Urteile aus der Kategorie „Musikrecht“

15. Juli 2014

Zum Schadensersatz und den Anforderungen an die Unterlassungserklärung bei Filesharing-Abmahnungen

Urteil des AG Düsseldorf vom 03.06.2014, Az.: 57 C 3122/13

a) Streitwerte von über 10.000 € bei privatem Filesharing sind in der Regel unverhältnismäßig.

b) Als lizenzanaloger Schadensersatz für die Weiterverbreitung eines Musikalbums mit 15 Titeln, ist unter Berücksichtigung, dass der Rechteinhaber lediglich in Deutschland das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Musikwerk innehat, das Album durch den Nutzer nur einen einzigen Tag in einer Tauschbörse angeboten wurde und die normale Lizenzgebühr für den rechtmäßigen Download eines einzelnen Liedes lediglich 92 Cent beträgt, ein Betrag von ca. 300 Euro angemessen.

c) Ein Unterlassungsbegehren auf das gesamte Musikrepertoire des Rechteinhabers und gerade nicht nur auf das gegenständliche Werk, führt zu einer gänzlich unbrauchbaren Abmahnleistung, die eine Erstattungspflicht für die Abmahnkosten entfallen lässt.

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24. Januar 2011

Verwertungsgesellschaften: Keine Pflicht zum Abschluss von Gesamtverträgen bei zu geringem Vertragsvolumen

Urteil des BGH vom 14.10.2010, Az.: I ZR 11/08 a) Eine Verwertungsgesellschaft hat die von ihr wahrgenommenen Nutzungsrechte nach § 11 Abs. 1, § 12 UrhWG nur denjenigen zu angemessenen Bedingungen einzuräumen, die diese zumindest auch für eigene Nutzungshandlungen benötigen. Sie muss die Nutzungsrechte dagegen nicht denjenigen einräumen, die diese ausschließlich auf Dritte weiterübertragen möchten.

b) Hat eine Verwertungsgesellschaft einen Tarif für einen Nutzungsvorgang aufgestellt, der mehrere Nutzungshandlungen umfasst, so ist sie gegenüber Vereinigungen, deren Mitglieder keine der von diesem Tarif erfassten Nutzungshandlungen selbst vornehmen, nicht nach § 12 UrhWG zum Abschluss eines Gesamtvertrages über diesen Tarif verpflichtet.

c) Die GEMA-Tarife VR-OD 2 und VR-OD 3 für die Musiknutzung in Musikabrufdiensten erfassen allein das Aufnehmen und Aufbereiten von Musikstücken durch Nutzer oder im Auftrag von Nutzern, die beabsichtigen, diese Musikdateien anschließend selbst öffentlich zugänglich zu machen. Nutzer, die nicht selbst Musikstücke in Musikabrufdiensten anbieten, können den Tarif der Beklagten für die Musiknutzung in Musikabrufdiensten daher auch dann nicht in Anspruch nehmen, wenn sie diese Musikstücke für eine Nutzung in Musikabrufdiensten aufnehmen und aufbereiten.
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10. Juli 2017 Top-Urteil

Mögliche Urheberrechtsverletzungen durch Bereitstellen und Betreiben der Online-Filesharing-Plattform „The Pirate Bay“

Totenkopf
Urteil des EuGH vom 14.06.2017, Az.: C-610/15

Der Begriff „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass er unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens die Bereitstellung und das Betreiben einer Filesharing-Plattform im Internet erfasst, die durch die Indexierung von Metadaten zu geschützten Werken und durch das Anbieten einer Suchmaschine den Nutzern dieser Plattform ermöglicht, diese Werke aufzufinden und sie im Rahmen eines „Peer-to-peer“-Netzes zu teilen.

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26. Februar 2013

Missbrauch des Verteilungsplans

Urteil des BGH vom 05.12.2012, Az.: I ZR 23/11 a) Die Regelungen eines Berechtigungsvertrags sind als Allgemeine Geschäftsbedingungen unabhängig davon einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB unterworfen, ob es sich bei dem Vertragspartner um ein ordentliches, außerordentliches oder angeschlossenes Mitglied der Verwertungsgesellschaft handelt. b) In den Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan der GEMA für das Aufführungs- und Senderecht in der seit dem 28. Juni 2006 geltenden Fassung hält die Regelung des Abschnitt IV Ziff. 4 Abs. 3 der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB nicht stand.
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05. September 2017 Top-Urteil

Kein Beweisverwertungsverbot bei Auskunftserteilung eines Netzanbieters wegen Filesharing

Frauen erzählen sich "Gossip"
Pressemitteilung Nr. 114/2017 zum Urteil des BGH vom 13.07.2017, Az.: I ZR 193/16

Besteht zugunsten eines Rechteinhabers lediglich für die Auskunft des Netzbetreibers eine richterliche Gestattung gem. § 101 Abs. 9 UrhG, nicht jedoch für die Auskunft des Endkundenanbieters (hier: ein Reseller), der schlussendlich Name und Adresse eines Rechteverletzers erteilt, unterliegt diese Auskunft keinem Beweisverwertungsverbot. Daten, die ein Endkundenanbieter an die Rechteinhaberin weitergibt, stellen keine Verkehrsdaten im Sinne des § 101 Abs. 9 UrhG dar, sondern sind lediglich Bestandsdaten, wofür es keiner weiteren richterlichen Gestattung bedarf.

