Urteile aus der Kategorie „Markenpiraterie“
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 16.09.2010, Az.: 6 U 62/09 Nähert man sich an den Namen, Produktaufmachung und Verpackung eines bekannten Parfums an, dann kann eine unzulässige Imitationswerbung im Sinne von § 6 II Nr. 6 UWG vorliegen, auch wenn die Annäherung markenrechtlich nicht zu beanstanden ist.
WeiterlesenGefahr der Marktabschottung durch tatsächliches Verhalten
Urteil des OLG Stuttgart vom 04.03.2010, Az.: 2 U 86/09
Der Markeninhaber, der sich auf die Verletzung seiner Markenrechte beruft, hat darzulegen und zu beweisen, dass es sich bei der von dem angeblichen Verletzer vertriebenen Markenwaren um Fälschungen handelt. Dem Markeninhaber trifft auch zunächst die volle Beweislast, wenn er behauptet, dass die Ware ohne seine Zustimmung erstmalig im Inland oder sonst in einem Mitgliedstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht worden ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn er nicht nur durch vertragliche Absprachen mit seinen Vertriebspartnern sondern auch durch tatsächliche Maßnahmen ein geschlossenes Vertriebssystem betreibt und hierdurch die Gefahr der Marktabschottung nationaler Märkte ensteht. Der Inanspruchgenommene und vermeintliche Markenverletzer muss daher in einem solchen Fall der Marktabschottung zunächst nicht die Herkunft der Ware nachweisen.Kugelform der „Rocher“-Praline kann herkunftsbestimmend sein
Urteil des BGH vom 22.04.2010, Az.: I ZR 17/05
a) Stellt ein Unternehmen ein Erzeugnis im Inland auf einer Messe aus, liegt eine Benutzung der Produktform im geschäftlichen Verkehr im Inland zu Werbezwecken vor, ohne dass es darauf ankommt, ob das Produkt in verpacktem oder unverpacktem Zustand ausgestellt wird. b) Durch ein solches Ausstellen im Inland wird noch keine Vermutung für ein Anbieten oder Inverkehrbringen dieses Produktes im Inland begründet.Markenrechtlicher Schutz in Deutschland als Transitland
Urteil des KG Berlin vom 12.10.2010, Az.: 5 U 152/08 Eine Spedition, die in Deutschland für einen Dritten den Weitertransport gefälschter Markenware in ein Bestimmungsland organisiert, in dem die Marke ebenfalls Schutz genießt, kann aus allgemeinem Deliktsrecht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, aber nicht aus Markenrecht.
Die Unterlassung von Parallelimporten kann vor deutschen Gerichten nicht gefordert werden, wenn die Rechtslage bezüglich der Parallelimporte im Bestimmungsland unklar ist, da dem Parallelimporteur die Möglichkeit einer rechtlichen Klärung im Bestimmungsland nicht durch Beschlagnahme der Waren im Transitland abgeschnitten werden soll.
WeiterlesenDie Unterlassung von Parallelimporten kann vor deutschen Gerichten nicht gefordert werden, wenn die Rechtslage bezüglich der Parallelimporte im Bestimmungsland unklar ist, da dem Parallelimporteur die Möglichkeit einer rechtlichen Klärung im Bestimmungsland nicht durch Beschlagnahme der Waren im Transitland abgeschnitten werden soll.
Kanadischer Fahrradhersteller unterliegt im Patentstreit
Urteil des LG Düsseldorf vom 14.09.2010, Az.: 4a o 87/09
Im Rahmen einer Patentstreitigkeit unterlag der deutsche Generalimporteur eines kanadischen Herstellers für Fahrräder gegenüber einem großen deutschen Fahrradhersteller vor dem Landgericht Düsseldorf. Anlass für das Verfahren gab eine bestimmte Form von Rennradrahmen des kanadischen Unternehmens, die von der technischen Lehre eines Patents des deutschen Fahrradherstellers Gebrauch machte. Der kanadische Hersteller und der deutsche Importeur wurden nun zur Auskunft über alle hergestellten, ausgelieferten und verkauften Rahmen sowie über die hierfür erfolgte Werbung, den erzielten Gewinn und zum Rückruf aller noch im Besitz Dritter befindlichen Erzeugnisse aus den Vertriebswegen verpflichtet.Hersteller darf AdWords-Anzeigen mit seinem Markennamen nicht verbieten
Urteil des OLG Köln vom 02.07.2010, Az.: 6 U 48/10
Im vorliegenden Fall hat ein Hersteller von Sanitätsartikeln durch Einreichen einer Markenbeschwerde bei Google erreicht, dass Onlinehändler mit seinem Markennamen keine AdWords-Anzeigen mehr schalten konnten. Dies stellt nach Auffassung des Senats eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern dar, weil diese Maßnahme die wettbewerbliche Entfaltung von Mitbewerbern unzulässig beeinträchtige. Schließlich können Onlinehändler nicht mehr über solche AdWords gezielt für die durch sie vertriebenen Produkte des Herstellers werben und erfahren dadurch eine nicht unwesentliche Umsatzeinbuße.
