Urteile aus der Kategorie „Presserecht“

29. Januar 2020

Privates in der Öffentlichkeit: Verwirkung des Privatsphäreschutzes?

Frau mit einer Sonnenbrille schaut schockiert und hält sich schützend die Hand vor ihr Gesicht
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 19.12.2019, Az.: 2-03 O 4/19

Der Schutz der Privatsphäre kann entfallen, wenn man diesen Bereich der privaten Lebensgestaltung von sich aus öffnet und dadurch private Angelegenheiten der Öffentlichkeit zugänglich macht. Dies gilt jedoch nur in dem Umfang, indem die Privatsphäre konkret geöffnet wurde. Sind die Bildnisse kontextneutral, können sie auch in neuem Zusammenhang verwendet werden.

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02. Oktober 2018

Veröffentlichung eines Facebook-Profilbilds zur öffentlichen Anprangerung durch mediale Berichterstattung unzulässig

Social Media Profil auf das mit Finger gezeigt wird
Urteil des OLG München vom 01.03.2018, Az.: 29 U 1156/17

Die Veröffentlichung des Fotos einer Person im Rahmen von medialer Berichterstattung ist unzulässig, wenn sich die Berichterstattung auf die öffentliche Anprangerung von einzelnen Personen richtet. Die Bild-Zeitung hatte den Beitrag einer Facebook-Nutzerin mit negativen Äußerungen über Flüchtlinge in ihrer Online-Ausgabe unter der Überschrift „Hass auf Flüchtlinge - BILD stellt die Hetzer an den Pranger“ veröffentlicht. Eine solche Veröffentlichung ist rechtswidrig, da das Persönlichkeitsrecht der Facebook-Nutzerin gegenüber der Pressefreiheit der Zeitung überwiegt. Zwar sei es Aufgabe der Medien, die in Politik und Gesellschaft geführte Flüchtlingsdebatte in ihrer Berichterstattung aufzugreifen; dafür sei es aber nicht erforderlich, die Hetzer personalisiert mit Foto und unter Namensnennung öffentlich an den Pranger zu stellen.

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13. November 2018

Keine Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils bei Verstoß gegen negative Meinungsfreiheit

Urteil des Bundesgerichtshofs
Urteil des BGH vom 19.07.2018, Az.: IX ZB 10/18

Die Vollstreckung eines Urteils, welches der verurteilten Fernsehanstalt aufgibt, eine nach Ansicht des Gerichts des Urteilsstaats in einer Äußerung enthaltene Geschichtsverfälschung zu bedauern und sich für eine nach Ansicht des Gerichts des Urteilsstaats hierin zu sehende Persönlichkeitsrechtsverletzung zu entschuldigen, verstößt offenkundig gegen das Grundrecht auf negative Meinungsfreiheit und gegen den deutschen ordre public.

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18. September 2019

Zulässigkeit eines presserechtlichen Auskunftsanspruchs zu steuerlichen Daten

Fotolia_186762380: Tageszeitung mit der Aufschrift "News"
Pressemitteilung zum Urteil des BVerwG vom 29.08.2019, Az.: 7 C 33.17

Grundsätzlich dürfen Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen selbst dann nicht mitgeteilt werden, wenn ein presserechtlicher Auskunftsanspruch besteht. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn ein Journalist begehrt, Information über einen Polizeieinsatz zu erhalten. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz läge nur dann vor, wenn ein "zwingendes öffentliches Interesse" bestehe. Die Regelung kollidiert auch nicht mit der Pressefreiheit.

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08. Januar 2019

Kostenlose Verteilung eines kommunalen Amtsblatts mit presseähnlicher Aufmachung unzulässig

Mehrere Zeitungen gestapelt
Pressemitteilung Nr. 196/2018 zum Urteil des BGH vom 20.12.2018, Az.: I ZR 112/17

Die Verteilung eines kostenlosen kommunalen Amtsblatts durch eine Kommune ist unzulässig, wenn das Amtsblatt presseähnlich aufgemacht ist und redaktionelle Beiträge enthält, die im Widerspruch zum Gebot der Staatsferne der Presse stehen. Staatliche Publikationen müssen anhand von Art, Inhalt, Illustration und Layout als solche erkennbar sein und dürfen lediglich Sachinformationen enthalten. Darunter fällt die Veröffentlichung amtlicher Mitteilungen sowie die Information über Vorhaben der Kommunalverwaltung und des Gemeinderats. Eine überwiegend pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde ist jedoch nicht gestattet, da dieser Bereich Aufgabe der Presse und nicht des Staates ist.

