Urteile aus der Kategorie „Verwechslungsgefahr“

24. März 2017

Zur Herkunftstäuschung und Rufausbeutung von Rotationsrasierern

Abbildung eines elektronischen Rasierers mit Rotationsscheren
Urteil des LG Köln vom 10.01.2017, Az.: 31 O 191/16

Eine betriebliche Herkunftstäuschung liegt vor, wenn der angesprochene Verkehrskreis durch die Ausgestaltung des fraglichen Produkts den Eindruck gewinnt, es handele sich um ein Originalprodukt. Erhält ein Elektrorasierer mit Rotationskopf aber zusätzlich einen „Schutzkragen“ an der charakteristischen Verbindung zwischen Schereinheit und Körper, ist davon nicht auszugehen. Dagegen spricht auch der gänzlich abweichende Schriftzug auf dem Produkt. Ob die „Manschette“ nach dem Kauf demontiert werden kann und das Gerät dann eine Nachahmung darstellt, ist in der speziellen Kaufsituation nicht relevant. Eine Rufausbeutung scheidet daher aus.

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16. Februar 2017

Zur Kennzeichnungskraft einer Marke wegen beschreibender Anklänge

grüner Duftbaum an einem roten Band
Urteil des BGH vom 02.06.2016, Az.: I ZR 75/15

a) Wird ein Produkt (hier: Lufterfrischer) in Form der Marke (hier: Silhouette eines stilisierten Tannenbaums) hergestellt, schwächt dies nicht die originäre Kennzeichnungskraft der Marke wegen beschreibender Anklänge im Hinblick auf die Waren, für die sie Schutz beansprucht, wenn die Form des Produkts nicht funktionsbedingt vorgegeben oder die Ware beschreibend ist.

b) Die originäre Kennzeichnungskraft einer Marke kann bei inländischen Verkehrskreisen dadurch gesteigert werden, dass die Marke nicht nur im Inland, sondern in zahlreichen weiteren Ländern präsent ist und inländische Verkehrskreise der Marke bei Reisen ins Ausland begegnen.

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09. Februar 2017

Verwechslungsgefahr zwischen dem Zeitschriftentitel „Kinderstube“ und der Domain „kinderstube.de“

Ein Bildausschnitt, der einen Stapel mit Zeitschriften zeigt
Urteil des BGH vom 28.04.2016, Az.: I ZR 254/14

a) Die Annahme eines einheitlichen Werktitelrechts für Druckerzeugnisse und über das Internet zugängliche journalistische oder literarische Angebote setzt voraus, dass der Verkehr die Angebote als einheitliches Produkt mit unterschiedlichen Vertriebswegen, nicht hingegen lediglich als miteinander verwandte, aber nach Inhalt und Erscheinungsbild eigenständige Angebote ansieht.

b) Ein Klageantrag, der auf die Unterlassung einer Zeichenverwendung "als Titel" gerichtet ist, enthält keine Beschränkung auf werktitelmäßige Verwendungen, wenn er auf die konkrete Verletzungsform Bezug nimmt und nicht nur auf Werktitel, sondern auch auf Marken gestützt ist.

c) Der Begriff "Erziehung" der Dienstleistungsklasse 41 erfasst nicht nur die erzieherische Tätigkeit, sondern auch die Vermittlung erzieherischen Wissens durch Beratung und Information über Erziehung.

d) Der Begriff "Kinderstube" ist für die Dienstleistung "Erziehung" wegen des ihm innewohnenden beschreibenden Anklangs von unterdurchschnittlicher originärer Unterscheidungskraft.

e) Bestehen Unterschiede in der Zusammen- oder Getrenntschreibung der im Übrigen nur durch Groß- oder Kleinschreibung voneinander abweichenden Wortbestandteile (hier: "Kinderstube"/"Kinder STUBE"), liegt regelmäßig keine Zeichenidentität, sondern Zeichenähnlichkeit vor.

f) Wird die Abmahnung auf mehrere Schutzrechte gestützt und hat eine nachfolgende Klage erst aufgrund eines im Prozess nachrangig geltend gemachten Rechts Erfolg, so besteht ein Anspruch auf Abmahnkostenerstattung in voller Höhe des einfachen Gegenstandswerts der Abmahnung, der (anders als der gerichtliche Streitwert im Falle des § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG) nicht zu erhöhen ist.

g) Hat die Klage aufgrund eines nachrangig geltend gemachten Streitgegenstands oder nicht aufgrund sämtlicher kumulativ geltend gemachter Streitgegenstände Erfolg, so bemisst sich im Rahmen des § 92 Abs. 1 ZPO der Prozesserfolg und -verlust regelmäßig nach dem Verhältnis der Anzahl der erfolgreichen oder erfolglosen Streitgegenstände zum Gesamtstreitwert. Ergeht eine Entscheidung über zwei Streitgegenstände, von denen nur einer der Klage zum Erfolg verhilft, sind die Kosten des Rechtsstreits danach gegeneinander aufzuheben oder hälftig zu teilen.

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07. Februar 2017

Zu den Anforderungen an eine Markennennung in einem Werbemittel

Markengesetz mit farblicher Markierung
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 03.11.2016, Az.: 6 U 63/16

Ein zu Werbezwecken verwendetes Zeichen einer fremden Marke kann im Rahmen einer Markennennung nach § 23 Nr. 3 MarkenG nur dann gerechtfertigt sein, wenn das streitgegenständliche Zeichen aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise zweifelfrei als fremde Marke und somit nicht als eigene Marke für das Produkt des Verwenders zu verstehen ist. Ein entsprechender Sternchen-Hinweis scheidet hierfür schon grundsätzlich aus, wenn die Auflösung in nahezu unlesbar kleiner Schrift und statt unmittelbar neben der Markennennung erst am unteren Rand der Seite oder durch Einbindung in den Fließtext der Produktinformation erfolgt.

