Urteile aus der Kategorie „Markenlöschung“

01. Dezember 2009

Gestalterische Freiheit bei der Markennutzung

Urteil des EuGH vom 30.11.2209, Az.: T-353/07 Wenn eine Wortmarke durch gestalterische Elemente erweitert wird, diese aber von ihrer Bedeutung hinter der Wortmarke zurücktreten, verringert dies nicht die Unterscheidungskraft der Wortmarke.
Im diesem Fall wurde die Wortmarke "Coloris" durch einen Globus sowie die Worte "global coloring concept", "gcc" und "colorants & technologies" in kleinerer Schrift untermalt.
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27. November 2009

„Toast & Snack“ fehlt eigene Identifikationswirkung

Beschluss des BPatG vom 12.11.2009, Az.: 25 W (pat) 79/09 Da die Wortbestandteile der Marke "Toast & Snack" trotz Abwesenheit in deutschsprachigen Lexika inzwischen als eingebürgerte Teile der englischen Sprache allgemein verständlich sind und ihnen eine alltägliche Bedeutung im Verkehr zukommt, ist die Marke ohne eigene Unterscheidungskraft. Auch die Zusammensetzung der Wörter sowie die Verbindung durch das "&"-Zeichen helfen hier nicht, der Marke eine eigene Bedeutungswirkung zu verleihen.
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23. November 2009

Nizzaklassen statt tatsächlicher Benutzung für Markenumfang maßgeblich

Beschluss des BPatG vom 18.11.2009, Az.:25 W (pat) 59/08

Bei zwei klangähnlichen Marken ist für die Bestimmung der Verwechslungsgefahr die Eintragung im Markenregister und nicht die tatsächliche Nutzung der Marke maßgeblich für den Umfang der Markeneintragung.
Da die Nutzung der Marke nicht für alle Zeit an den Markeninhaber gebunden ist, begrenzt die tatsächliche Nutzung durch ihn nicht die Schutzwirkung der Marke.
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13. November 2009

„WM 2010“ nicht FIFA-exklusiv

Pressemitteilung Nr. 232/2009 des BGH zum Urteil I ZR 183/07 vom 12.11.2009

Als Organisator hat die FIFA nicht das alleinige Recht auf jede wirtschaftliche Nutzung von ihr organisierter Sportveranstaltungen. Die Marken und Markennutzung Ferreros, Sammelbildchen ihren Produkten beizulegen, beeinträchtigt die wirtschaftliceh Nutzung auf Seiten der FIFA nicht und führt auch zu keiner Irreführung des Verkehrs.
Die FIFA hat keinen Anspruch auf Markenlöschung gegen Ferrero.
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22. Oktober 2009

Marke „Jugendherberge“ nach 11 Jahren gelöscht

Beschluss des BGH vom 17.09.2009, Az.: I ZB 7/09 Das Bundespatentgericht ordnet die Löschung der seit 1998 eingetragene Marke "Jugendherberge" an. Gemäß § 50 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG sind solche Marken auf Antrag zu löschen, denen für die jeweiligen Waren oder  Dienstleistungen die notwendige Unterscheidungskraft fehlt. Die Marke „Jugendherberge“ ist für die eingetragenen Dienstleistungen "Beherbergung von Gästen, Verpflegung, Veranstaltung von Reisen, Ausbildung, Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten" jedoch nicht unterscheidungskräftig.
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12. Oktober 2009

Keine Markenanmeldung zur gezielten Beeinträchtigung ausländischer Kennzeichen

Beschluss des BPatG vom 21.08.2009, Az.: 28 W (pat) 113/08

Einem Besitzstand, der durch den Import von Waren einer Marke nach Deutschland und den dortigen Vertrieb geschaffen worden ist, steht nicht entgegen, dass sich dabei eines Vertriebspartners bedient worden ist. Unabhängig davon ist eine Anmeldung dieser Marke durch einen Dritten rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch gezielt die Ausbreitung eines ausländischen Kennzeichens auf dem Markt zumindest erschwert werden soll.
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23. September 2009

Obstland: Eintragungsfähige Marke oder fehlende Unterscheidungskraft

Beschluss des BPatG vom 31.08.2009, Az.: 28 W (pat) 134/08

Unterscheidungskräftig im Sinne des § 8 MarkenG ist eine Marke dann, wenn die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens im Unterschied zu anderen Unternehmen wahrgenommen werden und damit eine eindeutige betriebliche Zuordnung dieser Waren und Dienstleistungen ermöglichen. Die Bezeichnung "Obstland" ist jedoch eine allgemeine geografische Angabe, mit der lediglich auf die Herkunft der Waren aus einer Region hingewiesen wird und somit wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig ist.
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27. August 2009

Verwechslungsgefahr durch verschiedene Marken „idw“

Beschluss des BPatG vom 13.07.2009, Az.: 27 W (pat) 19/09

Bei der Beurteilung einer Verwechslungsgefahr zwischen mehreren Marken kommt es auf die Wechselwirkung mehrerer Faktoren an, nämlich die Ähnlichkeit der Marken, die Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren und der Kennzeichnungskraft der jeweils älteren Marke. Die Ähnlichkeit von Waren bemisst sich nach Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren. Gegeben ist dies, wenn Verkehrskreise die Waren aufgrund des Namens, ein Akronym, gedanklich miteinander in Verbindung bringen.
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14. August 2009

Bösgläubige Eintragung der Domain bb-bank.net durch Initialieninhaber

Entscheidung der WIPO vom 30.07.2009, Verfahren-Nr. D2009-0696 Die Registrierung einer Domain, welche aus den Initialien des Anmelders besteht, ist durch eine private Person grundsätzlich zulässig. Existiert jedoch bereits ein eingetragener Markenname mit gleichem Wortlaut, muss der Markeninhaber zum Anspruch auf Domainübertragung darlegen, dass die Domain identisch und/oder verwechslungsfähig der eigenen Marke ist und die Domain durch die private Person bösgläubig eingetragen und benutzt wurde. Dies gelang im vorliegenden Fall der BBBank eG aus Karlsruhe vor dem Schiedsgericht der WIPO.
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18. Juni 2009

Gegenstandswert im Löschungsverfahren

Beschluss des BPatG vom 14.04.2009, Az.: 25 W (pat) 8/06

Die Festsetzung des Gegenstandswert im markenrechtlichen Löschungsverfahren ist nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Löschung des Zeichens zu bemessen. Wird die angegriffene Marke benutzt, ist ein höherer, in der Regel mit 50.000,-€ anzusetzender Wert angemessen. Ist der genaue Umfang der markenmäßigen Benutzung der angegriffenen Marke nicht bekannt, kann kein noch höherer Wert festgesetzt werden.

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