Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

04. Dezember 2014

„LEDView“ nicht produktbeschreibend

Beschluss des BPatG vom 31.08.2011, Az.: 28 W (pat) 42/11

Dem Wortzeichen „LEDView“ fehlt es nicht an der notwendigen Unterscheidungskraft, da sich das Produkt ausschließlich an Fachpublikum richtet, welchem bekannt ist, dass die Buchstabenfolge „LED“ in der Markenbezeichnung nicht zur Produktbeschreibung dient. Ausschlaggebend ist demnach die mutmaßliche Wahrnehmung des angesprochenen Publikums.

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14. Mai 2019

Urheberrechtsverstoß durch Veröffentlichung von Lichtbildwerken

Schuhe Online Shopping auf Tablet
Urteil des LG München I vom 20.02.2019, Az.: 37 O 5140/18

Im Falle einer Klage gegen einen Betreiber einer Online-Verkaufsplattform fehlt es diesem an den Nutzungsrechten für die Produktfotos als Lichtbildwerke, wenn die Klägerin diese Fotos extra anfertigen lassen hat und sich dazu ein uneingeschränktes Nutzungsrecht zusichern ließ. Die Plattform machte über 70 Produktfotos öffentlich zugänglich, von denen neun streitgegenständlich waren, indem Drittanbieter der Plattform Produktinserate mit besagten Fotos ausstatteten. Für den Urheberrechtsverstoß soll dennoch der Betreiber der Plattform haften.

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27. Mai 2020

Gütesiegel dürfen nur für konkret getestete Produkte verwendet werden

Siegel mit der Aufschrift "Geprüft - 100% Qualität"
Urteil des BGH vom 12.12.2019, Az.: I ZR 117/17

a) Zwischen einer Marke, die ein Testlogo darstellt, und einem Zeichen, das dieses um die Angaben zum Testergebnis und der Fundstelle ergänzte Testlogo wiedergibt, besteht keine Zeichenidentität, wenn die hinzugefügten beschreibenden Angaben nicht so geringfügig sind, dass sie dem Durchschnittsverbraucher entgehen können.

b) Ein Händler, der im Rahmen seines Warenangebots über die Eigenschaften einer Ware wie deren Bewertung in einem von Dritten durchgeführten Test informiert, erbringt neben der Handelsdienstleistung nicht zugleich die Dienstleistung der Verbraucherberatung und -information.

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10. April 2015

Zum markenrechtlichen Schutz eines selektiven Vertriebssystems

Drei verschiedene Parfümflaschen vor einem dunklen Hintergrund
Urteil des LG Hamburg vom 08.01.2015, Az.: 315 0 339/13

Die Verwendung von eigenen Werbemotiven, die den Eindruck erwecken, zum selektiven Vertriebssystem des Markeninhabers zu gehören, jedoch nicht der üblichen Markenästhetik der Marke entsprechen, ist unzulässig. So stellt auch ein Werbemotiv für Parfüm einer bekannten Marke, das nicht vom Markeninhaber stammt und dem Luxus- und Prestigecharakter des Parfüms und damit den vertraglichen Verpflichtung des selektiven Vertriebssystems widerspricht, eine Verletzung der Herkunfts-, der Werbe- und Kommunikationsfunktion der Marke, sowie eine Rufschädigung dar.

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27. August 2020

Markenverletzung: Verkauf einer Fritz!Box mit ausgetauschter Firmware

Ein Laptop und ein Smartphone vor einem WLAN-Router
Urteil des LG München I vom 09.04.2020, Az.: 17 HK O 1703/20

Tauschen Dritte die Firmware eines WLAN-Routers aus, stellt dies eine erschöpfungsschädliche Veränderung der Ware und damit eine Markenrechtsverletzung dar. Dies sei selbst dann der Fall, wenn durch den Firmware-Austausch der Leistungsumfang des Routers verbessert wird. Ebenfalls entspricht es nicht den anständigen Gepflogenheiten, wenn die Ware nicht mit einem hinreichenden Hinweis auf die Veränderung durch Dritte versehen ist. Dadurch würde der angesprochene Verkehrskreis irrtümlich die Ware dem ursprünglichen Hersteller zurechnen.

