Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

12. November 2008

Kostenerstattungsanspruch bei Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Kennzeichenstreitsache

Beschluss des OLG Stuttgart vom 03.11.2008, Az.: 8 W 457/08 Gem. § 140 Abs. 3 Markengesetz besteht grundsätzlich ein Erstattungsanspruch bezüglich der Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Kennzeichenstreitsache, soweit der Gegenpartei die Kosten auferlegt wurden. Bei einer objektiven (kumulativen) Klagenhäufung beschränkt sich die auf § 140 Abs. 3 Markengesetz gestützte Erstattungspflicht nur auf die - abtrennbaren - kennzeichenrechtlichen Ansprüche. Im Übrigen beurteilt sich die Erstattungsfähigkeit der Patentanwaltskosten nach § 91 Abs 1 ZPO.
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12. November 2008

„heuteKino“ gegen die Heute Marken des ZDF

Beschluss des BPatG vom 29.10.2008, Az.: 27 W (pat) 13/08

Die Kennzeichnungskraft einer Marke ist durch die Verwendung eines beschreibenden Begriffs, wie beispielsweise der Ausdruck "Heute", deutlich geschwächt. Zwar kann dies durch den Bekanntheitsgrad der Marke kompensiert werden, allerdings kann nur ein durchschnittlicher Schutzumfang erlangt werden.
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12. November 2008

Marktgleichwertigkeit

Urteil des LG Düsseldorf vom 10.11.2008, Az.: 14c O 223/08

Für die Abgrenzung des relevanten Marktes in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht gilt das sog. Bedarfsmarktprinzip, wonach sämtliche Anbieter des jweiligen Handels miteinzubeziehen sind, soweit sie dem Kunden als sinnvolle Alternative zur Verfügung stehen. Spezialfachhändler, die regelmäßig nicht über eine große Angebotsbreite verfügen, sind keine sinvolle Einkaufsalternative gegenüber Vollsortimenter. Auch das Internet stellt gegenüber einem Verkaufsladen keine sinnvolle Alternative für den Verbraucher dar.
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10. November 2008

Pantohexal

Beschluss des BGH vom 29.05.2008, Az.: I ZB 54/05

a) Bei einer für die angesprochenen Verkehrskreise erkennbar engen Anlehnung eines Markenworts an einen beschreibenden Begriff (hier: Anlehnung an die Wirkstoffbezeichnung eines Arzneimittels) verfügt das Zeichen regelmäßig nur über unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft von Haus aus. b) Ist eine jüngere Marke durch Zusammenfügung der Widerspruchsmarke (hier: PANTO) mit dem für den Verkehr erkennbaren Unternehmenskennzeichen des Markeninhabers (hier: HEXAL) zu einer aus einem Wort bestehenden Marke (hier: Pantohexal) gebildet worden, kann der Widerspruchsmarke auch in der jüngeren zusammengesetzten Einwortmarke eine selbständig kennzeichnende Stellung zukommen...
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04. November 2008

„klingeltöne.de“

Urteil des LG München I vom 06.02.2007, Az.: 33 O 11107/06

Da der Domainname "klingeltöne.de" sowie der Firmennamen "Klingeltöne.de GmbH" keinen markenrechtlichen Schutz für Klingeltöne erlangen kann, verletzt die Verwendung von Metatags, auch wenn der Begriff "klingeltöne" in unmittelbarer Nähe mit dem Kürzel "de" verwendet wird, keine Urheber- oder Markenrechte des Inhabers. Daneben müssen bei einem derart schwachen Firmennamen Drittbenutzungen hingenommen werden.
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04. November 2008

„Eastgermany“

Beschluss des BPatG vom 23.09.2008, Az.: 33 W (pat) 112/06

Da vom durchschnittlichen Verbraucher der durch die Marke angesprochenen Verkehrskreise Grundkenntnisse der englischen Sprache erwartet werden, wird der englische Ausdruck "Eastgermany" weitgehend mit dem Begriff "Ostdeutschland" gleichgesetzt und damit mit der geografischen Bezeichnung des ehemaligen DDR-Gebietes. Daher ist "Eastgermany" von der Eintragung als Marke wegen absoluter Schutzunfähigkeit ausgeschlossen, wobei aus der Tatasache, dass der Anmelder über den gleichlautenden Domainnamen verfügt, keine markenrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden können.
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03. November 2008

DeutschlandCard

Beschluss des BPatG vom 15.04.2008, Az.: 33 W (pat) 13/07

Zwischen der angemeldeten Wortmarke „DeutschlandCard“ und den (noch) beanspruchten Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 36, 38, 41 und 42, die insbesondere Informations- und Servicekarten (Smartcards), Datenlesegeräte hierfür, Entwicklung, Organisation von Kundenbindungssystemen sowie Plattformen hierfür und Druckereierzeugnisse sowie elektronische Publikationen umfassen, besteht ein derart enger beschreibender Bezug, dass das angesprochene allgemeine Publikum bzw. der Fachverkehr ohne weiteres und ohne Unklarheiten den beschreibenden Sinngehalt als solchen in Richtung auf eine Multifunktionskarte (Ausweis-, Berechtigungs-, Informations-, Bonus-, Prämien-, Kredit-, Zahlungs-, Service- und/oder Kundenkarte) erfasst und deshalb in der Beschreibung kein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren und Dienstleistungen sieht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 16.12.2004 - ZB 12/02, GRUR 2005, 417 - BerlinCard).
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03. November 2008

Tintenpatrone

Urteil des BGH vom 20.05.2008, Az.: X ZR 180/05

a) Dem Patent- oder Gebrauchsmusterinhaber steht grundsätzlich auch dann ein Unterlassungsanspruch gegen den Verletzer zu, wenn er an dem Schutzrecht eine ausschließliche Lizenz vergeben hat. b) Der Schutzrechtsinhaber, der an dem Schutzrecht eine ausschließliche Lizenz vergeben hat, kann den Verletzer unabhängig von dem ausschließlichen Lizenznehmer auf Schadensersatz in Anspruch nehmen; Schutzrechtsinhaber und Lizenznehmer sind nicht Mitgläubiger...
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29. Oktober 2008

„Dornröschen“ gegen „Schneewittchen“

Beschluss des BPatG vom 24.09.2008, Az.: 26 W (pat) 88/07

Selbst wenn es sich bei beiden fraglichen Wortmarken um Märchenfiguren handelt, die beide auf "-chen" enden, ist die Verwechslungsgefahr nicht gegeben, da der Durchschnittsverbraucher daraus keine bestehende Unternehmensverbindungen herleitet. Die klanglichen, schriftbildlichen und unmittelbar begrifflichen Übereinstimmungen reichen für die Begründung einer Verwechslungsgefahr nicht aus.
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28. Oktober 2008

„Open Source Broker“

Beschluss des BPatG vom 30.09.2008, Az.: 33 W (pat) 1/07 Setzt sich ein potenzieller Markenname aus mehreren Wortteilen zusammen, die einzeln gesehen allgemein gebräuchliche Fachbegriffe darstellen, ist diese Wortmarke als Angabe von der Eintragung ausgeschlossen. Dabei ist es irrelevant, dass der Anmelder selbst den Ausdruck "erfunden" hat, wenn dieser beschreibend wirkt.
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