Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

28. Januar 2015

„Mir reicht‘s. Ich geh schaukeln.“ nicht als Marke eintragungsfähig

Schwarzes R mit schwarzer Umrandung.
Beschluss des Bundespatentgerichts vom 01.07.2014, Az.: 27 W (pat) 521/14

Der Wortfolge „Mir reicht’s. ich geh schaukeln.“ fehlt die für eine Eintragung als Marke notwendige Unterscheidungskraft. Das angesprochene Publikum würde die Wortfolge lediglich als „Fun-Spruch“ wahrnehmen, nicht jedoch als Herkunftshinweis der Kleidung. Auch eine Anbringung der Marke auf einem Etikett auf der Innenseite der Kleidung würde keine Unterscheidungskraft begründen.

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03. August 2018

Automatische Vervollständigung von Suchwörtern auf Amazon zulässig

Lupe und Einkaufswagen mit Buchstaben auf einem Laptop
Urteil des BGH vom 15.02.2018, Az.: I ZR 201/16

a) Einem Firmenbestandteil kann nicht bereits deshalb der Schutz als Firmenschlagwort versagt werden, weil er kennzeichnungsschwach ist. Entscheidend ist, ob er im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet ist, sich als Teil des Unternehmenskennzeichens im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen.

b) Der Betreiber einer plattforminternen Suchmaschine, die nach Eingabe eines mit einem Unternehmenskennzeichen ähnlichen oder identischen Suchworts automatisch Vorschläge zu einer Suchwortergänzung anzeigt, die auf einer Auswertung früherer Suchanfragen basieren, benutzt das Zeichen selbst (Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Mai 2013 VI ZR 269/12, BGHZ 197, 213 Rn. 17 - Autocomplete-Funktion).

c) Die Verwendung eines Unternehmenskennzeichens als Schlüsselwort für die Anzeige automatischer Suchwortergänzungen erfolgt nicht unbefugt, wenn dadurch den Internetnutzern lediglich eine Alternative zu den Waren oder Dienstleistungen dieses Unternehmens vorgeschlagen werden soll und die Funktion des Unternehmenskennzeichens nicht beeinträchtigt wird, als Hinweis auf das Unternehmen zu dienen.

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13. September 2016

Unzulässige Markennutzung bei Amazon-Produktsuche

Suchfeld auf einem virtuellen Bildschirm, der mit einem Finger bedient wird
Urteil des OLG München vom 12.05.2016, Az.: 29 U 3500/15

Wenn auf der Amazon-Verkaufsplattform nach Produkten einer bestimmten Marke gesucht wird und in den Suchergebnissen neben diesen Produkten auch solche von anderen Marken angezeigt werden, so liegt eine unzulässige Markennutzung vor. Denn die angezeigten Fremdprodukte verletzen die Herkunftsfunktion der gesuchten Marke. Dem Nutzer erscheinen objektiv unzutreffend Produkte von anderen Marken als solche der eigentlich gesuchten Marke. Es liegt auch kein Keyword-Advertising vor, da vorliegend keine externe Suchmaschine genutzt wird.

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27. März 2015

Geschmacksmusterrechtlicher Schutz einer Sportbrille – Voraussetzungen und Umfang

Sportbrille vor weißem Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt vom 11.09.2014, Az.: 6 U 58/14

Bei Sportbrillen ist der für die Eigenart eines Geschmackmusters maßgebliche Gestaltungsspielraum, bedingt durch den besonderen Verwendungszweck einer solchen Brille, sehr klein. Dadurch sind an die Eigenart keine hohen Anforderungen zu stellen, der Schutzumfang eines solchen Geschmackmusters ist gering. Hebt sich eine Sportbrille jedoch deutlich von der vorbekannten Mustervielfalt ab und übersteigt die Kriterien, die nötig sind, um eine Eigenart zu begründen, so führt dies zu einer Erweiterung des Schutzumfangs.

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01. Juni 2016

Für ein in Franken gebrautes Bier darf nicht mit „Magdeburger Biertradition“ geworben werden

Grafik stellt Bierglas und den Brauvorgang in einer Brauerei dar
Pressemitteilung Nr. 020/2016 des LG Magdeburg zum Urteil vom 04.05.2016, Az.: 36 O 103/15

Wirbt eine Magdeburger Firma mit dem Slogan „Wieder da! Ein Spitzenpilsner aus dem Sudenburger Brauhaus. Eine Magdeburger Biertradition wird fortgeführt.“, so stellt diese Werbung eine falsche geographische Herkunftsbezeichnung dar, wenn das Bier gar nicht in Magdeburg (Stadtteil Sudenburg) gebraut wird, sondern in Franken. Die Angabe ist für den Verbraucher irreführend, dieser geht gerade davon aus, dass der Brauvorgang in Magdeburg erfolgt.