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04. Februar 2022

Markenstreit um Design von Saftflaschen

drei stehende Saftflaschen
Urteil des LG Hamburg vom 13.01.2022, Az.: 312 O 294/21

Der Streit zwischen Edeka und Granini hat zumindest vorläufig ein Ende. Im Rahmen einer Preisauseinandersetzung wurden die Granini-Säfte ausgelistet und stattdessen Säfte der Eigenmarke albi in das Sortiment aufgenommen. Diese darf Edeka nun nicht mehr verkaufen: Die Aufmachung der Flaschen ähnle sich zu sehr, es handle sich um eine unlautere Nachahmung, so das Gericht. Die zylindrische Form von Flaschenbauch und Flaschenhals sowie die Einkerbungen und das am Flaschenhals angebrachte Etikett seien prägende Gestaltungselemente der Granini-Flasche, durch die Nachahmung bestehe die Gefahr einer Herkunftstäuschung.

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15. Juli 2020 Kommentar

Domain „schufa-anwalt.de“ verletzt Markenrechte und wird abgeschaltet

Schufa-Eintrag im Wörterbuch
Kommentar zum Urteil des LG München I vom 25.06.2020, Az.: 17 HK O 3700/20

Das LG München I untersagt einem Bonner Anwalt die Nutzung der Domain schufa-anwalt.de im Rahmen seiner Internetpräsenz. Die Verwendung stelle eine Markenrechtsverletzung dar und es könnte der falsche Eindruck entstehen, es bestünden Geschäftsbeziehungen zwischen besagtem Anwalt und der Schufa. Tatsächlich ist jedoch genau das Gegenteil der Fall: Der Jurist bietet Rechtsbeistand bei fehlerhaften Einträgen bei der Auskunftei.

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14. August 2020

Wegfall der wettbewerblichen Eigenart durch Verkauf unter Zweitmarke?

Kaffee wird in Kaffeebereiter zubereitet
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 18.06.2020, Az.: 6 U 66/19

Für das Entstehen der wettbewerblichen Eigenart ist die Beschreibung der Merkmale, die die Eigenart begründen, ausreichend. Im Fall des Kaffeebereiters „Chambord“, der auch unter der zweiten Marke „Melior“ vertrieben wurde, bejahte das OLG Frankfurt die wettbewerbliche Eigenart. Hierbei ist der Verkauf unter der Zweitmarke unschädlich, wenn dieser bereits 15 oder 11 Jahre zurückliegt.

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10. Juni 2014

Kostenbelastung des Beklagten bei Rücknahme einer Löschungsklage

Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 06.05.2014, Az.: 6 W 13/14

Wird eine Klage auf Löschung einer Marke zurückgenommen, weil zwischenzeitlich eine rückwirkende Löschung durch Nichtzahlung der Gebühr für die Verlängerung der Marke eingetreten ist, so sind die entstandenen Kosten dem Beklagten aufzuerlegen, wenn die Klägerin ohne Verschulden keine Kenntnis von dieser Löschung hatte. Dies gilt auch dann, wenn der Anlass für die Klageerhebung bereits vor ihrer Anhängigkeit entfallen ist.

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12. Oktober 2020

Domain schufa-anwalt.de verletzt Markenrechte

Eine Suchleiste im Internet
Urteil des LG München I vom 25.06.2020, Az.: 17 HK O 3700/20

Die Nutzung der Domain schufa-anwalt.de, durch einen Anwalt, der sich auf die Löschung negativer SCHUFA-Einträge spezialisiert hat, wurde von dem LG München I für markenrechtswidrig erklärt. Der Domainname greife in den Schutzbereich der seit 1997 angemeldeten Wortmarke „SCHUFA“ ein, da bei angesprochene Verkehrskreise der Eindruck erweckt werden könne, dass zwischen dem Anwalt und der Kreditschutzorganisation eine wirtschaftliche Verbindung bestehen könne. Solche Verwechslungsgefahren sind Markeninhabern grundsätzlich nicht zumutbar, da Dritte unberechtigterweise von einem guten Markenbild profitieren könnten.

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