Urteile aus der Kategorie „Unionsmarke“

18. Mai 2018

Don’t worry – be markengeschützt

Text "be happy" vor buntem Hintergrund
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 07.03.2018, Az.: 6 U 180/17

Wird eine Unionsmarke während eines Rechtsstreites gelöscht, kann der Markeninhaber nicht einfach umschwenken und sich auf das Lauterkeitsrecht berufen. Die Klägerin war Inhaberin der Unionsmarke „BE HAPPY“ und machte gegen die Beklagte Unterlassungsansprüche geltend, da diese unter dem Namen „Be Happy“ ebenfalls mit Taschen handelte. Nachdem die Marke „BE HAPPY“ gelöscht wurde, probierte es die Klägerin mit Lauterkeitsrecht und warf der Beklagten vor, die Verbraucher werden durch die Namensähnlichkeit in die Irre geführt.

Eine „hilfsweise“ Geltendmachung konnte allerdings nicht auf § 5 UWG gestützt werden, denn dieser hätte das Bestehen eines marken- oder kennzeichenrechtlichen Schutzes vorausgesetzt, der hier ja gerade nicht (mehr) bestand. Das Markenrecht soll nicht durch einen Rückgriff auf das Lauterkeitsrecht umgangen werden.

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22. März 2018

Unionsmarke mit Bezug auf Mafia verstößt gegen die öffentliche Ordnung

Mafia-Mann mit großem Hut und Mantel in schwarz-weiß
Pressemitteilung Nr. 33/18 des EuGH zum Urteil vom 15.03.2018, Az.: T-1/17

Der EuGH hat die Nichtigerklärung der Unionsmarke „La Mafia se sienta a la mesa“ durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bestätigt. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass die Marke durch den Wortbestandteil „La Mafia“ offenkundig auf eine international agierende kriminelle Organisation verweise und insgesamt ein positives Abbild dieser Organisation wiedergebe. Dadurch werden nach Ansicht des EuGH die schwerwiegenden Verstöße dieser Organisation gegen die Grundwerte der Europäischen Union verharmlost. Die Marke sei potentiell dazu geeignet, Anstoß zu erregen oder eine Beleidigung auszudrücken und deshalb für nichtig zu erklären.

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06. März 2018

„Fack ju Göthe“ zu anstößig für Markeneintragung

Ältere Frau zeigt MIttelfinger
Urteil des EuG vom 24.01.2018, Az.: T-69/17

Das Wortzeichen „Fack Ju Goethe" kann nicht als Marke eingetragen werden, weil es gegen die guten Sitten verstößt. Der Durchschnittsverbraucher betrachtet die einzelnen Wortbestandteile des Wortzeichens und schließt von „fack ju" auf das diesem ähnliche „fuck you". Selbst wenn man „fuck you" nicht in seiner ursprünglichen - sexuellen - Bedeutung sieht, ist der Ausdruck durch eine ihm innewohnende Vulgarität geprägt. Unerheblich ist, dass ein Teil des maßgeblichen Verkehrskreises eine solche derbe Ausdrucksweise für akzeptabel hält, weil diese Wahrnehmung nicht automatisch als die maßgebliche anzusehen ist.

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23. Januar 2018

Werbung mit ÖKO-Test-Siegel

Schriftzug "Gütesiegel - geprüfte Qualität" auf grünem Hintergrund
Pressemitteilung Nr. 14/2018 des BGH zu den Beschlüssen vom 18.01.2018, Az.: I ZR 173/16 und I ZR 174/16

Am Bundesgerichtshof sind zwei Verfahren über die Verwendung des „ÖKO-TEST“-Siegels anhängig. Die Herausgeberin des Magazins „ÖKO-TEST“ klagt dabei gegen zwei Versandhändler. Das „ÖKO-TEST“-Siegel ist als Unionsmarke eingetragen und darf von Herstellern und Vertreibern benutzt werden, sofern deren Produkte getestet worden sind und eine Lizenz für die Nutzung des Siegels erworben wird. Die beiden hier beklagten Online-Händler nutzten das Siegel für die Bewerbung ihrer Produkte jedoch ohne eine solche Lizenz erworben zu haben.

In einem Verfahren bewarb die Beklagte eine Baby-Trinkflasche und einen Baby-Beißring mit dem Siegel, wobei die getesteten Produkte eine andere Farbe hatten. In dem weiteren Verfahren bewarb die Beklagte mit dem Siegel einen Lattenrost in verschiedenen Größen und Ausführungen, wobei nur ein Lattenrost in einer bestimmten Größe mit verstellbarem Kopf- und Fußteil getestet worden war. Daneben bewarb diese mit dem Siegel noch einen Fahrradhelm, wobei der getestete Helm eine andere Farbe hatte.

Das KG Berlin entschied in beiden Fällen, dass eine Verletzung einer bekannten Marke vorliegt. Es sah in der Werbung ein Ausnutzen der Wertschätzung der Marke ohne Rechtfertigung in unredlicher Weise. Durch die Verwendung würde der Anschein erweckt, dass die Markeninhaberin mit der Werbung mit ihrem Testsiegel für die konkret beworbenen Produkte einverstanden gewesen sei. Allein jedoch die Klägerin dürfe darüber entscheiden, ob die konkreten Waren als von ihr getestet beworben werden dürfen. Der BGH hat nun beide Verfahren bis zu einer Entscheidung des EuGH in einem weiteren Fall, in welchem Fragen zur rechtsverletzenden Benutzung einer Marke geklärt werden müssen, was auch für diesen Fall streiterheblich sein dürfte, ausgesetzt.

