Bezeichnung eines Rosenheimer Bieres mit „Chiemseer“ ist irreführend
Ein in Rosenheim gebrautes Bier darf nicht als "Chiemseer" bezeichnet oder vertrieben werden. Diese geographisch falsche Herkunftsangabe stellt eine Irreführung des Verbrauchers dar, da der Verbraucher davon ausgehe, dass das Bier am Chiemsee gebraut wurde.