Urteile aus der Kategorie „Presserecht“

20. Februar 2018

Bildberichterstattung über Altbundespräsident Wulff rechtmäßig

Pressemitteilung Nr. 24/2018 des BGH zum Urteil vom 06.02.2018, Az.: VI ZR 76/17

Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff ist mit einer Klage gegen die Veröffentlichung von Bildern, die ihn und seine Ehefrau beim Einkauf im Supermarkt zeigen, gescheitert. Die Zeitschriften „People“ und „Neue Post“ hatten unter Verwendung entsprechender Fotos über die Versöhnung des Paares berichtet. Die veröffentlichten Bilder sind dabei dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen, weshalb diese gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG auch ohne Einwilligung des Klägers verbreitet werden durften. Auch nach seinem Rücktritt erfülle der Altbundespräsident weiterhin Leitbild- und Kontrastfunktion, weshalb berechtigte Interessen des Klägers nicht verletzt seien. Hierfür spreche auch, dass der Kläger selbst in der Vergangenheit sein Ehe- und Familienleben öffentlich thematisiert und erst einige Tage vor Veröffentlichung der Beiträge die Versöhnung mit seiner Frau durch Pressemitteilung bestätigt hatte.

Weiterlesen
19. September 2014

Kein presserechtliches Zeugnisverweigerungsrecht im Verwaltungsrecht

Beschluss des OVG Lüneburg vom 21.07.2014, Az.: 10 OB 49/14

Das erweiterte strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht für Pressevertreter ist auf verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht im Wege der Analogie übertragbar. Hinsichtlich eigener berufsbezogener Wahrnehmungen steht einem Pressevertreter im verwaltungsgerichtlichen Verfahren daher kein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Eine Erweiterung des Weigerungsrechts im Einzelfall zur Wahrung der Pressefreiheit ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn der Pressvertreter als Zeuge vor Gericht eine Aussage bestätigen oder widerrufen soll, die unter seinem Namen bereits veröffentlicht worden ist.

Weiterlesen
05. Dezember 2016

Verfassungsbeschwerde von „Yahoo“ vor dem BVerfG gegen das Leistungsschutzrecht bleibt erfolglos

Suchmaschine mit Finger
Beschluss des BVerfG vom 10.10.2016 Az.: 1 BvR 2136/14

a) „Yahoo“ legte eine Verfassungsbeschwerde ein und rügte vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 (Pressefreiheit), Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit), Art. 5 Abs. 1 1 GG (Informationsfreiheit). Die Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Art. 87f, 87g UrhG) verletze „Yahoo“ in ihren Rechten, da ihre Tätigkeit des „Hinführens“ der Pressenutzer zu den Online-Pressediensten eine durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Hilfstätigkeit für die Presse darstelle. Darin liege zugleich eine Verletzung der Berufsfreiheit. Die Ungleichbehandlung von Suchmaschinenanbietern und entsprechenden Dienstleistern gegenüber anderen gewerblich Tätigen, die Presseerzeugnisse weiterhin nutzen dürften, verstoße gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Schließlich verletze die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse die Informationsfreiheit der Internetnutzer.

b) Die Verfassungsbeschwerde war unzulässig, da „Yahoo“ den Rechtsweg nicht erschöpfte (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG). Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung die Beschwerdeführenden zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können. Nach diesem Maßstab ist es dem Online-Pressedienst hier möglich und zumutbar, vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde fachgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Weder sind unberechtigte Nutzungen von Presseerzeugnissen straf- oder bußgeldbewehrt, noch erscheint fachgerichtlicher Rechtsschutz angesichts der bestehenden Auslegungsspielräume von vornherein aussichtslos.

Weiterlesen
04. September 2014

Zur Abgrenzung journalistisch-redaktionell gestalteter Angebote von kommerzieller Kommunikation

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 13.08.2014, Az.: 11 S 15.14

Eine journalistische Gestaltung setzt voraus, dass die Auswahl und Strukturierung der Inhalte gewissen Kriterien genügt, zu denen neben der Universalität (inhaltliche Vielfalt), Aktualität (Neuigkeitscharakter der Beiträge), Periodizität (für elektronische Medien: kontinuierliche Aktualisierung) und Publizität (allgemeine Zugänglichkeit) jedenfalls auch eine erkennbar publizistische Zielsetzung des Angebots gehört. Dies sind jedenfalls Informationen, die für den Nutzer erkennbar nach ihrer gesellschaftlichen Relevanz und mit dem Ziel des Anbieters, zur öffentlichen Kommunikation beizutragen, ausgewählt werden. Im Gegensatz dazu ist kommerzielle Kommunikation nicht an den Kriterien gesellschaftlicher Relevanz ausgerichtet, sondern an den damit verfolgten wirtschaftlichen Interessen.

