Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

27. Oktober 2007

INTERCONNECT/T-InterConnect

Urteil des BGH vom 28.06.2007, Az.: I ZR 132/04

Ein Bestandteil (hier: InterConnect), der in einem zusammengesetzten Zeichen (hier: T-InterConnect) neben einem Stammbestandteil (hier: T-) die konkrete Ware oder Dienstleistung bezeichnet, kann auch bei geringer Kennzeichnungskraft über eine selbständig kennzeichnende Stellung verfügen. Stimmt dieser Bestandteil mit einem älteren Zeichen überein, kann dies zu einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne führen.
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12. Oktober 2007

Verwendung von fremden Marken in Google-Adword Anzeige unzulässig

Urteil des OLG Köln vom 12.10.2007, Az.: 6 U 76/07 Bei Verwendung von fremden Marken im Text einer Google-Adword Anzeige ergibt sich eine Zeichenrechtsverletzung gemäß §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, 15 Abs. 2 MarkenG ohne Rücksicht auf die besondere Adwords-Problematik bereits daraus, dass die Marke für jeden deutlich sichtbar in der Überschrift in einer Anzeige erscheint. Die kennzeichenmäßige Benutzung des Wortes liegt dabei auf der Hand; die Einordnung in die Rubrik "Anzeigen" und der Link mit der Internetadresse des Anbieters ändert nichts an dem möglichen Verständnis des Begriffs im Sinne eines Herkunftshinweises, sondern bestätigen es.
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20. September 2007

Kinderzeit

Urteil des BGH vom 20.09.2007, Az.: I ZR 94/04 Die Beurteilung der Warenähnlichkeit gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wird nicht dadurch beeinflusst, dass die Beklagte typische Ausstattungsmerkmale der Verpackungen der Klägerin übernommen hat. ... 
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20. September 2007

BGH verneint Verletzung der Marke „Kinder“

Pressemitteilung des BGH vom 20.09.2007, Az.: I ZR 6/05 Ber BGH hat am 20.09.2007 entschieden, dass der Wortbestandteil "Kinder" für Schokolade für sich genommen nicht über markenrechtlichen Schutz verfüge und somit eine Verletzung der Wort-/Bildmarken "Kinder" durch die angegriffene Marke "Kinder Kram" verneint.
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09. August 2007

Die Benutzung eines Markennames in Regel von Google AdWords stellt einen kennzeichenmäßigen Gebrauch dar und somit auch eine Markenrechtsverletzung

Urteil des OLG Stuttgart vom 09.08.2007, Az.: 2 U 23/07 Durch die Verwendung eines fremden Kennzeichens als KeyWord für eine Google-Ad-Words-Anzeige wird das Ergebnis des Auswahlverfahrens beeinflusst. Dadurch kann der Verletzer durch die Verwendung des fremden Kennzeichens als keyword den Nutzer zu seinen eigenen Werbeanzeigen und über diese mittles Link zu seiner Homepge führen, wo sein Unternehmen und sein Produktangebot dargestellt wird. Hierin liegt nach Ansicht des OLG Stuttgart eine kennzeichenmäßige Benutzung vor.
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24. Juli 2007

Unterlassene Entscheidung über geltend gemachten Widerrufsgrund begründet Beschwer

Urteil des BGH vom 24.07.2007, Az.: X ZB 17/05 a) Bereits die unterlassene Entscheidung über den geltend gemachten Widerrufsgrund der widerrechtlichen Entnahme begründet die Beschwer des Rechtsbeschwerdeführers. b) Die Prüfung der sachlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung wird durch den Rechtsbeschwerdegrund des § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG nicht eröffnet.
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19. Juli 2007

Gabi hat verloren

Urteil des BGH vom 19.07.2007, Az.: I ZR 93/04 Der aus einer Kennzeichenverletzung folgende Schadensersatzanspruch sowie der der Bezifferung dieses Anspruchs dienende Auskunftsanspruch sind zeitlich nicht durch die vom Gläubiger nachgewiesene erste Verletzungshandlung begrenzt. ...
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19. Juli 2007

BGH zur Verwechslungsfähigkeit des Begriffs Telekom

Urteil des BGH vom 19.07.2007, Az.: I ZR 137/04 Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handels-rechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt. ...
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12. Juli 2007

Aspirin II

Urteil des BGH vom 12.07.2007, Az.: I ZR 147/04 Unterrichtet der Parallelimporteur den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des umgepackten Arzneimittels, so wird dadurch ein gesetzliches Schuldverhältnis begründet, das den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt. ...
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04. Juli 2007

Gmail

Urteil des Hanseatischen OLG vom 04.07.2007, Az.: 5 U 87/06 Auch bei unterschiedlicher (grafischer und textlicher) Darstellung kann bei dem Angebot ähnlicher Dienstleistungen zwischen den Zeichenfolgen "G-Mail" und "GMail" markenrechtliche Verwechslungsgefahr bestehen.
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