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03. April 2014

Verrechnung von Musik in Werbefilmen

Urteil des BGH vom 24.09.2013, Az.: I ZR 187/12

Einer Verwertungsgesellschaft ist beim Aufstellen und Ändern der Regeln eines Verteilungsplanes nach § 7 Satz 1 UrhWG ein außerordentlich weiter, nur durch das Willkürverbot begrenzter Beurteilungsspielraum eingeräumt. Überschreitet sie diesen Beurteilungsspielraum, ist für die Frage, ob der Rechtsirrtum verschuldet ist, der übliche Haftungsmaßstab des § 276 BGB maßgeblich. Der Rechtsirrtum ist nicht allein deshalb unverschuldet, weil die Verwertungsgesellschaft ihre Entscheidung mit Sorgfalt gebildet hat.

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23. Juli 2014

Keine Haftung des Ferienwohnungsvermieters für Filesharing seiner Gäste

Urteil des AG Hamburg vom 24.06.2014, Az.: 25b C 924/13

Ein Vermieter von Ferienwohnungen haftet grundsätzlich nicht für Urheberrechtsverletzungen, die über den Internetanschluss der Ferienwohnung durch Urlaubsgäste begangen wurden. Eine Haftung als Störer scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Vermieter die Gäste über die rechtmäßige Nutzung des Internetanschlusses belehrt hat und das Gäste-WLAN ordnungsgemäß gesichert war. Hierbei ist es nicht nötig, die Belehrung an die jeweilige Nationalität des Mieters anzupassen. Weiter kann sich der Vermieter auf das Haftungsprivileg des § 8 Abs. 1 S. 1 TMG für Access-Provider berufen.

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01. Juni 2016 Top-Urteil

Sampling kann trotz Eingriff in Urheber- und Leistungsschutzrechte rechtmäßig sein

Mixpult mit Reglern dient dem Mixen von Sounds
Urteil des BVerfG vom 31.05.2016, Az.: 1 BvR 1585/13

Die Verwendung kleinster Rhythmussequenzen einer bereits bestehenden Ton- oder Musikaufnahme zur Herstellung eines neuen Musikwerkes (sog. Sampling) kann selbst dann zulässig sein, wenn dies einen Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht darstellt, der nicht durch das Recht auf freie Benutzung gemäß § 24 Abs. 1 UrhG gerechtfertigt ist. Dies gilt zumindest dann, wenn dabei die Verwertungsmöglichkeiten des Tonträgerherstellers nur geringfügig beschränkt werden, da hier die Verwertungsinteressen des Urheberrechtsinhabers zugunsten der Freiheit für eine künstlerische Betätigung zurückzutreten haben. Ein verhältnismäßiger Ausgleich zwischen dem hier gegenüberstehenden Interesse an der freien künstlerischen Betätigungsfreiheit und den Eigentumsinteressen des Tonträgerproduzenten kann auch nicht durch das zusätzliche Kriterium der fehlenden gleichwertigen Nachspielbarkeit der übernommenen Sequenz hergestellt werden.

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11. März 2014 Top-Urteil

GEMA-Sperrtafeln auf YouTube rechtswidrig

Gema-Sperrtafel bei Youtube.
Urteil des LG München I vom 25.02.2014, Az.: 1 HK O 1401/13

Im Streit um die GEMA-Sperrtafeln auf YouTube hat die Musikverwertungsgesellschaft einen Sieg gegen die Internetplattform errungen. Die Aussagen auf den Sperrtafeln seien geeignet, beim Durchschnittsverbraucher fälschlicherweise den Eindruck zu erwecken, dass die GEMA die Rechte nicht eingeräumt hätte, obwohl sie es könne und sie selbst die Videos sperre. Da tatsächlicherweise die Sperrung durch YouTube erfolgt und eine Einräumung von Rechten mangels Einigung zwischen der GEMA und YouTube bezüglich Lizenzen bisher nicht erfolgt ist, sind die verwendeten Aussagen unvollständig und irreführend und stellen eine rechtswidrige Anschwärzung und Herabwürdigung der GEMA dar.

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03. November 2017 Top-Urteil

Filesharing: Eltern haften bei Urheberrechtsverletzungen über den Familienanschluss unter Umständen für ihre Kinder

Pärchen sitzt auf dem Sofa und beobachtet Kinder, die im VOrdergrund mit einem Tablet auf dem Teppich liegen
Urteil des BGH vom 30.03.2017, Az.: I ZR 19/16

Im Falle einer über den von Eltern unterhaltenen Internetanschluss begangenen Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internettauschbörse umfasst die sekundäre Darlegungslast der Anschlussinhaber bei Inanspruchnahme durch den Urheber oder den Inhaber eines verwandten Schutzrechts - hier durch den Tonträgerhersteller - die Angabe des Namens ihres volljährigen Kindes, das ihnen gegenüber die Begehung der Rechtsverletzung zugegeben hat.

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