Weiterlesen
10. April 2015

Unbegründete Werturteile als Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts

schwarze Tafel mit weißer Aufschrift "Meinungsfreiheit", darunter weiße Kreide
Urteil des LG Köln vom 25.02.2015, Az.: 28 O 419/14

Das Anstellen und Veröffentlichen von unhaltbaren Meinungsäußerungen (im Fall: eine spekulativ in den Raum gestellte Zahlungsunfähigkeit) ist nicht vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt, wenn das Recht des Unternehmens, nicht diskreditiert zu werden, stärker wiegt. Dies ist der Fall, wenn die Spekulationen auf falschen Tatsachen beruhen.

Weiterlesen
26. Februar 2015

Die Vergütung eines freien Journalisten nach Gemeinsamen Vergütungsregeln

Aneinandergereihte Würfel, die das Wort "Journalismus" ergeben, liegen auf einem Zeitungsartikel.
Urteil des OLG Brandenburg vom 22.12.2014, Az.: 6 U 30/13

Beruft sich ein freier Journalist im Hinblick auf die Angemessenheit seiner Vergütung auf die Honorarsätze der Gemeinsamen Vergütungsregeln, so muss er darlegen, dass die GVR wirksam zustande gekommen sind und seine Vergütung sowohl in inhaltlicher als auch in persönlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht unter die GVR fällt. Die die GVR aufstellenden Vereinigungen müssen dabei repräsentativ, unabhängig und zur betreffenden Aufstellung ermächtigt sein. Handelt es sich bei den Vereinigungen ausschließlich um westdeutsche Landesverbände, so werden die strukturellen Besonderheiten ostdeutscher Zeitungsverleger nicht ausreichend berücksichtigt und damit muss die Repräsentanz verneint werden, die GVR kann also nicht für ganz Deutschland gelten.

Weiterlesen
21. November 2016

Tagesschau App war 2011 presseähnlich und damit unzulässig

Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil vom 30.09.2016, Az.: 6 U 188/12

Die "Tagesschau App" in ihrer Ausgestaltung im Jahr 2011 verstieß gegen § 11d des Rundfunkstaatsvertrag, welcher dem Schutz der Presseverlage dienen soll. Bei der Überprüfung durch das Oberlandesgericht Köln, ob schwerpunktmäßig die hörfunk- oder fernsehähnliche Gestaltung vorzufinden ist, wurde eine Presseähnlichkeit bejaht. Zum maßgeblichen Zeitpunkt wies die Tagesschau App überwiegend geschlossene Nachrichtentexte und Standbilder auf, die im Vordergrund stehen. Die weitere Verbreitung der App in dieser Form wurde den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten untersagt.

Weiterlesen
11. Juni 2015

Ordnungsgemäße Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

Ein Zeitungsstapel mit 12 Zeitungen
Beschluss des OLG Hamburg vom 07.04.2015, Az.: 7 W 49/15

Das Urteil, das eine Beschlussverfügung bestätigt, muss dem Antragsgegner zur Vollziehung der einstweiligen Verfügung erneut zugestellt werden, wenn es gegenüber dem bestätigenden Beschluss eine wesentliche inhaltliche Änderung enthält. Ändert sich im Rahmen des Urteils jedoch lediglich die Wohnanschrift des Antragsstellers oder wird diese erstmals ergänzt, so ist diese Änderung nicht wesentlich.

Weiterlesen
29. April 2019

Foto von prominenter Unterstützerin der Fahrradhelmkampagne ohne Helm darf veröffentlicht werden – Foto vom Kind nicht

Mutter bringt Kind das Fahrradfahren mit Helm bei
Pressemitteilung Nr. 12/19 zum Urteil des OLG Köln vom 03.04.2019, Az.: 15 U 155/18

Unterstützt ein Prominenter eine Fahrradhelmkampagne der Bundesregierung, dürfen Fotos aus dem Privatleben des Prominenten beim Fahren ohne Fahrradhelm veröffentlicht werden, denn mit Hinblick auf die Vorbildfunktion Prominenter kann erwartet werden, dass diese sich an die Kampagne halten würden. Die Fotos vom noch nicht schulpflichtigen Kind sind dagegen unzulässig. Der Schutz des Kindes und die geschützte Eltern-Kind-Situation sind dem Veröffentlichungsinteresse der Zeitschrift vorzugswürdig. Eine bloße Unkenntlichmachung des Kindes reicht nicht aus.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a