Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“
Suchmaschinen-Betreiber haftet nicht für Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Urteil des LG Hamburg vom 13.08.2010, Az.: 324 O 145/08
Ein Suchmaschinen-Betreiber haftet für persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte von Suchergebnissen dann, wenn er die verbreiteten Tatsachen ausdrücklich behauptet oder sich zu Eigen macht. Die Tätigkeit dieses Suchmaschinenanbieters erschöpft sich in der Bereitstellung der Suchmaske, der eigentliche Inhalt wird lediglich auf einer Unterseite generiert und angezeigt. Selbst werden keine inhaltlichen Angebote bereitgestellt.Berichterstattung nach Pressekonferenz
Keine Zwangsvollstreckung auf Grundlage verfassungswidriger Normauslegung
Die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil ist dann unzulässig, wenn dieses Urteil auf einer nachträglich für verfassungswidrig erklärten Normauslegung beruht.
Veröffentlichung anwaltlicher Schriftsätze in Glosse erlaubt
Die auszugsweise Veröffentlichung eines anwaltlichen Schreibens in der Glosse einer Online-Ausgabe einer Zeitung ist zulässig, wenn sich dies nicht schwerwiegend auf das Ansehen und die Persönlichkeitsentfaltung des Anwalts auswirkt. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt in diesem Fall das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Vorliegend wurde auf eine einfache Anfrage der Online-Zeitung das scharf formulierter Antwortschreiben in einem Artikel auszugsweise abgedruckt. Dies wirke sich jedoch nicht abträglich auf das Ansehen des Anwalts aus.
Bildaufnahmen durch Polizeibeamte bei Versammlungen stellen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar
Das Anfertigen von Lichtbildern durch Polizeibeamte bei Versammlungen und die Veröffentlichung dieser im Internet stellt einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar und ist somit rechtswidrig. Dies gilt unabhängig davon, ob auf den Bildern einzelne Versammlungsteilnehmer zu erkennen sind. Nach dem heutigen Stand der Technik sind auch in Übersichtsaufzeichnungen die Einzelpersonen individualisierbar miterfasst und können erkennbar gemacht werden. Das Verhalten der Beamten ist auch nicht gerechtfertigt, da es an einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage fehlt.
Oliver Pocher – Ehrverletzende Äußerungen bei „wetten, dass…?“
Mieter dürfen überwacht werden
Urteil des AG Saarbrücken vom 21.04.2011, Az.: 36 C 155/10
Im Eingangsbereich installierte Überwachungskameras verletzen die Persönlichkeitsrechte der Mieter nicht, wenn die Aufnahmen nach einer bestimmten Zeit gelöscht und lediglich aufgrund erfolgter Straftaten durch die Polizei ausgelesen werden.Identifizierende Berichterstattung
Risikofreies Fotografieren – vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Schlösser und Gärten
Dem Eigentümer von weltweit bekannten Schlössern und Gartenanlagen steht gegen den Betreiber einer Internetplattform, auf welcher Fotografen die Möglichkeit haben, Fotos von diesen Schlössern und Gärten auf dessen Server ins Internet zu stellen, kein Unterlassungsanspruch zu. Aus dem Eigentum lässt sich gerade kein Abwehrrecht gegen das Fotografieren oder gegen die gewerbliche Verwertung von Fotos herleiten, da sich das Eigentumsrecht lediglich auf die Sachsubstand beschränkt, nicht aber auch auf das Vermögensinteresse des Eigentümers. Ein dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vergleichbares Recht lässt sich aus dem Eigentum gerade nicht ableiten.