Urteile aus der Kategorie „Musikrecht“

26. April 2007

Zur Rundfunkgebührenpflicht für Zweitgeräte

Urteil des VG Göttingen vom 26.04.2007, Az.: 2 A 394/06 Fahrten eines Selbständigen von seiner Wohnung zur Arbeitsstelle stellen eine "private" Nutzung des Kraftfahrzeugs dar. In diesem Fahrzeug befindliche Zweitgeräte (Autoradio) unterfallen deshalb nicht gesondert der Rundfunkgebührenpflicht.
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21. Januar 2008

Music-on-Demand Dienste aufgrund Urheberrechtsverletzung unzulässig

Urteil des OLG Stuttgart vom 21.01.2008, Az.: 2 Ws 328/07 1. Der Betreiber eines sogenannten Music-On-Demand-Dienstes, der seinen Nutzern über das Internet bereits erschienene Musiktitel und Alben zur Verfügung stellt, macht den Tonträger der jeweiligen Tonträgerhersteller dadurch öffentlich zugänglich im Sinne von §§ 85 Abs. 1, 19 a UrhG, auch wenn die Nutzer die musikalischen Inhalte nur zum Anhören - ohne die Möglichkeit zum Herunterladen - abrufen können. ...
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04. Oktober 2007

Überwachungspflichten für Internetanschlüsse der Mitarbeiter

Urteil des LG München I vom 04.10.2007, Az.: 7 O 2827/07 Es ist ohne konkrete Anhaltspunkte nicht die Pflicht des Arbeitgebers, die für Mitarbeiter eingerichteten Internetarbeitsplätze auf etwaige Urheberrechtsverletzungen zu überwachen. Gerade bei kleineren Unternehmen, im vorliegenden Fall ein kleines Rundfunkunternehmen mit 33 Mitarbeitern, würden darartige Verpflichtung dazu führen, dass das Unternehmen vom Markt verschwinden würde, da sich diese solch einen Aufwand nicht leisten könnten. Ein derart schwerwiegender Eingriff in die Rundfunk- und Meinungsfreiheit erscheint keinesfalls verhältnismäßig.
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03. Februar 2010

Anbieten fremder Tonaufnahmen im Streaming-Verfahren nur mit Zustimmung

Urteil des Hanseatischen OLG vom 11.02.2009, Az.: 5 U 154/07 Erneut hat das OLG Hamburg entschieden, dass das Anbieten fremder Tonaufnahmen im Wege des sog. Streaming-Verfahrens einer Zustimmung des Tonträgerherstellers bedarf. Das Angebot, bei dem Tonaufnahmen über Internet-Streams für Dritte kostenpflichtig angehört werden können, ist als öffentliche Zugänglichmachung zu qualifizieren. Aufgrund der systematischen Einordnung zwischen den Vortrags-, Ausführungs- und Vorführungsrechten und dem Senderecht folgt, dass eine öffentliche Zugänglichmachung nicht erfordert, dass Musikaufnahmen durch Herunterladen in den Besitz des Nutzers gelangen. Werden die Aufnahmen ohne die Zustimmung des Tonträgerherstellers zugänglich gemacht, stehen diesem demnach Unterlassungsansprüche zu.
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03. Januar 2011

Lizenzgebühr für Musik auf dem Stadtfest

Urteil des LG Köln vom 27.12.2010, Az.: 28 S 12/08 Wird auf einem Stadtfest Musik ohne Einholung einer GEMA-Lizenz öffentlich zu Gehör gebracht, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Ersatzanspruch bestimmt sich nach dem einschlägigen GEMA-Tarif, dessen Höhe von der Größe des Veranstaltungsraumes abhängt. Bei einem Stadtfest ist dieser Raum nicht nur der bühnennahe Bereich sondern der gesamte Veranstaltungsplatz, hier also das gesamte Stadtfest.
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14. Oktober 2008

Nachweis über die Zuordnung der IP-Adresse

Urteil des LG Hamburg vom 14.03.2008, Az.: 308 O 76/07

Zum Nachweis, wem eine bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war, genügen bei Unterlassungsbegehren die Ausdrucke einer Online-Ermittler-Firma nicht.
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07. September 2010

LG Hamburg lehnt Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube ab

Pressemitteilung des LG Hamburg vom 27.08.2010

Das Landgericht Hamburg hat den Antrag der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube bezüglich der Veröffentlichung von insgesamt 75 Kompositionen mangels Eilbedürftigkeit zurückgewiesen. Das Landgericht sah die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung als nicht hinreichend glaubhaft gemacht an. Ob von YouTube eine Unterlassung der Veröffentlichung von Musikstücken aus dem von den Antragstellerinnen als Verwertungsgesellschaften beanspruchten Musikrepertoire verlangt werden kann, hat das LG Hamburg damit allerdings nicht entschieden.
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26. August 2010

„Ich liebe es“ zu einfach für’s Urheberrecht

Pressemitteilung Nr. 24/10 des LG München I vom 18.08.2010, Az.: 21 O 177/09

Nach Ansicht des LG München I erreicht die einfache Melodienfolge der McDonald's-Werbemelodie "Ich liebe es" nicht die erforderliche Schöpfungshöhe um vom Urheberrecht erfasst zu werden. Die Melodie ist größtenteils durch den Text vorgegeben. Auch der übrige Teil ist für sich genommen zu einfach, als dass von einer geistigen Schöpfung zu reden ist.
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15. November 2012

Bundesgerichtshof zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder

Pressemitteilung Nr. 193/2012 des BGH zum Urteil vom 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12 In der Vergangenheit urteilten die deutschen Gerichte unterschiedlich zur Haftung von Eltern für von ihren minderjährigen Kindern vorgenommene Urheberrechtsverletzungen über Internettauschbörsen. In seinem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof nun die Aufsichts- und Prüfungspflichten von Eltern gegenüber Kindern deutlich eingeschränkt: Solange keine konkreten Anhaltspunkte einer rechtsverletzenden Nutzung des Internets durch das Kind vorliegen, ist es zur Vermeidung einer Haftung durch die Eltern nicht erforderlich, ihre Kinder zu überwachen.
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