Urteile aus der Kategorie „Verwechslungsgefahr“

29. September 2011

„Bayerisches Bier“ – Markenschutz durch geografische Herkunftsangabe?

Pressemitteilung Nr. 144/2011 zum Urteil des BGH vom 22.09.2011, Az.: I ZR 69/04

In dem seit mittlerweile fast einem Jahrzehnt andauernden Rechtsstreit zwischen der bayerischen Brauwirtschaft und einer niederländischen Brauerei über die Marke "BAVARIA HOLLAND BEER" deutet sich ein Ende an. Die IR-Marke "BAVARIA HOLLAND BEER" ist prioritätsälter (1995) als die geschützte Ursprungsbezeichnung bzw. geographische Angabe „Bayerisches Bier“ (2001). Bei Anmeldungen im verkürzten Verfahren i.S.d. früheren Art. 17 VO 2081/92 existierte keine Vorveröffentlichung des Eintragungsantrags, deshalb kommt es auf die erste tatsächliche Veröffentlichung an. Daher ist nunmehr zu prüfen, ob das Zeichen „Bayerisches Bier“ die §§ 126, 127 MarkenG in Anspruch nehmen kann.
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22. September 2011

„weiss von schwarz“ vs. „schwarz-weiss“

Beschluss des BPatG vom 10.08.2011, Az.: 26 W (pat) 111/10 Zwischen der Marke „weiss von schwarz“ und der Marke „schwarz-weiss“  besteht keine Verwechslungsgefahr. Im Besonderen besteht keine Gefahr einer Verwechslung in Folge einer unbewussten Rotation der Wortbestandteile, da dem Verkehr die verwendete Reihenfolge der Wortbestandteile „schwarz- weiß“ als feststehender Ausdruck aus einer Vielzahl von Formulierungen bekannt ist („Schwarz-Weiß-Foto, Schwarz-Weiß-Fernseher“ und „Schwarz-Weiß-Aufnahme“, „Schwarz auf Weiß“).
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21. September 2011

TÜV II

Urteil des BGH vom 17.08.2011, Az.: I ZR 108/09 Findet sich mit einer gewissen Häufigkeit die beschreibende Verwendung einer Marke (hier: die Bezeichnung "TÜV"), rechtfertigt dies für sich genommen nicht schon die Annahme, das Zeichen habe sich zu einer gebräuchlichen Bezeichnung im Sinne von § 49 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entwickelt. Allein der Umstand, dass eine bekannte Marke nicht mit der angegriffenen Bezeichnung verwechselt wird, kann die Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der bekannten Marke im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG nicht rechtfertigen.
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21. September 2011

TÜV I

Beschluss des BGH vom 24.03.2011, Az.: I ZR 108/09

Die alternative Klagehäufung, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, verstößt gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen. Hat der Kläger mehrere Klagegründe im Wege einer alternativen Klagehäufung verfolgt, kann er die gebotene Bestimmung der Reihenfolge, in der er die prozessualen Ansprüche geltend machen will, noch in der Berufungs- oder der Revisionsinstanz nachholen.
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16. September 2011

„VITAFIT“ vs. „VITAL & FIT“

Beschluss des BPatG vom 18.08.2011, Az.: 26 W (pat) 532/10 Zwischen der Marke „VITAFIT“ und der Marke „VITAL & FIT“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Der Schutzumfang der Marke „VITAFIT“ ist unterdurchschnittlich, so dass die Abweichungen in der Marke „VITAL & FIT“ ausreichend sind.
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16. September 2011

„CIROCOM“ vs. „CIROSEC“

Beschluss des BPatG vom 24.08.2011, Az.: 29 W (pat) 39/10

Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Marke „CIROSEC“ und in Anbetracht der nur entfernten Dienstleistungsähnlichkeit, hält die Marke „CIROCOM“, aufgrund der Unterschiede in den Schlusssilben, den erforderlichen (geringen) Markenabstand ein.
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13. September 2011

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „EnergieKontor“ und „Energiekontor-J[…]“

Urteil des OLG Bremen vom 02.09.2011, Az.: 2 U 58/11 Die Kennzeichnungskraft von „Energiekontor“ ist schwach ohne lediglich beschreibend zu sein. Die Kennzeichnungskraft wird zusätzlich eingeschränkt, dass viele Unternehmen existieren, die das Wort „Kontor“ mit den auf die Tätigkeit des Unternehmens hinweisenden Begriffen (z.B.: Foto Kontor, Allrad Kontor, Elektro-Kontor) verbinden. Das Wort „Kontor“ steht dabei für „Büro“ und soll die kaufmännische Seriosität des Unternehmens unterstreichen, so dass durch die Kombination „Energiekontor“ bei den beteiligten Verkehrskreisen lediglich der Eindruck erweckt wird, dass das Unternehmen in irgendeiner Weise auf dem Gebiet der Energie tätig ist.
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12. September 2011

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Fruuta“ und „Fructa“

Beschluss des BPatG vom 26.08.2011, Az.:26 W (pat) 83/08 Die Marke „Fructa“ steht in enger sprachlicher Verbindung zum Begriff Fructose und Frucht. Sämtliche eingetragene Warenklassen enthalten Früchte bzw. weisen einen fruchtigen Geschmack auf. Deshalb ist von einer geringen Kennzeichnungskraft und von einem geringen Schutzumfang auszugehen. Vor diesem Hintergrund unterscheiden sich die Zeichen ausreichend, um eine Verwechslungsgefahr zu verneinen. 
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02. September 2011

„EMPIRE“ vs. „ROMAN EMPIRE“

Beschluss des BPatG vom 10.08.2011, Az.: 26 W (pat) 576/10 Aufgrund der unterdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Zeichen für die angemeldeten bzw. eingetragenen Waren- und Dienstleistungsklassen ist lediglich ein mittlerer Markenabstand notwendig.  Aufgrund des zusätzlichen Wortbestandteils "ROMAN" unterscheiden sich die Zeichen klanglich sowie schriftbildlich hinreichend voneinander. Diese Abweichungen reichen aus, um auch die Gefahr von Verwechslungen unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen Inverbindungbringens auszuschließen.
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02. September 2011

EU fordert Löschung der Marke „EURO LEERGUT“

Beschluss des BPatG vom 11.08.2011, Az.: 26 W (pat) 62/10 Die Darstellung der Wort-/Bildmarke der Firma „EURO LEERGUT“ als ein Kranz von zwölf Sternen auf blauem Hintergrund stellt eine heraldische Nachahmung der Flagge des Europarates dar. § 8 Abs. 2 Nr. 8, Abs. 4 S.1 MarkenG steht der Eintragung solch eines Zeichens entgegen. Der relevante Verkehrskreis – hier ein Fachpublikum – wird das Zeichen mit den europäischen Institutionen in Verbindung bringen.
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