WeiterlesenIm vorliegenden Fall hat ein Hersteller von Sanitätsartikeln durch Einreichen einer Markenbeschwerde bei Google erreicht, dass Onlinehändler mit seinem Markennamen keine AdWords-Anzeigen mehr schalten konnten. Dies stellt nach Auffassung des Senats eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern dar, weil diese Maßnahme die wettbewerbliche Entfaltung von Mitbewerbern unzulässig beeinträchtige. Schließlich können Onlinehändler nicht mehr über solche AdWords gezielt für die durch sie vertriebenen Produkte des Herstellers werben und erfahren dadurch eine nicht unwesentliche Umsatzeinbuße.
Keine Irreführung bei unbekannten Kennzeichen
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 10.06.2010, Az.: 6 U 53/10
Im Gegensatz zu einer Verwechslungsgefahr im Markenrecht setzt eine wettbewerbsrechtliche Irreführung bei der Benutzung eines fremden Kennzeichens (§ 5 II UWG) voraus, dass eine Verwechslungsgefahr tatsächlich besteht. Eine solche ist jedoch nur bei einer gewissen Bekanntheit des betroffenen Kennzeichens des Mitbewerbers gegeben.Keine Chance für „CONVERSE“-Plagiate
Urteil des LG Hamburg vom 19.05.2009, Az.: 312 O 243/09 Eine Lizenznehmerin der amerikanischen CONVERSE Inc. erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen eine Großmarktkette, die zunächst gefälschte "CONVERSE"-Schuhe in Werbeprospekten bewarb und anschließend auch zum Verkauf anbot. Durch den Vertrieb mit der gefälschten Ware werden die Markenrechte der Antragstellerin verletzt. Nach einer umfassenden Untersuchung der Plagiate konnte das Gericht anhand verschiedener Details wie z. B. die fehlerhafte Anbringung des Innenlabels von der Fälschung der Schuhe überzeugt werden.
WeiterlesenUrheberrechtliche Vergütungspflicht bei „Scanner mit einer Leistungsfähigkeit von bis zu 2 Vervielfältigungen pro Minute“
Urteil des BGH vom 29.10.2009, Az.: I ZR 168/06
a) Der Auskunftsanspruch nach § 54g Abs. 1 UrhG a.F. gegen die zur Zahlung einer Vergütung nach § 54a Abs. 1 UrhG a.F. verpflichteten Hersteller, Importeure und Händler richtet sich nur auf Auskunftserteilung über Art und Stückzahl der im Geltungsbereich des Urheberrechtsgesetzes veräußerten oder in Verkehr gebrachten Geräte und nicht auf Auskunftserteilung über hergestellte und importierte Geräte.b) Die von der Verwertungsgesellschaft Wort zusammen mit der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst gemäß § 13 UrhWG aufgestellten Tarife für die Ver-gütung von Scannern nach § 54a Abs. 1 UrhG a.F. sind angemessen (§ 54d Abs. 1 UrhG a.F.), soweit nach dem am 19. Dezember 1996 veröffentlichten Tarif für jeden ab dem 1. Januar 1994 veräußerten oder sonst in Verkehr gebrachten Scanner, der mindestens zwei Seiten in der Minute vervielfältigen kann, eine nach Kopiergeschwindigkeit und Auflösungsvermögen des Scanners gestaffelte Vergütung zu bezahlen ist und soweit nach dem am 19. Dezember 2000 veröffentlichten Tarif für ab dem 1. Januar 2001 veräußerte oder sonst in Verkehr gebrachte Scanner mit einer Leistungsfähigkeit von bis zu 12 Seiten in der Minute eine Vergütung von 20 DM zu entrichten ist.
c) Der doppelte Vergütungssatz nach § 54f Abs. 3 UrhG a.F. kann nur verlangt werden, wenn der Meldepflichtige schuldhaft gegen seine Meldepflicht verstoßen hat.
Einwilligung zur Vernichtung
Urteil des LG Hamburg vom 30.04.2009, Az.: 315 O 72/08 Werden Waren lediglich mit dem Ziel der Durchfuhr nach Deutschland gebracht und nicht um hierzuland in den Verkehr gebracht zu werden, begründet das noch keine Patentverletzung in Deutschland und somit auch keinen Anspruch auf Vernichtung der Waren nach dem Patentgesetz. Da aber auch bei einer Durchfuhr ins Ausland Schutzrechte der hier ansäßigen Waren beeinträchtigt werden, spachen die Richter der am LG Hamburg der Klägerin nach den allgemeinen Regeln der Unterlassung des § 1004 BGB einen Anspruch auf Einwilligung zur Vernichtung der Waren zu.
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