Urteile aus der Kategorie „Unionsmarke“

25. März 2019

EuGH zur Beurteilung des Umfangs der ernsthaften Benutzung einer Marke

EuGH Richterhammer
Urteil des EuGH vom 12.07.2018, Az.: T-41/17

Für die Beurteilung der ernsthaften Benutzung von Gemeinschaftsmarken (heute Unionsmarke) sind Faktoren wie der Umfang und die Häufigkeit der Verwendung der Gemeinschaftsmarke unter Berücksichtigung des konkreten Falles heranzuziehen. Außerdem wird eine Wechselbeziehung zwischen den berücksichtigten Faktoren angenommen: eine geringe Verkaufsmenge kann beispielsweise durch eine große zeitliche Konstanz der Benutzungshandlungen ausgeglichen werden.

Im vorliegenden Fall konnte ein Nachweis der ernsthaften Benutzung der Gemeinschaftsmarke, der einen Widerspruch im Sinne von Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 begründet, jedoch nicht erbracht werden. Die Verkaufsmenge wurde als zu gering eingestuft und die Benutzungshandlungen wurden nicht als zeitlich konstant bewertet.

Insofern hat der EuGH entschieden, die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 28.10.2016 (Sache R 250/2016-5) aufzuheben und den Widerspruch zurückzuweisen.

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20. Februar 2019

Geografischer Name als Unionsmarke für Mineralwasser zulässig

Wasserglas wird mit Wasser aufgefüllt
Pressemitteilung Nr. 162/18 zum Urteil des EuG vom 25.10.2018, Az.: T-122/17

Die Eintragung einer Unionsmarke für Mineralwasser kann nicht deshalb versagt werden, weil eine gleichnamige Stadt existiert (hier: Stadt in Bulgarien namens „Devin“) und einheimische Verbraucher in dem Wort den geografischen Ort erkennen. Es ist weder ersichtlich, dass die Stadt relevanten Verkehrskreisen im Ausland bekannt sei, noch, dass eine direkte Verbindung zu ihr hergestellt wird. Demnach besteht bei Eintragung der Marke keine Verwechslungsgefahr und zudem bleibt der geografische Name für Dritte weiterhin zur beschreibenden Verwendung zur Verfügung.

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27. November 2018

Auskunftspflicht von Internet-Marktplätzen im Falle von Markenpiraterie bestätigt

Straßenschild "Original" zeigt nach Rechts, Straßenschild "Fälschung" ist durchgestrichen und zeigt nach links
Beschluss des OLG Braunschweig vom 27.02.2018, Az.: 2 U 73/17

Markeninhaber besitzen in Bezug auf Markenfälschungen einen Anspruch gegen Internet-Marktplätze auf Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der markenrechtsverletzenden Waren. Die Berufung gegen ein entsprechendes Urteil gegen Amazon Marketplace wurde als unzulässig verworfen, da das angefochtene Urteil keine ausdrückliche Berufungszulassung enthält und das Schweigen hierzu regelmäßig die Nichtzulassung der Berufung zur Folge hat. Darüber hinaus konnten die Berufungsklägerinnen den nötigen Beschwerdewert von über 600 Euro nicht glaubhaft machen. Insbesondere sei für die Auskunftserteilung keine Einschaltung der Rechtsabteilung notwendig, da die Identifizierung der Abnehmer der Markenfälschungen als gewerbliche Abnehmer regelmäßig bereits anhand der Firmierung möglich sei.

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03. September 2018

Davidoff Hot Water III: EuGH-Vorlage zur Lagerung markenrechtsverletzender Waren Dritter

Gabelstapler mit Kisten steht zwischen zwei Regalen
Beschluss des BGH vom 26.07.2018, Az.: I ZR 20/17

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 9 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. Nr. L 78 vom 24. März 2009, S. 1) und Art. 9 Abs. 3 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (ABl. Nr. L 154 vom 16. Juni 2017, S. 1) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Besitzt eine Person, die für einen Dritten markenrechtsverletzende Waren lagert, ohne vom Rechtsverstoß Kenntnis zu haben, diese Ware zum Zwecke des Anbietens oder Inverkehrbringens, wenn nicht sie selbst, sondern allein der Dritte beabsichtigt, die Ware anzubieten oder in Verkehr zu bringen?

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24. Juli 2018 Top-Urteil

Christian Louboutin: Zum markenrechtlichen Schutz roter Schuhsohlen

Pumps mit roter Schuhsohle
Urteil des EuGH vom 12.06.2018, Az.: C-163/16

Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziff. iii der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass ein Zeichen wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende, das aus einer auf der Sohle eines hochhackigen Schuhs aufgebrachten Farbe besteht, nicht ausschließlich aus der „Form“ im Sinne dieser Bestimmung besteht.

