Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

25. September 2008

Schuhpark

Urteil des BGH vom 03.04.2008, Az.: I ZR 49/05 Eine aus beschreibenden Begriffen zusammengesetzte Marke, die Unterscheidungskraft durch die Kombination der Bestandteile erlangt, kann auch dann über nur geringe originäre Unterscheidungskraft verfügen, wenn die Verwendung der Wortzusammenstellung bisher im Verkehr nicht zu beobachten ist. ...
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24. September 2008

„Einfach mal abhängen“ – Geschenkbuchtitel und Lesezeichen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 21.02.2007, Az.: 5 U 6/06

Wird ein Werk gleichwie ein anderes gestaltet, kommen markenrechtliche Ansprüche nicht in Betracht, wenn unterschiedliche Werkkategorien betroffen sind. Mangels dieser Werknähe - wie auch bei Buchtitel und Lesezeichen - sind etwaige Ansprüche aus dem UWG gegeben, da das Markengesetz dann keinen Vorrang kraft Spezialität hat.
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19. September 2008

Marlene-Dietrich-Bildnis

Beschluss des BGH vom 24.04.2008, Az.: I ZB 21/06 Das Bildnis einer (verstorbenen oder lebenden) Person ist grundsätzlich dem Markenschutz zugänglich. ...
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17. September 2008

„www. … blog.de“

Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 31.05.2007, Az.: 3 W 110/07

Beinhaltet ein Domainname die Bezeichnung "blog", so ist es dem durchschnittlich verständigen Referenzverbraucher klar, dass darunter ein Internettagebuch geführt wird. Bezüglich der Identifizierung des Anbieters kann sich der Benutzer nur an dem davor stehenden Bestandteil des Domains orientieren.
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17. September 2008

Mobbing im Internet-Forum als wichtiger Kündigungsgrund

Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 07.05.2007, Az.: 4 Sa 1/07

Ehreverletzende Äußerungen sowie Markenrechtsverletzungen in einem vom Vertragspartner eingerichteten Internet-Forum kann eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich rechtfertigen, sofern dieser als Domain-Inhaber die Einträge selbst verfasst oder nach Kenntnis geduldet hat.
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16. September 2008

Markenschutz durch Verkehrsgeltung

Beschluss des OLG Köln vom 07.05.2007, Az.: 6 W 54/07

Für eine nichteingetragene Bezeichnung kann nur markenrechtlicher Schutz durch regionale Verkehrsgeltung entstehen, wenn die unter dem Kennzeichen angebotene Dienstleistung einen ausreichenden Bezug zur Region des Anbieters hat. Der bloße Umstand, dass in der fraglichen Region der Sitz des Dienstleisters liegt, reicht indes nicht aus.
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15. September 2008

Keine Kennzeichnungskraft für den Titel „Internetrecht“

Urteil des LG Berlin vom 14.02.2008, Az.: 52 O  416/07

Dem Titel des Lehruchs "Internetrecht" kommt angesichts seines rein beschreibenden Sinngehaltes keine Unterscheidungskraft zu. Sowohl "Internet" als auch "Recht" sind fest umrissene, ledichlich beschreibende Begriffsinhalte und sind in der Kombination nicht als originär kennzeichnungskräftig anzusehen.
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15. September 2008

Farbmarke Gelb-Rot

Beschluss des BPatG vom 21.05.2008, Az.: 29 W (pat) 33/08

Eine abstrakt bestimmte Farbzusammenstellung eignet sich als Herkunftshinweis, wenn Farben als Unterscheidungsmittel auf dem einschlägigen Warensektor üblicherweise verwendet werden, ihre dekorative Wirkung in den Hintergrund tritt und mit ihnen keine Sachaussage verbunden ist.
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08. September 2008

Fronthaube

Beschluss des BGH vom 24.05.2007, Az.: I ZB 37/04

a) Unter dem durch die Form vermittelten Wert einer Ware i.S. von § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist der ästhetische Wert zu verstehen, den die Form der Ware verleiht. b) Der Ausschlussgrund des § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG steht dem Schutz eines Zeichens, das aus der Form der Ware besteht, als Marke nur dann entgegen, wenn der Verkehr allein in dem ästhetischen Gehalt der Form den wesentlichen Wert der Ware sieht und es deshalb von vornherein als ausgeschlossen angesehen werden kann, dass der Form neben ihrer ästhetischen Wirkung zumindest auch die Funktion eines Herkunftshinweises zukommen kann.
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08. September 2008

Radio-Uhr III

Beschluss des BGH vom 24.05.2007, Az.: I ZB 66/06

Handelt es sich bei einer dreidimensionalen Marke, die die äußere Form der Ware wiedergibt, nicht um eine Kombination üblicher Gestaltungsmerkmale und bestehen auf dem in Rede stehenden Warengebiet eine nahezu unübersehbar große Zahl von Gestaltungsmöglichkeiten und eine entsprechende Formenvielfalt, spricht dies gegen ein Interesse der Allgemeinheit, die als Marke beanspruchte Form freizuhalten.
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