Urteile aus der Kategorie „Verwechslungsgefahr“

20. Mai 2014

Verwechslungsgefahr zwischen „FAIRWILD“ und „WILD“

Urteil des EuGH vom 07.03.2013, Az.: T-247/11

Die Wortmarke "FAIRWILD" und die ältere Gemeinschaftswortmarke "WILD" weisen in bildlicher und in klanglicher Hinsicht eine durchschnittliche Ähnlichkeit auf. So ist die ältere Marke "WILD" vollständig in der Marke "FAIRWILD" enthalten. In Anbetracht der Ähnlichkeit oder Identität der betreffenden Waren besteht daher Verwechslungsgefahr.

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20. Mai 2014

Zur Verwechslungsgefahr bei aus Vor- und Nachnamen gebildeten Marken

Beschluss des BGH vom 24.02.2005, Az.: I ZB 2/04

Bei erkennbar aus Vor- und Nachnamen gebildeten Marken (hier: Ella May) kann bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr dem Nachnamen in der Gesamtbezeichnung eine prägende Wirkung zugemessen werden, wenn besondere Umstände vorliegen. Diese Umstände können in der kraft Benutzung gesteigerten Kennzeichnungskraft einer älteren Marke (hier: MEY) liegen, die aus dem klanglich übereinstimmenden Nachnamen gebildet ist.

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19. Mai 2014

Serienzeichen als Begründung einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr

Urteil des BGH vom 22.11.2001, Az.: I ZR 111/99

Eine Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens ist zu prüfen, wenn die widerstreitenden Zeichen nicht unmittelbar miteinander zu verwechseln sind. Sie ist zu bejahen, wenn die Zeichen in einer Weise übereinstimmen, die der Durchschnittsverbraucher als Stammbestandteil mehrerer Zeichen desselben Unternehmens begreift und sie deshalb dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet. Voraussetzung für eine Markenrechtsverletzung ist ein Kennzeichenrecht an dem Stammbestandteil.

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08. Mai 2014

Keine Warenähnlichkeit bei „DESPERADOS“ und „DESPERADO“

Beschluss des BGH vom 06.11.2013, Az.: I ZB 63/12

Trotz des hohen Maßes an Zeichenähnlichkeit der Marken „DESPERADOS“ und „DESPERADO“ besteht mangels Warenähnlichkeit – Bier auf der einen, Esswaren auf der anderen Seite - keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken.  Bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit kann zwar die funktionelle Ergänzung der Waren von Bedeutung sein. Durch den Umstand, dass die Übereinstimmung bei den Marken beim Warenauftritt und in der Werbung bei diesen Gegebenheiten nicht genutzt wird, wird dem Verkehr jedoch eher der Eindruck vermittelt, dass die Übereinstimmung bei den Marken nicht auf einer solchen Ursprungsidentität beruht.

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28. April 2014

CCCP auf T-Shirts keine markenmäßige Benutzung

Urteil des OLG Hamburg vom 10.04.2008, Az.: 3 U 280/06

Der großflächige Aufdruck von Zeichen auf Textilien (hier: "CCCP" mit vorangestelltem "Hammer und Sichel"-Symbol) stellt keine markenmäßige Verwendung dar, wenn diese Zeichen jedenfalls ihrem Ursprung nach gerade keine originäre markenrechtliche, also produkt- bzw. herstellerbezogene Herkunftshinweisfunktion hatten, sondern dem Verkehr als Symbole von Staaten oder staatlichen Institutionen bekannt waren. Die Wahrnehmung solcher Zeichen als produktbezogenen Herkunftshinweis setzt voraus, dass der Verkehr den Wandel zu einem markenmäßigen Herkunftshinweis erkennt und somit weiß, dass das Zeichen ursprünglich keine Marke war. Ein solcher Aufdruck kann zudem ein Fall der Meinungskundgabe im Sinne von Art. 5 GG sein, so dass auch unter diesem Aspekt im Rahmen einer Abwägung, eine Markenverletzung zu verneinen ist.

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28. April 2014

Hofpfisterei weiter erfolgreich im Kampf um ihre „Sonne“

Beschluss des OLG München vom 16.05.2013, Az.: 6 W 411/13

Der Rechteinhaber einer Marke hat wegen einer Markenverletzung auch dann einen Unterlassungsanspruch gegen den Verletzer, wenn dieser seine im Internet beworbene Ware nur regional in einem gänzlich anderen Bundesgebiet absetzt. Vorliegend sah die Hofpfisterei ihre Markenrechte am Brot „Sonne“ verletzt, da ein Konkurrent die „kleine Partysonne“ vertrieb. Die Münchner Bäckerei hält die Rechte an der Marke seit 1977 inne und geht aktuell verstärkt gegen Bäcker vor, die Brot unter diesem Namen vertreiben.

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25. April 2014

Buch mit dem Titel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ darf nicht weiter vertrieben werden

Urteil des LG Düsseldorf vom 27.03.2014, Az.: 37 O 6/14 U

Die Bezeichnung eines Buches mit „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ ist nicht zulässig, weil dadurch geschützte Werktitel der 4 Bücher der „Wanderhuren“-Reihe verletzt werden. Aufgrund des Bekanntheitsgrades der „Wanderhuren“ Romane kann eine Verwechslungsgefahr mit diesen nicht ausgeschlossen werden. Dabei tritt die Kunstfreiheit zur Gestaltung von Werktiteln hinter Rechten aus dem Markgengesetz an dem Titel der „Wanderhure“ zurück.

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25. April 2014

Keine Verletzung der Wortmarke „Goldbär“ durch den „Lindt-Teddy“

Urteil des OLG Köln vom 11.04.2014, Az.: 6 U 230/12

Der in Goldfolie verpackte Schokoladenbär "Lindt-Teddy" der Firma Lindt verletzt als dreidimensionale Figur nicht die Wortmarke "Goldbär" der Firma Haribo. Eine Verletzung könne dann angenommen werden, wenn die Bezeichnung "Goldbär" die für den Verbraucher naheliegende, erschöpfende und gleichsam einprägsame Betitelung und damit die am nächsten liegende griffige Bezeichnung der Figur sei. Die Anlehnung an den "Goldhasen", sowie das Logo und der Aufdruck "Lindt-Teddy" werden vom Käufer aber vielmehr als Herkunftsnachweis auf die Firma Lindt verstanden.

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23. April 2014

Löschung der Wortmarke „Minilease“

Beschluss des BPatG vom 24.03.2014, Az.: 28 W (pat) 524/12

Die Wortmarke „Minilease“ ist zu löschen, da mit der Wortmarke „MINI“ Verwechslungsgefahr besteht. Dies ergibt sich zum einen aus der Ähnlichkeit der Zeichen „MINI“ und „Mini“ in klanglicher und schriftbildlicher Hinsicht, wobei der Bestandteil „-lease“ als nicht-prägender Bestandteil zurücktritt. Zum anderen besteht zwischen der Herstellung von Autos und der Dienstleistung Leasing eine durchschnittliche bzw. hochgradige Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Waren und Dienstleistungen, insbesondere weil Finanzierungs- und Leasingangebote vom Hersteller zur Praxis der Automobilbranche gehören. Schließlich kommt der Wortmarke „MINI“ als erfolgreiche Kleinwagenserie ein hoher Bekanntheitsgrad und somit eine enorme Kennzeichnungskraft zu.

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