Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

07. Januar 2010

KiNDER, KINDER!

Urteil des EuG vom 14.10.2009, Az.: T-140/08 Die Wortmarken "TiMi KiNDERJOGHURT" und "KINDER" sind sich nicht ähnlich. Obwohl in beiden Zeichen das Element "kinder" vorkommt, schließt sich eine Ähnlichkeit aufgrund verschiedener visueller und klanglicher Merkmale aus. Das fragliche Element prägt zudem unterscheidlich stark den Gesamteindruck, im Zeichen TiMi KiNDERJOGHURT ist es sogar von fast vernachlässigender Bedeutung.
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17. März 2009

Auch Patentverwertungsgesellschaften stehen Unterlassungsansprüche zu

Urteil des LG Mannheim vom 27.02.2009, Az.: 7 O 94/08 Auch eine Patentverwertungsgesellschaft, die nicht selbst patentgemäße Gegenstände herstellt und/oder vertreibt, hat grundsätzlich gegen Dritte einen Unterlassungsanspruch. Dass sie diesen durchzusetzen sucht, um Verletzer zur Lizenznahme anzuhalten, ist dem Patentsystem als Teil der geltenden Rechts- und Wirtschaftsordnung immanent und erscheint grundsätzlich weder schikanös noch rechtsmissbräuchlich...
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11. Oktober 2011

„PAKI“ beleidigt Inder

Urteil des EuGH vom 05.10.2011, Az.: T-526/09 Der Begriff "PAKI" ist nicht eintragungsfähig, da er von den englischsprachigen Verkehrskreisen in der Union als rassistische Beleidigung von Personen indischer Herkunft aufgefasst wird. Er stellt somit als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und gegen die guten Sitten ein absolutes Eintragungshindernis dar. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Begriff für Waren und nicht für Personen eingetragen werden soll.
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21. September 2009

Die Werbung mit der „zuckerarmen Konfitüre“

Urteil des EuGH vom 10.09.2009, Az.: C-366/08

Der Begriff „zuckerarme Konfitüren“ bezieht sich auf Konfitüren mit der Bezeichnung „Konfitüre einfach“ und „Konfitüre extra“, deren Zuckergehalt gegenüber dem Bezugswert von 60 % spürbar verringert ist. Als „Konfitüre extra“ bezeichnete Erzeugnisse, deren Zuckergehalt 58 % beträgt, können nicht als zuckerarm im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden.
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02. August 2010

Waffe nicht als Marke eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 28.04.2010, Az.: 28 w (pat) 502/09 Die Abbildung einer naturgetreuen Schusswaffe ist für die Bereiche Videospiele und Schusswaffen (Klassen 9, 13 und 28) als dreidimensionale Marke nicht eintragungsfähig. Die begehrte Markenanmeldung wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Funktion einer Marke sei, den Ursprung von Waren zu kennzeichnen, damit diese einem spezifischen Unternehmen zugeordnet werden kann. Da aber die Abbildung einer Waffe lediglich produktbezogene Merkmale aufweist, fehle es an dem für den Verbraucher notwendigen Herkunftsnachweis und somit auch an der erforderlichen Unterscheidungskraft.
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05. September 2011

„Deutsches Institut für Menschenrechte“ nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 22.07.2011, Az.: 24 W (pat) 43/10 Das Zeichen „Deutsches Institut für Menschenrechte“ ist für die angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen beschreibend. Der relevante Verkehrskreist geht (fälschlich) davon aus, dass es sich um eines von mehreren deutschen Instituten handelt, welches sich die Überwachung der Einhaltung und die Verbreitung der Menschenrechte zur Aufgabe gestellt hat. An dieser Auffassung ändern auch die einfachen grafischen Gestaltungselemte nichts, sodass das Gesamtzeichen keine Unterscheidungskraft aufweist und eine Eintragung als Marke nicht gestattet ist.
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12. November 2008

Kostenerstattungsanspruch bei Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Kennzeichenstreitsache

Beschluss des OLG Stuttgart vom 03.11.2008, Az.: 8 W 457/08 Gem. § 140 Abs. 3 Markengesetz besteht grundsätzlich ein Erstattungsanspruch bezüglich der Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Kennzeichenstreitsache, soweit der Gegenpartei die Kosten auferlegt wurden. Bei einer objektiven (kumulativen) Klagenhäufung beschränkt sich die auf § 140 Abs. 3 Markengesetz gestützte Erstattungspflicht nur auf die - abtrennbaren - kennzeichenrechtlichen Ansprüche. Im Übrigen beurteilt sich die Erstattungsfähigkeit der Patentanwaltskosten nach § 91 Abs 1 ZPO.
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20. Mai 2011

Keine Verwechslung zwischen „POST“ und „CITIPOST“

Beschluss des BPatG vom 18.04.2011, Az.: 26 W (pat) 30/07 Obwohl die beiden Marken "POST" und "CITIPOST"  für identische Dienstleistungen eingetragen sind, besteht zwischen ihnen keine Verwechslungsgefahr.Beide Marken sind aufgrund der graphischen Gestaltung und des zugefügten Wortbestandteils "CITI" bei der Marke "CITIPOST" von einem aufmerksamen Durchschnittsverbraucher einfach zu unterscheiden. Zudem fassen die jeweiligen Betroffenen in der Logistik- und Transportbranche das Wort "Post" beschreibend dahingehend auf, dass darunter die Beförderung und Zustellung von Briefen und Paketen verstanden wird. Sie werden den Bergriff deswegen auch nicht aus dem Gesamtbegriff "CITIPOST" herauslösen.
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30. Juni 2011

Wortzeichen „gewerbezentrale“ nicht eintragungsfähig wegen fehlender Unterscheidungskraft

Beschluss des BPatG vom 09.02.2011, Az.: 29 W (pat) 54/10 Das Wortzeichen "gewerbezentrale" eignet sich nicht als betrieblicher Herkunftshinweis. Vielmehr beschreibt der Begriff eine zentrale Stelle, welche die Funktion der Leitung, Verwaltung, Koordination oder Versorgung mit Blick auf produzierende, Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebe innehat. Die Waren und Dienstleistungen, für die das Wortzeichen angemeldet wurde wie z.B. Werbung und Erstellen von Software können von einer solche Stelle erbracht werden. Dem Begriff fehlt daher jegliche Unterscheidungskraft.
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