Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

04. September 2012

Verbreitung ehrverletzender Äußerungen im Internet

Urteil des LG Berlin vom 13.08.2012, Az.: 33 O 434/11 Werden in sozialen Netzwerken ehrverletzende Äußerungen veröffentlicht, stellt dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes dar. Jedoch gilt es für die Schwere der Persönlichkeitsverletzung zu beachten, wer für diese Äußerungen verantwortlich ist. Wird die Schmähkritik beispielsweise von Rappern abgegeben, wird diese vom Durchschnittsbürger oftmals nicht ernst genommen. Trotzdem hat das Opfer einen Anspruch auf Schadensersatz.
Weiterlesen
24. Oktober 2011

Suchmaschinen-Betreiber haftet nicht für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Urteil des LG Hamburg vom 13.08.2010, Az.: 324 O 145/08

Ein Suchmaschinen-Betreiber haftet für persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte von Suchergebnissen dann, wenn er die verbreiteten Tatsachen ausdrücklich behauptet oder sich zu Eigen macht. Die Tätigkeit dieses Suchmaschinenanbieters erschöpft sich in der Bereitstellung der Suchmaske, der eigentliche Inhalt wird lediglich auf einer Unterseite generiert und angezeigt. Selbst werden keine inhaltlichen Angebote bereitgestellt.
Weiterlesen
09. April 2010

Veröffentlichung anwaltlicher Schriftsätze in Glosse erlaubt

Beschluss des BVerfG vom 18.02.2010, Az.: 1 BvR 2477/08

Die auszugsweise Veröffentlichung eines anwaltlichen Schreibens in der Glosse einer Online-Ausgabe einer Zeitung ist zulässig, wenn sich dies nicht schwerwiegend auf das Ansehen und die Persönlichkeitsentfaltung des Anwalts auswirkt. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt in diesem Fall das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Vorliegend wurde auf eine einfache Anfrage der Online-Zeitung das scharf formulierter Antwortschreiben in einem Artikel auszugsweise abgedruckt. Dies wirke sich jedoch nicht abträglich auf das Ansehen des Anwalts aus.
Weiterlesen
11. Dezember 2018

Bildaufnahmen durch Polizeibeamte bei Versammlungen stellen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar

Deutsche Polizisten überwachen eine Demonstration
Urteil des VG Gelsenkirchen vom 23.10.2018, Az.: 14 K 3543/18

Das Anfertigen von Lichtbildern durch Polizeibeamte bei Versammlungen und die Veröffentlichung dieser im Internet stellt einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar und ist somit rechtswidrig. Dies gilt unabhängig davon, ob auf den Bildern einzelne Versammlungsteilnehmer zu erkennen sind. Nach dem heutigen Stand der Technik sind auch in Übersichtsaufzeichnungen die Einzelpersonen individualisierbar miterfasst und können erkennbar gemacht werden. Das Verhalten der Beamten ist auch nicht gerechtfertigt, da es an einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage fehlt.

Weiterlesen
12. September 2011

Mieter dürfen überwacht werden

Urteil des AG Saarbrücken vom 21.04.2011, Az.: 36 C 155/10

Im Eingangsbereich installierte Überwachungskameras verletzen die Persönlichkeitsrechte der Mieter nicht, wenn die Aufnahmen nach einer bestimmten Zeit gelöscht und lediglich aufgrund erfolgter Straftaten durch die Polizei ausgelesen werden.
Weiterlesen
20. September 2011

Identifizierende Berichterstattung

Beschluss des LG München I vom 30.08.2011, Az.: 9 O 13876/11 Eine identifizierende Berichterstattung über den Angeklagten eines Strafverfahrens hat zu unterbleiben, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit hinter dem Persönlichkeitsrecht des Angeklagten zurück tritt.  Das kann gerechtfertigt sein, wenn der Angeklagte infolge der Tat erheblich in seiner privaten und wirtschaftlichen Existenz geschädigt wurde und seine Familie ebenso von einer identifizierende Berichterstattung erheblich betroffen wäre.
Weiterlesen
16. März 2010

Risikofreies Fotografieren – vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Schlösser und Gärten

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 18.02.2010, Az.: 5 U 12/09

Dem Eigentümer von weltweit bekannten Schlössern und Gartenanlagen steht gegen den Betreiber einer Internetplattform, auf welcher Fotografen die Möglichkeit haben, Fotos von diesen Schlössern und Gärten auf dessen Server ins Internet zu stellen, kein Unterlassungsanspruch zu. Aus dem Eigentum lässt sich gerade kein Abwehrrecht gegen das Fotografieren oder gegen die gewerbliche Verwertung von Fotos herleiten, da sich das Eigentumsrecht lediglich auf die Sachsubstand beschränkt, nicht aber auch auf das Vermögensinteresse des Eigentümers. Ein dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vergleichbares Recht lässt sich aus dem Eigentum gerade nicht ableiten.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a