Urteile aus der Kategorie „Presserecht“

20. April 2010

Filmaufnahmen ohne öffentliches Interesse

Urteil des KG Berlin vom 09.11.2009, Az.: (3) 1 Ss 345/07 (119/07) Ungewollte Filmaufnahmen verletzten den Betroffenen in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und stellen einen strafbaren Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz (KUG) da. Im Rahmen einer Fernsehberichterstattung über den sexuellen Missbrauch von Heimkindern wurde ein Heimleiter für einige Sekunden gegen seinen Willen gezeigt. Die Abwägung des KG Berlin ergab hier, dass die Pressefreiheit hinter dem Persönlichkeitsrecht zurückstehen muss. Es bestand kein öffentliches Interesse daran, den Heimleiter zu zeigen, da er mit dem sexuellen Missbrauch in ungerechtfertigter Weise in Verbindung gebracht wurde und ihm zu keinem Zeitpunkt ein derartiger Vorwurf gemacht worden sei. Ungewollte Filmaufnahmen sind grundsätzlich nur mit Einwilligung des Betroffenen erlaubt (Ausn. Personen der Zeitgeschichte, vgl. § 23 KUG). Ungewollte Filmaufnahmen sind daher nicht immer strafbar.
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08. Dezember 2009

Das „unsaubere Geschäft“ – Zur Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen

Urteil des BGH vom 22.09.2009, Az.: VI ZR 19/08

Im September verkündete der VI. Zivilsenat des BGH ein Urteil zum Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen im Rahmen eines Fernsehinterviews. Vorliegend ging es um den Aktionär eines Großunternehmens, der im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden diesen einer "unsauberen Arbeitsweise" bezichtigt und gemutmaßt hatte, dass er zu diesem Schritt gedrängt worden sei. Wir veröffentlichten diesbezüglich bereits die Pressemitteilung Nr. 191/2009. Nun liegt uns auch das Urteil im Volltext vor.
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14. Mai 2009

Uneindeutige Aussagen sind zu unterlassen

Urteil des LG Hamburg vom 03.04.2009 Az.: 324 O 870/08

Die Unterlassung bestimmter zukünftiger Äußerungen bietet als Sanktion die Möglichkeit, sich zukünftig eindeutig auszudrücken. Die wahrheitsgemäße Darstellung und das Informationsinteresse des Empfängers für eine wahrheitsgemäße, unmissverständliche Berichterstattung wiegen schwerer als die Pressefreiheit. Werden dabei zwei Begriffe fast wie Synonyme verwendet, können dadurch Dinge in Beziehung bzw. gleichgesetzt werden, obwohl eigentlich Verschiedenes gemeint ist, was eindeutig dargestellt werden müsste.

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23. Juni 2010

Unzulässiges Marketing eines Medienverlages mit Top 100-Ranking

Urteil des LG Hamburg vom 26.04.2010, Az.: 315 O 99/10

Aus den bundesweit durchschnittlichen Umsatzzahlen einzelner Zeitschriftentiteln erstellt der "dnv" ein Top 100-Ranking der umsatzstärksten Zeitschriften aller Verlage. Auch wenn ein großer Teil der darin aufgeführten Zeitschriften unter einem Medienverlag veröffentlicht wird, darf dieser, wenn er nicht gegen wettbewerbs- oder kartellrechtliche Vorschriften verstoßen möchte, nur in bestimmten Grenzen mit diesem für ihn eventuell vorteilhaften Ranking werben. Es muss einmal für den Händler wie auch für den Endverbraucher deutlich werden, dass in dem Ranking alle deutschen Verlage berücksichtigt wurden. Weiter dürfen die Pressegrossisten die Einzelhändler im Rahmen einer Marketingaktion nicht dazu auffordern oder unterstützen, die umsatzstärksten Zeitschriften in größerem Umfang anzubieten.
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11. Januar 2010

Sorgfältige Presseschau

Beschluss des BVerfG vom 25.06.2009, Az.: 1 BvR 134/03

Im Rahmen einer Presseschau entpricht es nicht den Sorgfaltspflichten, eine Ursprungsnachricht derart gekürzt wiederzugeben, dass der Sinn einseitig verfälscht wird. Zwar ergibt sich bereits aus der äußeren Form einer Presseschau als eigener Rubrik und der Angabe der exakten Quelle sowie dem Verzicht auf sprachliche Eleganz und der Wiedergabe knapper Auszüge, dass ein Fremdbericht stark gekürzt wiedergegeben wird. Dennoch darf diese nicht so zusammengestellt sein, dass ursprünglich nicht enthaltene Eindrücke zu Lasten des Inhalts entstehen.
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03. Januar 2011

Verbandszweck begründet kein Eigeninteresse an einer Rechtsverfolgung

Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.11.2010, Az.: VI-U (Kart) 15/10 Die Frist einer Berufung gegen ein Urteil eines Kartell-Landgerichts wird bereits gewahrt, wenn diese beim allgemein zuständigen Oberlandesgericht eingelegt wird, in dessen  Bezirk das Kartell-Landgericht liegt. Ferner ist für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage seitens des Klägers ein schutzwürdiges Eigeninteresse an der Rechtsverfolgung erforderlich. Dem genügt es nicht, sich in einer Verbandssatzung zu verpflichten, die gemeinsamen Interessen der Verbandsmitglieder zu wahren und diese bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
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15. April 2009

Beschränkung der Berichterstattung über Strafverfahren

Beschluss des BVerfG vom 03.04.2009, Az.: 1 BvR 654/09

Kann an einer Straftat ein gesteigertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit festgestellt werden, etwa wegen der besonderen Verwerflichkeit oder den besonderen Umständen, ist eine Beschränkung der Berichterstattung, welche über die bloße Anonymisierung hinausgeht, unzulässig. Hier überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit den Rechten des Angeklagten.
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14. Oktober 2009

Gerüchteküche

Urteil des LG Berlin vom 20.08.2009, Az.: 27 O 529/09

Das Berliner Landgericht bestätigt eine einstweilige Verfügung gegen eine Zeitungsverlegerin, weil diese in einem Artikel die Privatsphäre einer bekannten Sängerin verletzte. In dem Artikel war die Rede von angeblichen Gerüchten über eine Affäre der Sängerin mit einem Kollegen. Eine solche Verbreitung von Vermutungen über das Liebesleben war allerdings unzulässig, da es bei den Spekulationen für die Öffentlichkeit an jeglichem Informationsgehalt fehlte und der Eingriff in die Privatsspäre der Sängerin nicht gerechtfertigt war.
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17. September 2009

Fotos eines „U-Bahn-Schlägers“

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 11.08.2009, Az.: 7 U 37/09 Ein als "U-Bahn-Schläger" bekannt gewordener Straftäter muss die Veröffentlichung seines Fotos durch die BILD-Zeitung nicht hinnehmen. In der Berichterstattung über die gewalttätigen Vorfälle in einer U-Bahn bildete die BILD-Zeitung auch Fotos des Straftäters ab. Entscheidend ist die Abwägung der beiderseitigen Interessen: Hier gaben die Richter dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten den Vorzug, da die Gefahr bestehe, dass nach Ablauf der Haftzeit ihm die Tat weiterhin vorgehalten werden würde. Dies wiederum erschwere dem Täter die soziale Rehabilitation.
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