann hält ein "registered trademark" -SYmbol in türkis-metallic in seiner rechten Hand
Urteil des EuG vom 21.01.2015, Az.: T-685/13

Zwischen den beiden Marken „BLUE COAT“ und „BLUECO“ besteht Verwechslungsgefahr, weil Letztere in bildlicher Hinsicht vollständig in Ersterer enthalten ist, der Anfangsteil der Zeichen in begrifflicher Hinsicht ähnlich ist und die Zeichen sich für die englischsprachigen Verkehrskreise in klanglicher Hinsicht hochgradig ähneln. Insbesondere nehmen die Verkehrskreise bei der Marke „BLUECO“ keine Verdoppelung des mittleren Vokals vor und verstehen die Marke somit nicht als aus den Wörtern „blue“ und „eco“ zusammengesetzt.

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06. August 2015

Entfernung von Software-Verpackung verstößt nicht gegen Markenrechte

Eine rote DVD- bzw. CD- Hülle mit einem kleinen weißen Schriftzug "SOFTWARE PACKAGE" oben rechts ist geöffnet. Aus der Öffnung ragt eine DVD bzw. CD heraus.
Urteil des LG Hamburg vom 21.01.2015, Az.: 408 HKO 41/14

Entfernt eine Versandhändlerin beim Vertrieb von Software zur Erleichterung der Steuererklärung neben der Umverpackung der CD-ROM auch schriftliche Anwendungshilfen, liefert jedoch neben dem Datenträger auch die Seriennummer und die rückseitig abgedruckten Lizenzbestimmungen aus, so werden die charakteristischen Eigenschaften der Ware nicht verändert. Erfüllt die Ware weiterhin die vorgeschriebenen Kennzeichnungspflichten und ist der Ruf der Marke nicht gefährdet, so liegt keine Markenrechtsverletzung vor.

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29. Juli 2015

Ergänzung eines Zeichens um Schutzrechtshinweis kann irreführend sein

Schutzrechtshinweis auf blauem HIntergrund (Registered Trademark)
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 15.06.2015, Az.: 6 W 61/15

Wirbt ein Unternehmen mit einem Zeichen, das zwar mit einem Schutzrechtshinweis (R im Kreis) versehen ist, sich aber von der eingetragenen Marke unterscheidet, so ist diese Werbung nicht irreführend, wenn der kennzeichnende Charakter der Marke durch lediglich geringfügige Abweichungen nicht verändert wird. Ferner ist die Verwendung des R im Kreis auch nach Löschung der Marke nicht irreführend, sofern der Markeninhaber eine die Wirkung aufschiebende Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt hat.

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22. Juli 2015

Die Ähnlichkeit zwischen den Marken „501“ und „101“

Gefaltete Jeans aufeinander gestapelt auf weißem Hintergrund
Urteil des EuG vom 03.06.2015, Az.: T-604/13

Für zwei Zahlenzeichen kann das Fehlen einer bildlichen Ähnlichkeit nur dann bejaht werden, wenn diese bei den maßgeblichen Verkehrskreisen einen unterschiedlichen Gesamteindruck hervorrufen. Dies ist jedoch bei den Zahlenzeichen „101“ und „501“ nicht der Fall, weil zwei der drei Bestandteile identisch sind und keine weiteren, besonderen Umstände eine andere Beurteilung rechtfertigen. Des Weiteren sind sich die beiden Zeichen klanglich ähnlich, weil bei einer Aussprache der Zeichen der längere Teil identisch ist. Die Zeichen sind lediglich in begrifflicher Hinsicht unähnlich, weil Zahlen als solchen keine Bedeutung zukommt.

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22. Juli 2015

Schutz einer Prestige-Damenhandtasche vor Nachahmung

Frau shoppt zwei Handtaschen und ist sehr glücklich
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 11.06.2015, Az.: 6 U 73/14

Einer Damenhandtasche kommt auch dann wettbewerbliche Eigenart zu, wenn ihre, an sich vorbekannten und geläufigen, einzelnen Gestaltungsmerkmale in besonderer Weise kombiniert werden und sich die konkrete Ausgestaltung der Faltbarkeit der Tasche von anderen Modellen abhebt. Ihre Bekanntheit bei den maßgeblichen Verkehrskreisen steigert die Eigenart zudem. Übernimmt eine Nachahmung sämtliche prägenden Merkmale der Originaltasche, so ist das Anbieten und Bewerben der Tasche unlauter, weil dadurch die Wertschätzung des Originals unangemessen ausgenutzt wird.

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22. Juli 2015

Schutzumfang des Unternehmenskennzeichens eines Neuro-Spine-Centers

Arztpraxis-Schild mit Fahrradständer vor einem Haus
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 07.05.2015, Az.: 6 U 39/14

Zwischen zwei Kombinationsmarken besteht Verwechslungsgefahr, wenn der ähnliche Teil der Marken jeweils den maßgeblichen Gesamteindruck des betreffenden Zeichens derart prägt, dass die übrigen Bestandteile zurücktreten. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Zeichen mit stark beschreibendem Anklang, wie hier „Neuro-Spine-Center“, mit dem Eigennamen eines Arztes versehen wird, da Familiennamen besondere Unterscheidungskraft besitzen. Der Schutz des Kennzeichens einer Arztpraxis beschränkt sich auf den Raum, der vom angesprochenen Verkehr als Einzugsgebiet der Praxis angesehen wird.

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12. Mai 2015

Herkunftsverwirrung durch Umpacken von Waren

animierte Tablettenverpackung, Tablettenstreifen
Urteil des OLG Köln vom 09.07.2014, Az.: 6 U 183/13

Vertreibt ein Unternehmen Produkte, die mit der geschützten Marke eines anderen Unternehmens versehen sind, in eigenen Verpackungen, so wird dadurch die Marke verletzt. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Marke auf der äußeren Umverpackung beseitigt wird, auf einer inneren Verpackung jedoch noch erhalten ist. Für den Verbraucher ist dann nämlich nicht ersichtlich, welches Unternehmen die Produkte tatsächlich herstellt und welches Unternehmen die Waren lediglich neu verpackt hat.

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24. April 2015

Keine Erstbegehungsgefahr bei Produktpräsentation auf Fachmesse

Mikado-Keksstangen vor weißem Hintergrund
Urteil des BGH vom 23.10.2014, Az.: I ZR 133/13

a) Eine Erstbegehungsgefahr des Bewerbens, Anbietens, Vertreibens und Inverkehrbringens gegenüber inländischen Verbrauchern folgt nicht ohne weiteres aus der Präsentation des Produkts (hier: Keksstangen) auf einer internationalen, ausschließlich dem Fachpublikum zugänglichen Messe.

b) Die bei einem Fachpublikum vorhandenen Kenntnisse der am Markt vertretenen Produkte, ihrer Gestaltung und ihrer Herkunft stehen auch im Hinblick auf nahezu identische Nachahmungsprodukte regelmäßig der Annahme einer unmittelbaren Verwechslung mit dem Originalprodukt und der irrtümlichen Annahme von geschäftlichen oder organisatorischen Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen entgegen, wenn die Produkte in Packungen mit gegenüber dem Originalprodukt deutlich unterschiedlichen Herkunftshinweisen vertrieben werden.

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