Urteile aus der Kategorie „Musikrecht“

04. Juni 2014 Top-Urteil

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Sechs Computermäuse, deren Kabel in der Mitte zusammen laufen. Dort steht in rot "P2P". Filesharing
Urteil des BGH vom 08.01.2014, Az.: I ZR 169/12

a) Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch hat, muss er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

b) Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde.

c) Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, trägt der Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast. Dieser entspricht er dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Insoweit ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 – Sommer unseres Lebens; Urteil vom 15. November 2012 I ZR 74/12, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 – Morpheus).

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30. Januar 2008

Keine Umgehung der Vergütungspflicht des Einführers in den AGB

Urteil des LG Köln vom 30.01.2008, Az.: 28 O 340/06 Ein Hinweis in den AGB, in denen eine gewerbliche Tätigkeit des Bestellers bestätigt wird, genügt nicht um Privatkäufer von einer Bestellung abzuhalten. In diesem Fall entfällt nicht die urheberrechtliche Vergütungspflicht eines im Ausland ansässigen Einführers von Bild und Tonträgern.
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07. Dezember 2011

Kein Nachvergütungsanspruch für Elvis Presley

Pressemitteilung Nr. 12/11 des LG München zum Urteil vom 23.11.2011, Az.: 21 O 25511/10

Wir berichteten bereits vor wenigen Wochen, dass Herr Rechts- und Fachanwalt Julian N. Modi, LL.M. von Antenne Bayern zu dem Thema der Nachvergütung für die Erben von Elvis Presely interviewt wurde. Sie klagten vor dem LG München, denn in Anbetracht der im Jahre 1990 verlängerten Schutzfrist für Tonaufnahmen von 25 auf 50 Jahre, sei die damalige Entlohnung Presleys zu niedrig angesetzt.
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22. September 2011

Lobbyarbeit der Musikindustrie

Der Rat der europäischen Union beschloss am 12. September 2011 eine Verlängerung der Schutzfrist für die Leistungsschutzrechte an Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre. Hiervon profitieren ausübende Künstler und Tonträgerhersteller.
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05. Dezember 2008

Urteil im Plagiatsprozess um „Still got the Blues“

Pressemitteilung Nr. 63/2008 des LG München I zum Urteil vom 03.12.2008, Az.: 21 O 23120/00 Die 21. Zivilkammer des Landgerichts München I hatte zu dem Plagiatsvorwurf in Sachen „Still got the Blues“ zu entschieden. Sie beurteilte die Übereinstimmung der beiden Stücke als so frappierend, dass von einer Übernahme und so einer Urheberrechtsverletzung auszugehen sei. Selbst eine unbewusste Übernahme, so die Münchener Richter, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
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22. Oktober 2014

GEMA-Lizenzvertrag kann nach Änderung in der Rechtsprechung fristlos gekündigt werden

Urteil des AG Düsseldorf vom 04.04.2013, Az.: 57 C 12732/12

Ein GEMA-Lizenzvertrag für die Wiedergabe von Musiktiteln in einer Arztpraxis kann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage fristlos gekündigt werden, da eine Notwendigkeit für eine solche Lizenz nach Änderung der Rechtsprechung des EuGH, der diese Art der Nutzung als keine öffentliche Wiedergabe im urheberrechtlichen Sinne ansieht, nicht mehr gegeben ist.

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10. Januar 2014

Keine Deckelung des Erstattungsanspruches für das unerlaubte Verkaufen von Bild- und Tonaufnahmen

Urteil des LG Hamburg vom 19.12.2013, Az.: 310 S 6/16

Abmahnkosten mit einem Gebührensatz von 1,3 sind berechtigt, wenn es sich um auf eBay zum Vertrieb angebotene Bild- und Tonaufnahmen handelt. Dieser Satz kommt auch dann zur Anwendung, wenn die Aufnahmen von einer Privatperson verkauft werden. Die Deckelung gemäß § 97 a II UrhG ist dann nicht einschlägig, wenn es sich bei dem Verkauf nicht um eine geringfügige Rechtsverletzung im Geschäftsverkehr handelt, wie es z.B. bei der unerlaubten Veröffentlichung eines Textes auf einer privaten Webseite der Fall ist.

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11. September 2015

Trassenfieber – Theaterbetreiber haftet der GEMA als Veranstalter auf Schadensersatz

weiße Würfel mit der Aufschrift GEMA auf Musiknoten
Urteil des BGH vom 12.02.2015, Az.: I ZR 204/13

a) Unabhängig von der Möglichkeit der Programmgestaltung kann die Verantwortlichkeit als Veranstalter im Sinne von § 13b UrhWG für die Einholung der Einwilligung der Verwertungsgesellschaft anzunehmen sein, wenn Umfang und Gewicht der vorgenommenen Tätigkeiten die Annahme rechtfertigen, dass eine Mitwirkung an der Aufführung vorliegt.

b) Stellt ein Theaterbetreiber den Saal für die Aufführung zur Verfügung, bewirtet die Veranstaltungsbesucher, vereinnahmt die Bewirtungserlöse und wirbt für die Aufführung in seinem Veranstaltungskalender, so wirkt er als Veranstalter an der Aufführung mit.

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20. September 2013

File-Hosting-Dienst

Urteil des BGH vom 15.08.2013, Az.: I ZR 80/12 a) Ist das Geschäftsmodell eines File-Hosting-Dienstes nicht von vornherein auf Rechtsverletzungen angelegt, ist der Umstand, dass der Betreiber durch eigene Maßnahmen die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung des Dienstes fördert, bei der Bestimmung des Umfangs der ihm als Störer obliegenden Prüfpflichten zu berücksichtigen (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 18/11, BGHZ 194, 339 Rn. 21 ff. - Alone in the Dark). b) Leistet ein File-Hosting-Dienst durch sein konkretes Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub, so ist ihm eine umfassende regelmäßige Kontrolle der Linksammlungen zuzumuten, die auf seinen Dienst verweisen (Fortführung von BGHZ 194, 339 Rn. 39 - Alone in the Dark).
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08. Mai 2013

Tonträger-Sampling die Zweite

Urteil des BGH vom 13.12.2012, Az.: I ZR 182/11

Eine entsprechende Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG ist bei der Benutzung fremder Tonaufnahmen ausgeschlossen, wenn es einem durchschnittlich ausgestatteten und befähigten Musikproduzenten zum Zeitpunkt der Benutzung der fremden Tonaufnahme möglich ist, eine eigene Tonaufnahme herzustellen, die dem Original bei einer Verwendung im selben musikalischen Zusammenhang aus Sicht des angesprochenen Verkehrs gleichwertig ist.

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