Urteile aus der Kategorie „Verwechslungsgefahr“

23. November 2009

„Himalaya-Salz“ nur aus dem Himalaya

Presseinformation des LG Braunschweig vom 16.11.2009 Az.: 9 O 1286/09

Eine irreführende Produktbezeichnung wird nicht dadurch erlaubt, dass sie handelsüblich ist. Auch wenn der Ursprungsort des Produkts relativ gesehen nahe an dem im Namen enthaltenen Ort liegt, wird doch dadurch der Verbraucher unzulässig über den Ursprung getäuscht. Auch die Möglichkeit des Verbrauchers sich einfach zu informieren reicht nicht aus um die Täuschung zu vermeiden.
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13. November 2009

„WM 2010“ nicht FIFA-exklusiv

Pressemitteilung Nr. 232/2009 des BGH zum Urteil I ZR 183/07 vom 12.11.2009

Als Organisator hat die FIFA nicht das alleinige Recht auf jede wirtschaftliche Nutzung von ihr organisierter Sportveranstaltungen. Die Marken und Markennutzung Ferreros, Sammelbildchen ihren Produkten beizulegen, beeinträchtigt die wirtschaftliceh Nutzung auf Seiten der FIFA nicht und führt auch zu keiner Irreführung des Verkehrs.
Die FIFA hat keinen Anspruch auf Markenlöschung gegen Ferrero.
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13. November 2009

Markenrechte erlauben keine übermäßige Einschränkung vergleichender Werbung

Urteil des EuGH vom 12.06.2008, Az.: C-533/06 Wenn ein Mitbewerber im Rahmen zulässiger, vergleichender Werbung ein Zeichen verwendet, das einer eingetragenen Marke ähnlich ist, so kann der Markeninhaber diese Verwendung nicht auf Basis des allgemeinen Markenrechts untersagen, solange keine Verwechslungsgefahr vorliegt.
Im vorliegenden Fall wurden von einem Konkurrenten die bekannten Luftblasen der O2-Werbung in schwarz-weiß verwendet, um ein O2-Angebot mit einem eigenen Angebot des Werbenden zu vergleichen.
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12. November 2009

Markenanmeldung „Das Beste für die Frau“ zurückgewiesen

Beschluss des BPatG vom 10.8.2009, Az.: 27 W (pat) 192/09

"Das Beste für die Frau" ist mangels Unterscheidungskraft nicht als Kennzeichnung für Druckereierzeugnisse und Verlagserzeugnisse (insbesondere Magazine, Zeitschriften,...) geeignet, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.
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30. Oktober 2009

Verwechslungsgefahr: asonor und Adocor

Beschluss des BPatG vom 27.08.2009; Az.: 25 W (pat) 1/09

Beide Marken waren ursprünglich für die selbe Klasse eingetragen. Auch nachdem eine Beschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses von Adocor vorgenommen wurde, veranlasste das DPMA die Löschung von asonor. Das BPatG hat dies nun in seinem Beschluss bestätigt. Zwar räumt es ein, dass sich die Marken aufgrund der Verzeichnisbeschränkung nicht mehr auf identischen Waren begegnen können. Eine durchschnittliche Warenähnlichkeit im Zusammenspiel mit einem ähnlichen klanglichen Gesamteindruck reicht aber bereits aus, um die Verwechslungsgefahr zu bejahen.
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15. Oktober 2009

Unterscheidungskraft von angemeldeten Marken

Beschluss des BPatG vom 29.09.2009, Az.: 25 W (pat) 68/08 Wer eine Marke anmelden will, muss dabei einige Vorschriften beachten. So darf eine Marke keine zu enge Ähnlichkeit zu einer Marke eines anderen Produkts aufweisen. Dabei kommt es für die Beurteilung der Markenähnlichkeit auf den Gesamteindruck der Vergleichsmarken an. Das Maß der Ähnlichkeit der verglichenen Zeichen wird durch Betrachtung von Klang, Schriftbild und dem Bedeutungsgehalt ermittelt.
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02. Oktober 2009

airdsl: Zum markenrechtlichen Schutz eines Domainnamens

Urteil des BGH vom 14.05.2009, Az.: I ZR 231/06

Der Schutz eines Domainnamens als Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG kann grundsätzlich erst einsetzen, wenn das über den Domainnamen erreichbare titelschutzfähige Werk weitgehend fertiggestellt ist. Für die Vorverlagerung des Schutzes eines Werktitels durch eine Titelschutzanzeige reicht die bloße Titelankündigung auf der eigenen Internetseite der Werktitelschutz beanspruchenden Partei nicht aus.
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01. Oktober 2009

! ist keine eintragungsfähige Marke

Urteil des EuG vom 30.09.2009, Az.: T-75/08
Aufgrund einer Klage des Unternehmens JOOP! hat das europäische Gericht erster Instanz entschieden, dass ein Ausrufezeichen nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann. Bereits das HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) lehnte die Anmeldung mit der Begründung ab, dass die Marke keine Unterscheidungskraft besitze. Für den Verbraucher ist ein einfaches Ausrufezeichen, das in keiner außergwöhnlichen Schriftgestaltung dargestellt ist, lediglich eine Anpreisung oder ein Blickfang.
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23. September 2009

Obstland: Eintragungsfähige Marke oder fehlende Unterscheidungskraft

Beschluss des BPatG vom 31.08.2009, Az.: 28 W (pat) 134/08

Unterscheidungskräftig im Sinne des § 8 MarkenG ist eine Marke dann, wenn die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens im Unterschied zu anderen Unternehmen wahrgenommen werden und damit eine eindeutige betriebliche Zuordnung dieser Waren und Dienstleistungen ermöglichen. Die Bezeichnung "Obstland" ist jedoch eine allgemeine geografische Angabe, mit der lediglich auf die Herkunft der Waren aus einer Region hingewiesen wird und somit wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig ist.
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23. September 2009

Knoblauchwürste: Herkunftstäuschung und lauterkeitsrechtlicher Nachahmungsschutz

Urteil des BGH vom 02.04.2009, Az.: I ZR 144/06 Im Rahmen des lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes spricht eine unterschiedliche Herstellerangabe in der Regel gegen eine Herkunftstäuschung im weiteren Sinne. Dagegen räumt eine Handelsmarke auf dem nachgeahmten Produkt die Gefahr der Herkunftstäuschung nicht notwendig aus; dies setzt indessen voraus, dass der Verkehr die Handelsmarke als solche erkennt.
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