Urteil des EuGH vom 22.12.2022, Az.: C-148/21 und C-184/21
Der Betreiber einer Online-Verkaufsplattform, welche neben den eigenen Verkaufsangeboten einen Online-Marktplatz umfasst, benutzt das mit einer fremden Unionsmarke identische Zeichen jedenfalls dann selbst, wenn Drittanbieter ohne die Zustimmung des Inhabers dieser Marke solche mit diesem Zeichen versehenen Waren auf dem betreffenden Marktplatz zum Verkauf anbieten und der Betreiber u.a. sein eigenes Logo erscheinen lässt oder sonst den Eindruck erweckt, dass er die mit diesem Zeichen versehenen Waren im eigenen Namen und für eigene Rechnung selbst vertreibt.
Urteil des OLG Stuttgart vom 19.04.2012, Az.: 2 U 91/11 Ein Unternehmen, dass Domains für seine Kunden „parkt“, haftet als Störer für markenrechtsverletzende Domains, wenn es auf die Rechtsverletzung per Email hingewiesen wurde und trotzdem untätig blieb.
Kommentar von Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild zum Urteil des EuGH vom 19.07.2012, Az.: C‑376/11
Die Top-Level-Domain „.eu“ erfreut sich großer Beliebtheit: Seit ihrer Einführung im Jahr 2006 wurden bereits mehr als 3,5 Millionen Domains registriert. In einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Juli 2012 hatte das Gericht nun letztinstanzlich zu entschieden, wem überhaupt das Recht zusteht, eine solche Domain zu registrieren.
Beschluss des BPatG vom 27.09.2012, Az.: 27 W (pat) 31/11 Trotz der Bekanntheit der Figur und deren weiterer regionalen Verwendung im Straßenverkehr, besteht kein Schutzhindernis der markenmäßigen Verwendung des ehemaligen DDR-Ampelmännchens. Da die Markeninhaberin die Marke auch ernsthaft und angemessen nutzt, ist eine bösgläubige Nutzung nicht ersichtlich.
Beschluss des BpatG vom 15.01.2013, Az.: 27 W (pat) 536/11 Zwischen der Wortmarke "Bierkönig On Tour" und der Gemeinschaftsbildmarke "BIERKÖNIG - Schinkenstrasse" besteht keine Verwechslungsgefahr. Der Wortbestandteil "BIERKÖNIG" - üblicherweise als Hinweis auf eine Person, die einen mit Bier in Zusammenhang stehenden Wettbewerb gewonnen hat - wird vom Verbraucher allein schon aufgrund der bildlichen Ausgestaltung nur als beschreibender Hinweis auf Thema, Inhalt und Bestimmung der eingetragenen Dienstleistungen verstanden. Der beigefügte Wortbestandteil "Schinkenstrasse" stellt lediglich eine nicht schutzfähige geographische Herkunftsangabe dar. Beide Begrifflichkeiten verfügen daher nur über schwache Kennzeichnungskraft und unterscheiden sich sowohl bildlich als auch graphisch ausreichend voneinander.
Beschluss des BPatG vom 22.09.2011, Az.: 28 W (pat) 27/11 Zwischen der für die Ware Edelmetalle eingetragene Marke "GOLDAX" und der Gemeinschaftsmarke "Baader-Goldex" besteht mangels Zeichenidentität bzw. -ähnlichkeit und mangels Warenidentität bzw. -ähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr.
Urteil des LG Köln vom 18.12.2012, Az.: 33 O 803/11
Das LG Köln entschied jüngst, dass der von Lindt produzierte „Goldteddy“, ein in Goldfolie eingewickelter Schokoladenteddy, die Wortmarke "Goldbären" von Haribo verletzen würde. Begründet wurde das Urteil damit, dass der Lindt-Bär mit seiner goldenen Verpackung, der roten Schleife um den Hals und den schwach ausgeprägten Gliedmaßen nichts anderes als die dreidimensionale Ausgestaltung der Wortmarke "Goldbären" sei.
Urteil des BGH vom 15.03.2012, Az.: I ZR 52/10 a) Für das Vorliegen der Zustimmung des Markeninhabers im Sinne von § 14 Abs. 2 MarkenG und Art. 9 Abs. 1 Satz 2 GMV ist grundsätzlich der Dritte darlegungsund beweispflichtig. Der Dritte ist deshalb auch regelmäßig dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass er keine Produktfälschungen vertreibt.
b) Behauptet der Markeninhaber im Prozess, der Dritte habe Produktfälschungen vertrieben, kann den Markeninhaber eine sekundäre Darlegungslast dazu treffen, anhand welcher Anhaltspunkte oder Umstände vom Vorliegen von Produktfälschungen auszugehen ist. Da die sekundäre Darlegungslast nur im Rahmen des Zumutbaren besteht, braucht der Markeninhaber in diesem Zusammenhang grundsätzlich keine Betriebsgeheimnisse zu offenbaren.
Pressemitteilung des LG Hamburg vom 05.06.2012, Az.: 315 O 310/11
Die PepsiCo Deutschland GmbH darf mangels Verwechslungsgefahr weiterhin ihr Cola-Getränk in ihrer 0,2 Liter "Carolina-Glasflasche" anbieten. Die Coca-Cola Company ist Inhaberin einer dreidimensionalen Europäischen Gemeinschaftsmarke für ihre 0,2 Liter Cola-"Konturflasche". Auch wenn beide Flaschen eine taillierte Grundform haben, liegt keine hinreichende Ähnlichkeit vor. Deshalb wird in den Augen der angesprochenen Verbraucher durch die „Carolina-Flasche“ weder das „Image“ von Coca-Cola ausgenutzt noch die Kennzeichnungskraft der „Konturflasche“ als Marke beschädigt.
Urteil des LG Stuttgart vom 19.01.2012, Az.: 35 O 95/11 KfH
Das LG Stuttgart urteilte zu Beginn des Jahres, dass die Werbung eines Sportartikelherstellers mit einem Gewinnspiel, dessen Preis zwei VIP-Tickets für das UEFA Champions League ("UCL") Finale 2012 waren, wettbewerbswidrig war. Der Grund hierfür war, dass der Sportartikelhersteller keinen Sponsoringvertrag mit dem europäischen Kontinentalverband des Fußballs unterhalten hatte und so in wettbewerbswidriger Weise den guten Ruf der UEFA Champions League ausbeutete.
Pressemitteilung Nr. 23/2012 des OLG Düsseldorf vom 06.07.2012, Az.: I-20 U 35/12, I-20 W 141/11 Für die beiden Verfahren von Apple gegen Samsung wird am 24.07.2012 ein Urteil erwartet.
Dem ersten Verfahren liegen Streitigkeiten über das "Galaxy Tab 10.1" und das "Galaxy Tab 8.9" zu Grunde. Beide Geräte dürfen in Deutschland nicht mehr vertrieben werden. Daraufhin veränderte Samsung das Design des "Galaxy Tab 10.1" und vertreibt das Nachfolgeprodukt nun unter dem Namen "Galaxy 10.1 N". Auch dagegen ging Apple vor, konnte aber keinen Vertriebsstopp erreichen. Im zweiten Verfahren wird über ein europaweites Vertriebsverbot des "Galaxy Tab 7.7" entschieden.
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