Urteile aus der Kategorie „Markenlöschung“

19. März 2009

Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke TDI

Urteil des EuGH vom 28.01.2009, Az.: T-174/07 Der Begriff TDI wird vom Verbraucher in erster Linie als Abkürzung für "Turbo Direct Injection" oder "Turbo Diesel Injection" verstanden, weniger als Eigenbegriff für Dieselmotoren der Volkswagen AG. Zeichen oder Angaben jedoch, die im Verkehr zur Bezeichnung der Merkmale der Ware oder Dienstleistung, für die die Eintragung beantragt wird, dienen können, werden gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die gewerbliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren.
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18. März 2009

Notorietät einer Marke

Beschluss des BPatG vom 26.02.2009, Az.: 32 W (pat) 125/07

Den Schutz als notorisch bekannte Marke genießen nur solche Bezeichnungen, die als Mittel zur betrieblichen Herkunftsunterscheidung von Waren und Dienstleistungen benutzt werden und bekannt wurden. Dabei ist eine Notorietät im Inland notwendig, eine deutliche Bekanntheit in allen angesprochenen Verkehrskreisen, nur ausländische Notorietät reicht nicht aus. Insbesondere kommt es gerade nicht darauf an, ob ein Zeichen als Firmenkennzeichen einen gewissen Bekanntheitsgrad genießt.
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