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04. August 2014

Berechtigung zur Urteilsveröffentlichung nach einer Markenverletzung

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 09.01.2014, Az.: 6 U 106/13

Art und Umfang der Veröffentlichung eines wegen Markenrechtsverletzung ergangenen Urteils hängt von einer umfassenden Interessenabwägung des Gerichts ab. Das Gericht muss dabei zunächst prüfen, ob die Veröffentlichung erforderlich und geeignet ist, um einen durch die Kennzeichenverletzung eingetretenen Störungszustand zu beseitigen. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, inwieweit mit einer etwaigen Veröffentlichung potentielle Verletzer abgeschreckt werden und die Öffentlichkeit sensibilisiert wird (Generalprävention).

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23. November 2015

Benutzung einer Marke als Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs

Schriftzug Markenrecht im Schild einer Akte
Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.09.2015, Az.: I-20 U 176/14

Die Benutzung einer Marke wirkt nur dann rechtserhaltend, wenn das Zeichen vom Verkehr zumindest auch als Herkunftshinweis verstanden wird. Es reicht daher nicht aus, wenn das eingetragene Zeichen lediglich als Bezeichnung des Geschäftsbetriebs dient. Zudem muss die Benutzung ernsthaft geschehen, also nach Art, Umfang und Dauer dem Verkehrsüblichen und wirtschaftlich Angebrachten entsprechen. Bei der Beurteilung, ob eine Marke ernsthaft benutzt worden ist, trifft den Markeninhaber dabei eine sekundäre Darlegungslast.

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19. Juni 2019

Adidas verliert in einem Fall Rechte an drei Streifen

Pinker Laufschuh auf Asphalt mit dem Sonnenuntergang im Hintergrund
Pressemitteilung zum Urteil des EuG vom 19.06.2019, Az.: T-307/17

Bei der eingetragenen Marke handelt es sich nicht um eine Mustermarke, die aus einer Reihe von Elementen besteht, die regelmäßig wiederholt werden, sondern um eine Bildmarke. Benutzungsformen, die von den wesentlichen Merkmalen der Marke abweichen, können bei der Beurteilung nicht berücksichtigt werden. Adidas konnte nicht nachweisen, dass die fragliche Marke im gesamten Gebiet der Union benutzt worden sei und infolge ihrer Benutzung in diesem Gebiet Unterscheidungskraft erlangt habe. Aufgrund dessen wurde die Nichtigkeit der Unionsmarke bestätigt.

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02. März 2018

Metatag kann Inlandsbezug einer Markenbenutzung begründen

Hand hält Kärtchen mit Aufschrift "SEO"
Urteil des BGH vom 09.11.2017, Az.: I ZR 134/16

Wird für eine primär auf das Ausland ausgerichtete Internetseite in zulässiger Weise ein Metatag gesetzt, der eine bessere Erreichbarkeit dieser Internetseite auch im Inland begründet, so kann das ein maßgeblicher Gesichtspunkt für die Annahme eines relevanten Inlandsbezugs einer Markenbenutzung nur sein, wenn es sich dabei um einen von dem Betreiber der Internetseite in zumutbarer Weise beeinflussbaren Umstand handelt.

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17. August 2016

Kein Werktitelschutz für die Smartphone-App „wetter.de“

Handy in der Hand mit Wettter-App
Urteil des BGH vom 28.01.2016, Az.: I ZR 202/14

a) Titelschutzfähige Werke im Sinne von § 5 Abs. 3 MarkenG können auch Apps für Mobilgeräte sowie Informationsangebote im Internet sein.

b) Der Bezeichnung "wetter.de" kommt keine für einen Werktitelschutz nach § 5 Abs. 1 und Abs. 3 MarkenG hinreichende originäre Unterscheidungskraft für eine App und eine Internetseite zu, auf der ortsspezifisch aufbereitete Wetterdaten und weitere Informationen in Bezug auf das Thema Wetter zum Abruf bereitgehalten werden.

c) Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für Zeitungs- und Zeitschriftentitel geltenden geringen Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werktiteln können auf Apps für Mobilgeräte und auf Internetangebote, die nicht auch als Printversion erhältlich sind, nicht angewendet werden, weil es (bislang) an einer entsprechenden Verkehrsgewöhnung an die Benutzung von Gattungsbezeichnungen in diesen Bereichen fehlt.

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