Urteile aus der Kategorie „Musikrecht“

27. Januar 2009

Vivaldi-Oper „Motezuma“

Pressemitteilung des BGH vom 22.01.2009, Az.: I ZR 19/07

Um als Herausgeber der Erstausgabe ein dem Urheberrecht ähnliches Recht aus § 71 UrhG zu erlangen, muss der Beweis erbracht werden, dass fragliches Werk "nicht erschienen" ist. Dabei kann der potenzielle Erstherausgeber sich zunächst auf entsprechende Behauptung beschränken, wonach es Sache der Gegenseite ist die Umstände darzulegen die für ein Erscheinen sprechen. Der Anspruchsteller genügt sodann seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er die vorgebrachten Umstände widerlegt.
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20. Juli 2007

Keine Herausgabe von Adressdaten bei Unverhältnismäßigkeit

Urteil des AG Offenburg vom 20.07.2007, Az.: 4 Gs 442/07 Die Verpflichtung eines Providers zur Herausgabe von Verbindungsdaten gemäß §§ 100g, h StPO kann in minderschweren Fällen bei einer Verhältnismäßigkeistabwägung nach der Schwere des Tatvorwurfs und dem Grad des Tatverdachts erlöschen.
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14. Dezember 2009

Die GEMA und die Nutzung von Musik für Werbezwecke

Urteil des BGH vom 10.06.2009, Az.: I ZR 226/06

Die GEMA ist aufgrund der mit den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge in der Fassung der Jahre 2002 und 2005 nicht berechtigt, deren urheberrechtliche Nutzungsrechte hinsichtlich der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken wahrzunehmen.
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09. März 2011

Nutzung eines Musikwerks als Klingelton kann vom GEMA-Berechtigungsvertrag umfasst sein

Urteil des BGH vom 11.03.2010, Az.: I ZR 35/08 Hat der Urheber eines Musikwerkes mit der GEMA einen Berechtigungsvertrag in der Fassung der Jahre 2005 geschlossen, so räumt dieser der GEMA sämtliche Rechte ein, die zur Nutzung des Musikwerks als Klingelton für Mobiltelefone erforderlich sind. Folge ist, dass es zur Nutzung eines Musikwerks als Klingelton nur einer Lizenz der GEMA und keiner zusätzlichen Einwilligung des Urhebers bedarf, wenn das Werk so zum Klingelton umgestaltet wurde, wie dies bei Einräumung der Nutzungsrechte üblich und vorhersehbar war.
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15. Juli 2005

Haftung für Links und Haftung des Serverbetreibers bei Urheberechtsverletzungen

Urteil des LG Hamburg vom 15.07.2005, Az.: 308 O 378/05 1.) Das Anbieten im Internet von editierten Links („eDonkey-Links“), die die Suche und den Download zu TV-Serien in Internet-Tauschbörsen ermöglicht begründet einen Unterlassungsanspruch aus § 97 UrhG. 2.) Sowohl der Seitenbetreiber als auch der Serverinhaber seien als Störer verantwortlich, da sie den Zugriff auf Filmplagiate nachhaltig erleichteren.
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10. Februar 2009

Tonträger-Sampling

Urteil des BGH vom 20.11.2008, Az.: I ZR 112/06

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers bereits dann gegeben ist, wenn einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen werden. Nachdem zu diesem Urteil bisher lediglich die Pressemitteilung Nr. 214/2008 des BGH veröffentlicht wurde, liegt uns nun auch das Urteil vor.

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22. September 2011

„Nur Mir“ beklaut „Metall auf Metall“

Urteil des HansOLG Hamburg vom 17.08.2011, Az.: 5 U 48/05

Der Titel „Nur Mir“ - komponiert von Pelham/Haas, gesungen von Sabrina Setlur – enthält eine zweisekündige fortlaufend wiederholte Rhythmussequenz (Sample) des Titels „Metall auf Metall“ der Künstlergruppe Kraftwerk. Hierdurch wird in das das Tonträgerherstellungsrecht eingegriffen, da bereits die Übernahme kleinster Tonpartikel genügen. Eine freie Benutzung liegt nicht vor, da die entnommene Sequenz auch selbst hergestellt werden könnte und deshalb keine Notwendigkeit besteht, die fremde Rhythmussequenz schlicht zu übernehmen.

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