Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

11. Juli 2013

Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten ohne Zustimmung des Verfassers rechtswidrig

Beschluss des OLG Hamburg vom 04.02.2013, Az.: 7 W 5/13 Die Veröffentlichung von privaten Facebook-Nachrichten verstößt grundsätzlich gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn dies ohne Zustimmung des Verfassers erfolgt. Denn jede sprachliche Gestaltung eines bestimmten Gedankeninhalts ist Ausdruck der Persönlichkeit des Verfassers, so dass allein dieser bestimmen darf, ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen. Ausnahmen hat die Rechtsprechung nur dann zugelassen, wenn das öffentliche Informationsinteresse das allgemeine Persönlichkeitsinteresse des Verfassers überwiegt.
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15. April 2009

Verletzungsort bei einer Äußerung

Urteil des LG Köln vom 20.03.2009, Az.: 28 O 59/09

Bei einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerung richtet sich das zuständige Gericht nach dem Verbreitungsort. Gerade wenn lokale Fernseh- oder Radiosender ihre Inhalte zielgerichtet über das Internet verbreiten, ergibt sich die Zuständigkeit überall dort, wo diese bestimmungsgemäß abrufbar sind. Eine Einschränkung kann nicht wegen der subjektiven Unkenntnis des Äußernden gemacht werden.
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15. Juli 2009

Mitteilung über Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Mitglied einer deutschen Girlband zulässig

Beschluss des KG Berlin vom 18.06.2009, Az.: 9 w 123/09

Bei dem Vorfall, dass gegen ein Mitglied der erfolgreichsten deutschen Girlband der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung erhoben wird, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und sogar Haftbefehl erlassen wird, handelt es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit gerechtfertigt sein kann. ...
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13. Januar 2010

Zulässiger Artikel? – Entfernungspflichten aus Onlinearchiven

Beschluss des Hanseatischen OLG Bremen vom 30.11.2009, Az.: 3 W 33/09

Einem seit einigen Jahren verurteilten Straftäter steht grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch bezüglich eines in Onlinearchiven gespeicherten Artikels zu, in welchem er erwähnt und erkennbar dargestellt wird, wenn dessen Inhalt zulässig ist und der Artikel zu einem früheren Zeitpunkt erschienen ist. Der Betroffene, der durch die Bereithaltung des Artikels sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, wird aber aufgrund des Bereitstellens des "alten" Artikels nicht erneut "an das Licht der Öffentlichkeit" gezerrt, da der Gehalt der Aussage nur einen Hinweis auf eine zulässige vergangene Berichterstattung darstellt.
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12. August 2011

„Die 100 reichsten Deutschen“

Urteil des LG München I vom 06.04.2011, Az.: 9 O 3039/11 Es ist zulässig über die geschätzte Höhe des Privatvermögens eines bekannten Unternehmers zu berichten - "Die 100 reichsten Deutschen". Der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Unternehmers ist zulässig, da er sich im Rahmen der Freiheit der Berichterstattung, Art. 5 Abs. 1 GG, bewegt. Die Information über die Höhe des Vermögens bekannter Unternehmerpersönlichkeiten ist ein Indikator für die wirtschaftliche Gesamtentwicklung der Nation und ist von wirtschafts- und steuerpolitischem Interesse. Dahinter treten eine etwaige Erpressungsgefahr und der etwaige Anstoß einer Neiddebatte zurück.
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04. Januar 2010

Berufungsinstanz bestätigt Persönlichkeitsrecht eines Mörders

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 17.11.2009, Az.: 7 U 74/09 Das LG Hamburg hatte bereits entschieden, dass der Mörder des Schauspielers Walter Sedlmeyr in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht nicht verletzt werden darf. Dies war aber der Fall, als der vollständige Name des Mörders immer wieder in Berichterstattungen zu dem Verbrechen auch nach Ende der Haftstrafe genannt wurde. Dies bestätigte nun auch die Berufungsinstanz vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht: Der Starftäter muss eine Veröffentlichung, in der er unter Nennung seines Names als Täter der Straftat bezeichnet wird, nicht mehr dulden, da das öffentliche Interesse an der Tat bereits befriedigt ist und längst hinreichend darüber informiert worden ist.

 

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14. Januar 2010

Ohne „konkreten Anlass“ keine Berichterstattung

Urteil des LG Berlin vom 29.09.2009, Az.: 27 O 736/09 Ohne konkreten und gegenwärtigen Anlass ist die Berichterstattung über den Gesundheitszustand eines Prominenten unzulässig, da diese den Kernbereich der Privatsphäre betrifft. Eine bekannte Entertainerin und Comedy-Darstellerin war schwer erkrankt, was im Zusammenhang mit einer ebenfalls erkrankten Moderatorin veröffentlicht wurde. Doch die Erkankung einer beliebigen Dritten Person, die in keiner Beziehung zur erstgenannten Person steht, stellt keinen "aktuellen Anlass" dar, sodass die Berichterstattung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.
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05. Januar 2010

Berichterstattung der BILD über jugendliche Promis oder: Informationsinteresse vs. Anonymitätsschutz

Urteil des LG Hamburg vom 02.10.2009, Az.: 324 O 174/09

Die BILD hat Berichterstattungen über Taten prominenter Jugendlicher zu unterlassen, wenn das Anonymitäts- das Informationsinteresse überwiegt. Insbesondere ist dies bei Jugendlichen aufgrund ihrer noch nicht abgeschlossenen Entwicklung der Fall. Die Pressefreiheit wird hier durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht begrenzt. Besonders Kinder Prominenter sind der Einschätzung durch die Öffentlichkeit ausgesetzt. Dabei muss der Jugendliche auch dann keine Berichterstattung über sein alltägliches Leben und die damit einhergehenden Verfehlungen hinnehmen, wenn er seinerseits bereits in Filmen mitgewirkt habt und eine eigene Karriere in der Öffentlichkeit verfolgt.
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09. März 2011

Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung mangels Erkennbarkeit

Urteil des AG Kerpen vom 04.11.2010, Az.: 102 C 108/10 Wird Filmmaterial eines Verkehrsunfalls im Internet frei zugänglich gemacht, so ist die Einwilligung in die Veröffentlichung entbehrlich, wenn mangels Erkennbarkeit keine Rückschlüsse auf beteiligte Personen möglich sind. Ein sichtbares Nummernschild ist kein maßgebender Faktor, da ein solches lediglich das Fahrzeug, jedoch nicht dessen Fahrer identifiziert.
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03. Februar 2010

Ausnahmeregelung für Promis

Urteil des LG Köln vom 13.01.2010, Az.: 28 O 756/09 Grundsätzlich dürfen Ablichtungen einer Person nur mit dessen Einwilligung veröffentlicht werden. Bei Personen der Zeitgeschichte wie Prominenten wird hiervon aber eine Ausnahme gemacht. Werden beispielsweise "Promi-Fotos" in Zeitschriften veröffentlicht, muss neben dem wirtschaftlichen Interesse der Verlages auch immer ein Informationszweck für die Allgemeinheit mit der Veröffentlichung verfolgt werden. Kann jedoch ein solcher Informationszweck nicht festgestellt werden, ist die Veröffentlichung ohne entsprechende Einwillung des Prominenten rechtswidrig.
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