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30. August 2019

Unzulässige Berichterstattung über Veröffentlichung von Nacktfotos einer Sängerin

Alte Zeitungen auf einem Stapel
Urteil des BGH vom 30.04.2019, Az.: VI ZR 360/18

Der BGH hat festgestellt, dass die BILD-Berichterstattung über die Erpressung und anschließende Veröffentlichung von Nacktfotos im Internet, einer bekannten deutschen Sängerin, welche zuvor vom Laptop ihres Freundes gestohlen worden waren, rechtswidrig war, da sie einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der Sängerin darstellte. Durch die Berichterstattung werde deutlich, dass die Bilder dem Intimbereich der Sängerin zuzuordnen sind. Weiterhin entstehe die Gefahr, dass aufgrund der Berichterstattung eine Vielzahl an Personen nach den in Rede stehenden Bildern sucht.

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10. März 2021

Millionenklage: Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung war zulässig

Hände, die Zeitungspapier hochhalten
Beschluss des OLG Nürnberg vom 03.02.2021, Az.: 3 U 2445/18

Die Klage eines Unternehmers auf Schadensersatz in Höhe von 78 Millionen Euro gegen die Süddeutsche Zeitung ist auch in der zweiten Instanz erfolglos. Die Süddeutsche Zeitung habe bei ihrer Berichterstattung alle Regeln der Verdachtsberichterstattung eingehalten und die Journalisten hätten dabei weder rechtswidrig noch pflichtwidrig gehandelt, stellte das OLG Nürnberg fest. Im Jahr 2013 hatte die Süddeutsche Zeitung über vermeintlich illegale Aktiengeschäfte des Unternehmers berichtet.

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08. Januar 2019

Vorschriften des KUG gelten im Journalismus auch nach Inkrafttreten der DSGVO

Frau fotografiert mit Kamera hinter Baum
Beschluss des OLG Köln vom 08.10.2018, Az.: 15 U 110/18

Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist auch im journalistischen Bereich nach dem sogenannten abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen. Der Anwendung dieser Grundsätze steht die DSGVO nicht entgegen. Grundsätzlich muss der Abgebildete in die Veröffentlichung eines Bildes einwilligen. Eine solche Einwilligung ist jedoch entbehrlich, wenn das Bild dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist und berechtigte Interessen des Betroffenen nicht verletzt werden.

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25. Mai 2020 Top-Urteil

Geheimdienstüberwachung: Fernmeldeaufklärung durch den Bundesnachrichtendienst verfassungswidrig

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Urteil des BVerfG vom 19.05.2020, Az.: 1 BvR 2835/17

Das BVerfG hat festgestellt, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) auch bei der Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland grundsätzlich an die Vorschriften des Grundgesetzes gebunden ist. In ihrer derzeitigen Ausgestaltung verstößt die Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG und die Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Davon sind sowohl die Erhebung und Verarbeitung der Daten, als auch die Übermittlung der so gewonnenen Daten an andere Stellen wie die Kooperation mit anderen ausländischen Nachrichtendiensten betroffen. Das Instrument der strategischen Ausland-Ausland-Telekommunikationsüberwachung sei jedoch bei einer verhältnismäßigen Ausgestaltung durchaus mit dem Grundgesetz vereinbar, weshalb dem Gesetzgeber eine Neuregelung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Anforderungen ermöglicht wird.

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25. September 2020

Staatsanwaltschaft darf Presse nicht zu früh über Anklage informieren

Mann im Anzug steht vor mehreren Mikrofonen
Beschluss des BayVGH vom 20.08.2020, Az.: 7 ZB 19.1999

Erhebt die Staatsanwaltschaft eine Anklage, muss der Zeitraum zwischen Information des Beschuldigten und Information der Presse ausreichend groß sein. Dies folgt aus dem Grundsatz der Waffengleichheit zwischen Staatsanwaltschaft und Beschuldigtem, Teil des Rechts auf ein faires Verfahren. Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft ist vorliegend zwar inhaltlich nicht zu beanstanden, jedoch wurde die Presse schon zwei Stunden nach den Verteidigern über die Anklageerhebung informiert, was nicht ausreichend ist. Da immer noch ermittelt wird, hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Wiederholungsgefahr bejaht und den Antrag des Freistaates Bayern auf Zulassung der Berufung abgelehnt.

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