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12. Juni 2018

Hewlett Packard kann „HP” als eingetragene Marke behalten

Kopierstation wirft Blätter aus
Pressemitteilung Nr. 55/18 des EuG zu den Urteilen vom 24.04.2018, Az.: T-207/17, T-208/17

Seit 1996 bzw. 2009 ist das Wortzeichen „HP“ sowie das dazugehörige Bildzeichen als Unionsmarke eingetragen. 2015 beantragte die polnische Gesellschaft Senetic beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), die Wort-/Bildmarke für nichtig zu erklären, da sie rein beschreibend und zudem nicht unterscheidungskräftig sei. Das Amt jedoch wies den Antrag zurück, woraufhin Senetic vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) Klage einreichte. Doch auch das EuG folgte der Auffassung des EUIPO und bestätigte die Eintragung des Wort-/Bildzeichens „HP“. Einerseits sei schon grundsätzlich nicht ersichtlich, weshalb eine Marke, die nur aus ein oder zwei Buchstaben besteht, generell rein beschreibend sein soll. Außerdem hätte das polnische Unternehmen nicht nachgewiesen, dass Senetic oder sonstige Dritte ebenfalls Waren unter einem identischen oder ähnlichen Logo vermarkten oder zum Zeitpunkt der Eintragung bereits vermarktet hätten.

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12. Juni 2018

MESSI schlägt MASSI

Fußballspieler-Skydancer in FC Barcelona-Trikot vor Fußballrasen
Pressemitteilung des EuG zum Urteil vom 26.04.2018, Az.: T-554/14

Das Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hatte nach dem Widerspruch eines spanischen Unternehmers, der die ältere Marke „MASSI“ innehat, die Eintragung der Marke „MESSI“ des Fußballspielers Lionel Messi wegen Verwechslungsgefahr abgelehnt. Das Gericht der Europäischen Union entschied auf Antrag Messis jetzt für den Fußballer. Die Marken „MESSI“ und „MASSI“ hätten zwar klangliche und bildliche Ähnlichkeiten, aufgrund der Bekanntheit des Fußballspielers bestehe aber keine Verwechslungsgefahr.

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18. Mai 2018

Don’t worry – be markengeschützt

Text "be happy" vor buntem Hintergrund
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 07.03.2018, Az.: 6 U 180/17

Wird eine Unionsmarke während eines Rechtsstreites gelöscht, kann der Markeninhaber nicht einfach umschwenken und sich auf das Lauterkeitsrecht berufen. Die Klägerin war Inhaberin der Unionsmarke „BE HAPPY“ und machte gegen die Beklagte Unterlassungsansprüche geltend, da diese unter dem Namen „Be Happy“ ebenfalls mit Taschen handelte. Nachdem die Marke „BE HAPPY“ gelöscht wurde, probierte es die Klägerin mit Lauterkeitsrecht und warf der Beklagten vor, die Verbraucher werden durch die Namensähnlichkeit in die Irre geführt.

Eine „hilfsweise“ Geltendmachung konnte allerdings nicht auf § 5 UWG gestützt werden, denn dieser hätte das Bestehen eines marken- oder kennzeichenrechtlichen Schutzes vorausgesetzt, der hier ja gerade nicht (mehr) bestand. Das Markenrecht soll nicht durch einen Rückgriff auf das Lauterkeitsrecht umgangen werden.

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22. März 2018

Unionsmarke mit Bezug auf Mafia verstößt gegen die öffentliche Ordnung

Mafia-Mann mit großem Hut und Mantel in schwarz-weiß
Pressemitteilung Nr. 33/18 des EuGH zum Urteil vom 15.03.2018, Az.: T-1/17

Der EuGH hat die Nichtigerklärung der Unionsmarke „La Mafia se sienta a la mesa“ durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bestätigt. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass die Marke durch den Wortbestandteil „La Mafia“ offenkundig auf eine international agierende kriminelle Organisation verweise und insgesamt ein positives Abbild dieser Organisation wiedergebe. Dadurch werden nach Ansicht des EuGH die schwerwiegenden Verstöße dieser Organisation gegen die Grundwerte der Europäischen Union verharmlost. Die Marke sei potentiell dazu geeignet, Anstoß zu erregen oder eine Beleidigung auszudrücken und deshalb für nichtig zu erklären.

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