Urteile aus der Kategorie „Unionsmarke“

09. Oktober 2017

Aussetzung eines Markenverletzungsverfahrens

Markenrecht-Akte-Hammer
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 03.07.2017, Az.: 6 W 54/17

Ein Verletzungsverfahren ist auszusetzen, sofern bei Klageerhebung aus einer Unionsmarke schon Löschungsantrag beim EUIPO gestellt ist. Dies gilt allerdings nicht, wenn besondere Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung verlangen. Ein solcher Grund kann unter anderem darin gesehen werden, dass der Antrag auf Löschung ganz offensichtlich aussichtslos ist.

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28. Juli 2017

BGH: Zur nachträglichen Feststellung der Ungültigkeit einer nationalen Marke

Aktendeckel mit Schild, auf dem "Markenrecht" steht
Beschluss des BGH vom 23.02.2017, Az.: I ZR 126/15

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Art. 14 der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. Nr. L 299 vom 8. November 2008, S. 25) und des Art. 34 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Unionsmarke (ABl. Nr. L 78 vom 24. März 2009, S. 1) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist es mit Art. 14 der Richtlinie 2008/95/EG vereinbar, wenn die Ungültigkeit oder der Verfall einer nationalen Marke, die die Grundlage für die Beanspruchung des Zeitrangs einer Unionsmarke bildet und Gegenstand eines Verzichts gewesen oder erloschen ist, nachträglich nur dann festgestellt werden kann, wenn die Voraussetzungen für die Ungültigkeit oder den Verfall nicht nur zum Zeitpunkt des Verzichts auf die Marke oder ihres Erlöschens, sondern auch zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Feststellung vorliegen?

2. Falls die Frage 1 zu bejahen ist:

Hat die Inanspruchnahme des Zeitrangs nach Art. 34 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 die Wirkung, dass das nationale Markenrecht erlischt und nicht mehr rechtserhaltend benutzt werden kann, oder bleibt die nationale Marke auf der Grundlage des Unionsrechts aufrechterhalten, auch wenn sie im Register des betreffenden Mitgliedstaats nicht mehr existiert, mit der Folge, dass sie weiterhin rechtserhaltend benutzt werden kann und muss?
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22. März 2017

Die Benutzung einer Unionsmarke durch Dritte wirkt rechtserhaltend

Markengesetz mit farblicher Markierung
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 20.10.2016, Az.: 6 U 95/16

Stimmt der Markeninhaber der Benutzung seiner Marke durch Dritte zu, wirkt die Benutzung rechtserhaltend im Sinne der Unionsmarken-Verordnung. Voraussetzung ist weder der Abschluss eines Lizenzvertrags, noch das Verlangen eines Ausgleichs irgendeiner Art für die Zustimmung. Im Rahmen einer Werbung liegt dann keine markenmäßige Benutzung vor, wenn der Dritte die Marke nur als fremde Marke verwendet. Das ist etwa der Fall, wenn die Marke ohne Bezug auf eigene Produkte genannt wird (bloße Markennennung).

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06. Februar 2017

Markenschutz eines Zauberwürfels („Rubik’s Cube“)

Frau hockt auf dem Boden und spielt mit Zauberwürfel
Urteil des EuGH vom 10.11.2016, Az.: C-30/15 P

Bei der Anmeldung eines als Zauberwürfel bekannten „dreidimensionalen Puzzles“ muss die technische Funktion der Würfelform hinreichend beachtet werden. Denn die erkennbare Gitterstruktur auf den Außenseiten des Würfels ist mehr als eine abstrakte Form, sondern entfaltet eine technische Wirkung i. S. des absoluten Eintragungshindernis gem. Art. 7 e) ii) VO Nr. 40/94. Weiter würde sich ohne die Berücksichtigung der Drehbarkeit der Markenschutz auf alle Arten von würfelförmigen Puzzles erstrecken, unabhängig von ihrer Funktionsweise.

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06. Dezember 2016

Verwechslungsgefahr der Marken „Matratzen“ und „Matratzen Concord“ bejaht

vier weiße Matratzen aufeinander gestapelt und eine fünfte Matratze lehnt an dem Stapel
Urteil des EuG vom 19.11.2015, Az.: T-526/14

Aus der Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen spanischen Durchschnittsverbrauchers liegt zwischen den Marken „Matratzen“ (spanische Marke) und der Marke „Matratzen Concord“ (Unionsmarke) Verwechslungsgefahr vor. Schließlich ist ein begrifflicher Vergleich zwischen der älteren spanischen Marke und der angemeldeten Unionsmarke ohne Relevanz, da die ältere spanische und die angemeldete Unionsmarke keine Bedeutung für das aus den spanischen Durchschnittsverbrauchern bestehende maßgebliche Publikum haben und es folglich nicht an einen Begriff denken lassen.