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20. Januar 2017 Kommentar

Verletzt die Domain „severins-sylt.de“ die Namensrechte der Kirchengemeinde „St. Severin“?

Leuchtturm in List auf Sylt am Ellenbogen
Kommentar zum Urteil des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 29.09.2016, Az.: 6 U 23/15

Registriert ein nichtberechtigter Dritter ein Kennzeichen, an dem ein anderer der Namensberechtigte ist, als Domainnamen, so genießt der Berechtigte grundsätzlich die Priorität der Registrierung mit der Folge, dass die Domain vom Nichtberechtigten freizugeben wäre. Doch wie verhält es sich, wenn der Name einer alteingesessenen Kirchengemeinde („St. Severin“) von einer unweit der dazugehörenden Kirche betriebenen Erholungsanlage („Severin*s Resort & Spa“) als Bestandteil für die Registrierung einer Domain verwendet wird? Die Lösung könnte grundsätzlich auch hier ganz einfach sein und sich wie eingangs erläutert darstellen. Allerdings gab es in dem Fall, der vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht verhandelt wurde, eine kleine Besonderheit. Denn anstelle des Wortes „Severin“ wurde als Domainname „Severins“ gewählt.

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03. Januar 2017

Markenmäßige Nutzung durch Verwendung einer Marke als Metatag

Abbildung eines HTML-Quellcodes, welcher rechtsläufig an optischer Schärfe verliert
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 06.10.2016, Az.: 6 U 17/14

Wer als Internetseitenbetreiber in seinem für den Nutzer nicht sichtbaren HTML-Quellcode als Metatag den Namen einer eingetragenen, fremden Marke verwendet, kann von dem Markeninhaber auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Denn wer spezifisch nach der Marke sucht, dem wird aufgrund des Metatags auch die Internetseite des Verwenders, der nicht Markeninhaber ist, als Suchtreffer angezeigt. Darin liegt eine markenmäßige Nutzung i.S.d. § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

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02. Januar 2017

Hang-Tags an Kleidungsstücken dienen nicht zwangsläufig der Wiedergabe von Marken

eine Frau betrachtet in einem Bekleidungsgeschäft das Preisschild eines grauen Shirts
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 15.09.2016, Az.: 6 W 95/16

Wird an einem Kleidungsteil ein Anhänger angebracht, der mit dem Aufdruck „Think Green“ auf die umweltschonende Herstellung aufmerksam macht, liegt insbesondere dann keine markenmäßige Verwendung vor, wenn auf dem Anhänger daneben noch eine mit Schutzrechtshinweis versehende Marke dargestellt ist. Der angesprochene Verkehr fasst den Aufdruck in diesem Fall als rein beschreibender Art auf, der auf die Eigenschaften bzw. die Herstellungsweise des beworbenen Produkts hindeutet.

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06. Dezember 2016

Verwechslungsgefahr der Marken „Matratzen“ und „Matratzen Concord“ bejaht

vier weiße Matratzen aufeinander gestapelt und eine fünfte Matratze lehnt an dem Stapel
Urteil des EuG vom 19.11.2015, Az.: T-526/14

Aus der Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen spanischen Durchschnittsverbrauchers liegt zwischen den Marken „Matratzen“ (spanische Marke) und der Marke „Matratzen Concord“ (Unionsmarke) Verwechslungsgefahr vor. Schließlich ist ein begrifflicher Vergleich zwischen der älteren spanischen Marke und der angemeldeten Unionsmarke ohne Relevanz, da die ältere spanische und die angemeldete Unionsmarke keine Bedeutung für das aus den spanischen Durchschnittsverbrauchern bestehende maßgebliche Publikum haben und es folglich nicht an einen Begriff denken lassen.

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05. Dezember 2016

Keine Verwechslungsgefahr durch fehlende Warenähnlichkeit

Richterhammer mit Buch Markenrecht
Urteil des LG Düsseldorf vom 13.04.2016, Az.: 2a O 201/13

Das Bestehen einer Verwechslungsgefahr zwischen einer eingetragenen Marke und einem (nahezu) identischen Zeichen richtet sich entscheidend nach dem Vorliegen einer Warenähnlichkeit zwischen den gegenüberstehenden Produkten. Die erforderliche Warenähnlichkeit ergibt sich bereits weder aus dem Umstand, dass beide Waren durch denselben Großhändler vertrieben werden, noch aus dem Bestehen der Möglichkeit einer ergänzenden Nutzung, sofern sich die zu vergleichenden Produkte hinsichtlich ihrer stofflichen Beschaffenheit hinreichend unterscheiden und kein unentbehrlicher Zusammenhang zwischen den streitgegenständlichen Waren anzunehmen ist.

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20. Oktober 2016

Keine Markenrechtsverletzung durch den Titel einer Frauenzeitschrift

Gestapelte Zeitschriften
Urteil des OLG Hamburg vom 12.05.2016, Az.: 3 U 129/14

Die Herausgabe einer periodisch erscheinenden Frauenzeitschrift stellt dann keine markengemäße Verwendung dar, wenn die Zeitschrift nicht bekannt ist. Es besteht keine Warenähnlichkeit zwischen „Liebesromanen“ und einer periodisch erscheinenden Frauenzeitschrift.

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