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17. Januar 2018

Markenrechtliche Unterscheidungskraft zwischen OXFORD und Oxford Club

weißer Wegweiser mit Pfiel Richtung Oxford vor blauem Himmel
Beschluss des BGH vom 09.11.2017, Az.: I ZB 45/16

a) Eine originär schutzunfähige Unionsmarke, deren Eintragung im Register erfolgt ist, weil sie gemäß Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 infolge Benutzung Unterscheidungskraft erlangt hat, verfügt im Inland grundsätzlich über durchschnittliche Kennzeichnungskraft, wenn im Eintragungsverfahren der Nachweis geführt worden ist, dass das Schutzhindernis im Inland überwunden worden ist.

b) Ist ein solcher Nachweis im Eintragungsverfahren nicht erfolgt, muss der Widerspruchsmarke, auch wenn sie originär schutzunfähig ist, im Inland Schutz zugebilligt werden. Macht der Widersprechende geltend, die Widerspruchsmarke verfüge mindestens über durchschnittliche Kennzeichnungskraft, muss er Umstände vortragen, die eine entsprechende Annahme rechtfertigen.

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09. Oktober 2017

Keine Verwechslungsgefahr bei moodmusic und Mood Media

Zeigefinger tippt auf ein Smily
Beschluss des BPatG vom 16.05.2017, Az.: 29 W (pat) 8/15

Zwischen der Wort-/Bildmarke „moodmusic“ und der geschäftlichen Bezeichnung „Mood Media GmbH“ sowie der Unionsmarke „MOOD MEDIA“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Diese Zeichen unterscheiden sich in schriftbildlicher und begrifflicher Hinsicht hinreichend deutlich voneinander. Der gemeinsame Zeichenbestandteil „Mood“ nimmt bei Betrachtung des Gesamteindrucks keine prägende Stellung ein.

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09. Oktober 2017

Aussetzung eines Markenverletzungsverfahrens

Markenrecht-Akte-Hammer
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 03.07.2017, Az.: 6 W 54/17

Ein Verletzungsverfahren ist auszusetzen, sofern bei Klageerhebung aus einer Unionsmarke schon Löschungsantrag beim EUIPO gestellt ist. Dies gilt allerdings nicht, wenn besondere Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung verlangen. Ein solcher Grund kann unter anderem darin gesehen werden, dass der Antrag auf Löschung ganz offensichtlich aussichtslos ist.

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28. Juli 2017

BGH: Zur nachträglichen Feststellung der Ungültigkeit einer nationalen Marke

Aktendeckel mit Schild, auf dem "Markenrecht" steht
Beschluss des BGH vom 23.02.2017, Az.: I ZR 126/15

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Art. 14 der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. Nr. L 299 vom 8. November 2008, S. 25) und des Art. 34 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Unionsmarke (ABl. Nr. L 78 vom 24. März 2009, S. 1) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist es mit Art. 14 der Richtlinie 2008/95/EG vereinbar, wenn die Ungültigkeit oder der Verfall einer nationalen Marke, die die Grundlage für die Beanspruchung des Zeitrangs einer Unionsmarke bildet und Gegenstand eines Verzichts gewesen oder erloschen ist, nachträglich nur dann festgestellt werden kann, wenn die Voraussetzungen für die Ungültigkeit oder den Verfall nicht nur zum Zeitpunkt des Verzichts auf die Marke oder ihres Erlöschens, sondern auch zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Feststellung vorliegen?

2. Falls die Frage 1 zu bejahen ist:

Hat die Inanspruchnahme des Zeitrangs nach Art. 34 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 die Wirkung, dass das nationale Markenrecht erlischt und nicht mehr rechtserhaltend benutzt werden kann, oder bleibt die nationale Marke auf der Grundlage des Unionsrechts aufrechterhalten, auch wenn sie im Register des betreffenden Mitgliedstaats nicht mehr existiert, mit der Folge, dass sie weiterhin rechtserhaltend benutzt werden kann und muss?
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22. März 2017

Die Benutzung einer Unionsmarke durch Dritte wirkt rechtserhaltend

Markengesetz mit farblicher Markierung
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 20.10.2016, Az.: 6 U 95/16

Stimmt der Markeninhaber der Benutzung seiner Marke durch Dritte zu, wirkt die Benutzung rechtserhaltend im Sinne der Unionsmarken-Verordnung. Voraussetzung ist weder der Abschluss eines Lizenzvertrags, noch das Verlangen eines Ausgleichs irgendeiner Art für die Zustimmung. Im Rahmen einer Werbung liegt dann keine markenmäßige Benutzung vor, wenn der Dritte die Marke nur als fremde Marke verwendet. Das ist etwa der Fall, wenn die Marke ohne Bezug auf eigene Produkte genannt wird (bloße Markennennung).

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06. Februar 2017

Markenschutz eines Zauberwürfels („Rubik’s Cube“)

Frau hockt auf dem Boden und spielt mit Zauberwürfel
Urteil des EuGH vom 10.11.2016, Az.: C-30/15 P

Bei der Anmeldung eines als Zauberwürfel bekannten „dreidimensionalen Puzzles“ muss die technische Funktion der Würfelform hinreichend beachtet werden. Denn die erkennbare Gitterstruktur auf den Außenseiten des Würfels ist mehr als eine abstrakte Form, sondern entfaltet eine technische Wirkung i. S. des absoluten Eintragungshindernis gem. Art. 7 e) ii) VO Nr. 40/94. Weiter würde sich ohne die Berücksichtigung der Drehbarkeit der Markenschutz auf alle Arten von würfelförmigen Puzzles erstrecken, unabhängig von ihrer Funktionsweise.

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