Urteile aus der Kategorie „Verwechslungsgefahr“

30. April 2010

Farbkombination Grün/Gelb ist Gemeinschaftsmarke

Urteil des EuG vom 28.10.2009, Az.: T-137/08

Die Farbmarke Grün/Gelb hat infolge ihrer markenmäßigen Benutzung die erforderliche Unterscheidungskraft erlangt. Wenngleich nachzuweisen ist, dass die Marke in der gesamten Gemeinschaft Unterscheidungskraft erlangt hat, wird keineswegs verlangt, für jeden Mitgliedstaat die gleiche Art von Beweisen vorzulegen.
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15. April 2010

Verwechslungsgefahr bei Mode-Kennzeichen aus Einzelbuchstaben

Urteil des OLG Köln vom 14.10.2009, Az.: 6 U 44/09

Die Verwendung von Einzelbuchstaben zur Kennzeichnung von Kleidungsstücken wird in der Modebranche herkunftshinweisend verstanden und erfolgt daher markenmäßig. Besteht ein Zeichen aus einem Buchstaben, der von einem Kreis umschlossen wird, und ist das andere Zeichen aus demselben Buchstaben und einem "G" entwickelt, wobei der andere Buchstaben von dem Bogen des "G" größtenteils kreisförmig umfasst ist, und treten dessen Elemente, die den Unterschied zu einem Kreis ausmachen, deutlich zurück, ist aufgrund dieser Ähnlichkeit und Warenidentität eine Verwechslungsgefahr anzunehmen. Für einen Ähnlichkeitsvergleich sind dabei nicht nur die von der üblichen Schreibweise der Buchstaben abweichenden Elemente heranzuziehen.

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08. April 2010

„MYSPACE“

Beschluss des BPatG vom 03.02.2010, Az.: 26 W (pat) 79/09 Nach dem Beschluss des BPatG ist die Wortmarke "MYSPACE" für einzelne Dienstleistungen der Klassen 41 und 42 (Erziehung und Unterhaltung sowie wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen) eintragungsfähig, da sie hinreichend unterscheidungskräftig ist und als Hinweis auf die Herkunft der solchermaßen gezeichneten Produkte aus einem bestimmten Unternehmen geeignet ist.
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07. April 2010

Keine Verwechslungsgefahr für Schuhe mit unterschiedlichen Streifen

Urteil des OLG Hamm vom 11.02.2010, Az.: 4 U 75/09

Werden Schuhe aus dem Lifestyle-Bereich mit einem Streifenkennzeichen bzw. einem eingetragenen Formstrip versehen, so ist der Ähnlichkeitsgrad als überaus gering zu bewerten, wenn die konkrete Gestaltung gänzlich unterschiedlich ist. Der Formstrip ist geprägt durch einen einheitlich und ununterbrochen geschwungenen, stark reduzierten Bogen. Das Streifenkennzeichen dagegen durch mehrfach richtungswechselnde Linien. Die Unterschiede sind auch bei nur flüchtiger Erinnerung an das jeweilige Kennzeichen offensichtlich, so dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden kann.
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30. März 2010

„Verlorene Generation“ doch nicht verloren

Beschluss des BPatG vom 16.12.2009, Az.: 29 W (pat) 27/09 Die Wortmarke "Verlorene Generation" ist für Waren wie Software und digitale Datenträger ausreichend unterscheidungskräftig und konnte somit doch als Marke eingetragen werden. Das BPatG begründete seinen Beschluss damit, dass der Begriff entgegen einer Beschwerde über das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft verfüge, da ihm nach dem Verständnis der maßgeblichen Verbraucherkreise die konkrete Eignung zukommt, als Unterscheidungsmittel für die betriebliche Herkunft aufgefasst zu werden.
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12. Februar 2010

„Cream-motion“ kein „Cremozione“

Beschluss des BPatG vom 27.01.2010, Az.: 25 W (pat) 28/09

Trotz ähnlicher Wortbestandteile und Strukturen birgt das Zeichen "Cream-motion" keine Verwechslungsgefahr mit der Marke "Cremozione". Aussprache und Silbenaufbau sorgen für eine ausreichende Unterscheidung.

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09. Februar 2010

Neue Wortmarke „med1BOX“

Beschluss des BPatG vom 22.07.2009, Az.: 26 W (pat) 13/09 Die Wortmarke "med1BOX" ist hinreichend unterscheidungskräftig und damit eintragbar. Zwischen den Wortmarken "medi.eu", "medi - Verband", "medi ich fühl mich besser", "world of medi" und der neuen Wortmarke "med1BOX" besteht aufgrund der unterschiedlichen Bestandteile "eu", "Verband", ... und "BOX" keine Verwechslungsgefahr, so das BPatG. Die neue Wortmarke "med1BOX" ist somit eintragbar.
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05. Februar 2010

„Solfrutta“ nicht gleichbedeutend mit „FRUTISOL“

Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 27.01.2010 Az.: T-331/08

Trotz ähnlicher Wortbestandteile und ähnlicher Bedeutung der Wortbestandteile in einigen Mitgliedsländern, sind die beiden Marken "Solfrutta" und "FRUITSOL" unterschiedlich genug um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.
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