Urteile aus der Kategorie „Musikrecht“

09. September 2009

Nachweis der Übertragung von Verwertungsrechten durch Indizien

Urteil des KG Berlin vom 13.07.2009, Az.: 24 U 81/08

Aufgrund zahlreicher Indizien kann im vorliegenden Fall hinreichend sicher darauf geschlossen werden, dass ein Sänger die Verwertungsrechte an bestimmten Musikwerken übertragen hat. Bei einer Rechteübertragung wurde mit angemessener Sorgfalt agiert, was die Betonung der Solisten in der Präambel zum Vertrag deutlich macht. In dem Vertrag wird betont, dass nur der Dirigent von der Übertragung der Rechte ausgenommen ist. Auch kein anderer an den Werken mitwirkender Künstler hat die Verwertung der Aufnahmen in Frage gestellt. Dies ist ebenfalls ein Indiz dafür, dass alle Künstler ihre Rechte übertragen haben.
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20. Oktober 2013

Eigentumserwerb oder Nutzungslizenz an digitalen Werken?

Urteil des LG Berlin vom 05.03.2013, Az.: 4 O 191/11 Die AGB-Klausel, dass der Käufer eines digitalen Hörbuchs, Musikwerks, Films oder E-Books mittels Download in einem Online-Shop gerade kein Eigentum an dem Werk (wie z.B. beim Kauf einer CD oder DVD), sondern lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Recht (Lizenz) zur persönlichen Nutzung erwirbt, ist nicht überraschend und zulässig. Primärer Vertragszweck ist hierbei das Ermöglichen und Bereitstellen eines Downloads durch den Verkäufer sowie das anschließende beliebig häufige Anhören oder Ansehen durch den Kunden.
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07. Oktober 2008

Gewerbliches Ausmaß bei Drittauskunftsanspruch

Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 18.09.2008, Az.: 2-06 O 534/08

Voraussetzung einer Drittauskunft gemäß § 101 Abs.9 UrhG ist, dass die Verletzungshandlung in gewerblichen Ausmaß erfolgte. Entscheidend dafür ist einerseits die Anzahl der Rechtsverletzungen, aber auch deren Schwere, so dass insbesondere die Veröffentlichung eines vollständigen Musikalbums im Internet zum Auskunftsanspruch gegenüber Dritten führt.
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17. Juni 2013

Sharehoster als strafbarer Gehilfe

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 13.05.2013, Az.: 5 W 41/13 Werden Sharehoster auf von ihren Usern hochgeladene rechtswidrige und urheberrechtsverletzende Inhalte aufmerksam gemacht, sind sie verpflichtet, den Zugang zu diesen Dateien unverzüglich zu sperren und im Rahmen des Zumutbaren zu verhindern, dass es erneut zu gleichartigen Rechtsverletzungen kommt. Unterlässt der Sharehoster diese Pflichten und löscht diese Daten auch nach mehrmaligem Hinweis nicht, nimmt er eine fortdauernde Rechtsverletzung billigend in Kauf. Damit scheidet eine Haftung als Störer aus, vielmehr macht er sich als Gehilfe strafbar.
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21. März 2012

Hotelbetreiber sind doppelt gebührenpflichtig

Urteil des EuGH vom 15.03.2012, Az.: C-162/10 1. Ein Hotelbetreiber, der in seinen Gästezimmern Fernseh-  und/oder Radiogeräte aufstellt, zu denen er ein Sendesignal übermittelt, 2. oder ein Gerät anderer Art und Tonträger in physischer oder digitaler Form zur Verfügung stellt, die mit einem solchen Gerät abgespielt oder gehört werden können, 3. ist verpflichtet, zusätzlich zu der vom Rundfunksender gezahlten Vergütung, eine angemessene Vergütung zu zahlen.
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10. Mai 2012

Bochumer Weihnachtsmarkt

Urteil des BGH vom 27.10.2011, Az.: I ZR 175/10 a) Eine Verwertungsgesellschaft ist auch dann berechtigt, von einem Nutzer der von ihr wahrgenommenen Rechte die angemessene Vergütung zu verlangen, wenn sie entgegen ihrer Verpflichtung aus § 13 Abs. 1 Satz 1 UrhWG keinen eigenen Tarif für den fraglichen Verwertungsvorgang aufgestellt hat. b) Der Tatrichter kann und muss sich grundsätzlich auch danach richten, was die Schiedsstelle in dem vorgeschalteten oder in vergleichbaren Verfahren nach § 16 Abs. 1 UrhWG vorgeschlagen hat; das gilt nicht nur dann, wenn es um den Abschluss oder die Änderung eines Gesamtvertrages geht (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c UrhWG), sondern auch dann, wenn bei einer Streitigkeit zwischen Einzelnutzer und Verwertungsgesellschaft die Anwendbarkeit oder Angemessenheit eines Tarifs im Streit ist (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UrhWG).
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14. November 2008

Musical Starlights

Urteil des BGH vom 03.07.2008, Az.: I ZR 204/05 Eine bühnenmäßige Darstellung im Sinne des § 19 Abs. 2 Halbs. 2 UrhG liegt in allen Fällen vor, in denen ein gedanklicher Inhalt durch ein für das Auge oder für Auge und Ohr bestimmtes bewegtes Spiel im Raum dargeboten wird. Nachdem bislang lediglich die Pressemitteilung Nr. 128/2008 des Bundesgerichtshof veröffentlicht wurde, liegt uns jetzt auch das Urteil im Volltext vor.
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11. April 2013 Top-Urteil

Keine Verpflichtung von Eltern ein Verbot von Teilnahme des Kindes an Tauschbörsen ohne Anlass regelmäßig zu kontrollieren

Ein geöffnetes Schloss liegt auf einer weißen Tastatur.
Urteil des BGH vom 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12

Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht.

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30. September 2013

Auch Teilstücke eines Werkes urheberrechtlich geschützt

Pressemitteilung Nr. 41/13 des AG München vom 23.09.2013, Az.: 161 C 1902/11 Geschützte Werke im Sinne des § 2 Urhebergesetz (UrhG) sind unter anderem Sprach- und Schriftwerke sowie Werke der Musik. Davon umfasst ist nicht nur das Gesamtwerk als solches, sondern auch einzelne Teil- oder Bruchstücke des Werkes. Sinn und Zweck des Urheberrechts ist die Verhinderung der Übernahme fremder Leistung, unabhängig vom jeweiligen Umfang. Somit stellt auch die unerlaubte Verbreitung von einzelnen Datenfragmenten eines Werkes (hier: Harry Potter Hörbücher), wie z.B. üblicherweise über ein Peer-to-Peer-Netzwerk (Filesharing), eine Urheberrechtsverletzung dar.
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08. April 2013

„Die Heiligtümer des Todes“ – Statthaftigkeit der Beschwerden von Anschlussinhabern gegen die Gestattung von Auskunftserteilung

Beschluss des BGH vom 05.12.2012, Az.: I ZB 48/12 a) Die Beschwerde eines Anschlussinhabers gegen die Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG ist gemäß § 62 Abs. 1 und 2 Nr. 2 FamFG auch dann statthaft, wenn sie erst nach Erteilung der Auskunft eingelegt worden ist. b) Die Beschwerdefristen des § 63 Abs. 3 FamFG gelten nicht für Beschwerden von Anschlussinhabern gegen die Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG.
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