Urteile aus der Kategorie „Musikrecht“
Zur-Verfügung-Stellen im privaten Rahmen
Werden Musikdateinen im Internet innerhalb einer speziellen Tauschbörse zum Download zur Verfügung gestellt wird, der Rahmen des Privaten entgültig überschritten, da es für den Handelnden offenkundig keine Rolle spielt, wer auf die Daten zugreift.
In streitigen Angelegenheiten zur Lizenzgebühr ist ein Vergleich möglich
Urteil des OLG München vom 02.04.2009, Az.: 29 U 3866/08
Eine Verwertungsgesellschaft hat grundsätzlich die Pflicht, bei Verletzungen von ihr übertragenen Rechten durch Dritte Schadensersatz in Höhe einer angemessenen Lizenzgebühr zu verlangen. Kommt es daraufhin in der streitigen rechtlichen Angelegenheit zu einer Vergleichsvereinbarung in angemessener Höhe, so ist dies für den Rechteinhaber nicht ungünstig. Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass eine Mindestvergütungsregelung erforderlich ist, um Urheber vor einer Entwertung ihrer Rechte zu schützen.
Tonträger-Sampling
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers bereits dann gegeben ist, wenn einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen werden.
GEMA-Gebühr richtet sich nach der Bruttofläche
Pressemitteilung Nr. 171/2011 des BGH zum Urteil vom 27.10.2011, Az.: I ZR 125/10
Die GEMA ist berechtigt bei Freiluftveranstaltungen, wie Straßenfesten oder Weihnachtsmärkten, die Gebühren für Musikaufführungen nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche zu bemessen. Es wäre ihr nicht zumutbar für jede Veranstaltung spezifisch die Flächen festzustellen, die mit Musik beschallt werden und auf denen sich Besucher aufhalten können.Zur Berechtigung der GEMA
Wert des Auskunftsanspruchs
Bei Rechtsverletzungen im Rahmen von Internettauschbörsen beruht die Streitwertfestsetzung auch beim bloßen Auskunftsverfahren regelmäßig auf einer Beurteilung des gesamten Verfahrens. Dabei hängt der festzusetzende Wert nicht von der Anzahl der IP-Adressen ab, sondern es wird das jeweilige urheberrechtlich geschützte Werk ins Zentrum der Betrachtung gestellt.
Urteil im Plagiatsprozess um „Still got the Blues“
Keine Haftung des eDonkey-Server-Betreibers
Der Betreiber eines eDonkey-Servers haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen, denn es werden hier nur Verzeichnisse der Dateien präsentiert, die zum Download zur Verfügung stehen. Das eDonkey-Netzwerk ist ein rechtlich völlig neutrales Dienstleistungsangebot.
Unzulässigkeit der Aufspaltung von Nutzungsrechten
Urteil des LG München I vom 25.06.2009, Az.: 7 O 4139/08
Bei Portalen, die online Musikvideos nur zum Streaming anbieten, können mechanische Vervielfältigungsrechte nach § 16 UrhG und das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG nicht voneinander getrennt werden. Bei solchen Portalen ist eine Verwertung der urherberrechtlich geschützten Werke aufgrund technischer Einrichtungen nur einheitlich möglich. Anbieter solcher Webseiten sollen dabei vor mehrfachen Lizenzzahlungsverpflichtungen und doppelter Inanspruchnahme geschützt werden.