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30. September 2016

Standardklingelton „PLIM PLIM“ kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden

Smartphone mit abgebildeter Glocke, die auf einen Klingelton hinweist
Pressemitteilung Nr. 93/16 des EuG zum Urteil vom 13.09.2016, Az.: T-408/15

Ein Alarm- oder Telefonklingelton kann grundsätzlich als Unionsmarke eingetragen werden, wenn er sich grafisch darstellen lässt. Allerdings kann ein Hörzeichen dann nicht markenrechtlich geschützt werden, wenn es sich bei diesem um einen allgemein üblichen Klingelton handelt, der nicht auffällt, dem Verbraucher nicht im Gedächtnis bleibt und dessen einzige besondere Eigenschaft die Wiederholung der Note ist. Ein solcher Klingelton ist banal und dient daher nicht als Hinweis auf eine betriebliche Herkunft, er weist keine Unterscheidungskraft auf.

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13. September 2016

Schutzfähigkeit eines Zeichens, das aus kyrillischen Schriftzeichen besteht

Farbrolle mit blauer Farbe und dem kyrillischen Alphabet
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 14.07.2016, Az.: 6 U 143/15

Zwischen einer für Fleisch- und Wurstwaren eingetragenen, aus kyrillischen Schriftzeichen bestehenden Marke, die übersetzt „Schwiegermutter“ bedeutet, und einem Zeichen, das aus der Klagemarke und einem zusätzlichen kyrillischen Wort, das auf Deutsch „satt“ heißt, zusammengesetzt ist, besteht keine Verwechslungsgefahr. Der Gesamteindruck des kombinierten Zeichens wird nicht durch das kyrillische Wort „Schwiegermutter“ geprägt, diesem Wort kommt außerdem keine selbständige kennzeichnende Stellung zu.

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18. August 2016

Sportschuh mit zwei Streifen: adidas geht erfolgreich gegen Unionsbildmarke eines Mitbewerbers vor

verschiedene Designs für Schuhe
Pressemitteilung Nr. 17/16 des EuGH zum Beschluss vom 17.02.2016, Az.: C-396/16 P

Zwischen der von adidas eingetragenen Bildmarke eines Schuhs mit den bekannten drei Streifen, welche seitlich im gleichmäßigen Abstand von unten links nach oben rechts aufgebracht sind und der Bildmarke eines Schuhs, die lediglich zwei seitliche Streifen zeigt, hierbei allerdings von unten links nach oben rechts führen, besteht trotz unterschiedlicher Anzahl und eines anderen Winkels der aufgebrachten Streifen Verwechslungsgefahr. Denn eine relevante Zuordnungsverwirrung setzt nicht zwingend Markenidentität voraus, Ähnlichkeit kann sich vielmehr auch durch den Gesamteindruck ergeben.

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12. Juli 2016

Verwechslungsgefahr zwischen „BEAUTY-TOX“ und „BEAUTÉTOX“

grünes Zeichen für eine registered Marke auf goldenem Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 07.04.2016, Az.: 6 U 4/15

Zwischen der Marke „BEAUTY-TOX“ und dem Zeichen „BEAUTÉTOX“ besteht aufgrund der hohen Zeichenähnlichkeit jedenfalls dann Verwechslungsgefahr im markenrechtlichen Sinn, wenn die Bezeichnungen für Körper- und Schönheitspflege verwendet werden. Beim Bestehen einer internationalen Registrierung der Marken erstreckt sich die territoriale Reichweite des Verbots der Verletzungshandlung einer Gemeinschaftsmarke in einem Mitgliedsstaat auf das gesamte Gebiet der Union nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit gemäß Art. 1 II GMV. Unabhängig davon, an welchem Ort der Gemeinschaft die Verletzungshandlung begangen wurde. Für Folgeansprüche wie den Anspruch auf Auskunft und Schadensersatz ist das Recht des Mitgliedstaates anzuwenden, in dem die Verletzung der Gemeinschaftsmarke begangen wurde.

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12. Juli 2016

„Du bist, was du erlebst.“ kann nicht als Marke eingetragen werden

Eine Hand hält ein Megaphon vor einer Tafel
Urteil des EuG vom 31.05.2016, Az.: T-301/15

Das Wortzeichen „Du bist, was du erlebst.“ stellt einen grammatikalisch korrekten Satz dar, der keine sprachlich unüblichen Bestandteile enthält und bei den angesprochenen Verkehrskreisen keinen Denkprozess auslöst. Damit erschöpft sich die Funktion des Slogans in seiner rein anpreisenden Botschaft. Er soll den Verbraucher zum Konsum auffordern und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft einer Ware oder Dienstleistung dienen. Damit fehlt dem Zeichen die Unterscheidungskraft, es kann nicht als Marke eingetragen werden.

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