Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

14. Mai 2009

Ohne Berechtigung die von einem anderen gefertigten Fotos genutzt

Beschluss des LG Berlin vom 28.09.2007, Az.: 16 O 715/07

Es wird untersagt, ohne Berechtigung die von einem anderen gefertigten Fotografien in einem eigenen, im Internet zum Download und Audruck öffentlich zugänglichen Verkaufsprospekt zu verwenden. Der Streitwert wird mit 1.000,-€ je Foto festgesetzt, dementsprechend bemisst sich der Wert des Verfügungsverfahrens bei 209 gegenständlichen Fotos.

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11. März 2013

Ehemann haftet bei Filesharing nicht für Ehefrau und Kinder

Urteil des LG Köln vom 11.09.2012, Az.: 33 O 353/11 Der Anscheinsbeweis einer Täterschaft ist dann erschüttert, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines anderweitigen Geschehensablaufs besteht. Dies ist der Fall, wenn auch die Ehefrau und die Kinder Zugriff auf den Internetanschluss hatten und ebenfalls als Täter in Betracht kommen. Eine Störerhaftung scheitert bezüglich des Ehepartners daran, dass gegenüber diesem keine anlasslose Prüf- und Kontrollpflicht besteht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012, Az.: 6 U 239/11). In Bezug auf die Kinder scheitert eine Störerhaftung am fehlenden Kausalitätsnachweis, da nicht festgestellt werden kann, dass eine etwaige Verletzung von Prüfpflichten gegenüber den Kindern für die Urheberrechtsverletzungen kausal geworden wäre.
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14. August 2009

Schadensersatzansprüche bei unerlaubter Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 15.05.2009, Az.: 6 U 37/08

Bei der unberechtigten Nutzung von Lichtbildern können regelmäßig die Honorartabellen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) als Ausgangspunkt für die richterliche Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden. Zudem hat der Urheber des Bildes das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft an dem Werk gemäß § 13 S. 1 UrhG. Unterlässt der unberechtigte Nutzer jedoch auch den Bildquellennachweis, steht dem Urheber weiter eine Verdoppelung der Lizenzgebühr zu.
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06. April 2009

Relevanz der Anzahl der mitgeteilten IP-Adressen bei der Gebührenfrage

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.03.2009, Az.: I-10 W 11/09

Für Anträge nach § 101 Abs. 9 UrhG fällt nur eine Festgebühr nach § 128 c Abs. 1 Nr. 4 KostO a.F. an, wenn dasselbe urheberrechtlich geschützte Werk unter Verwendung unterschiedlicher IP-Adressen zum Download angeboten worden ist; auf die Anzahl der mitgeteilten IP-Adressen kommt es nicht an.
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11. April 2011

Autobingooo-Software stellt keinen Eingriff in das urheberrechtliche Datenbankrecht von „autoscout24.de“ dar

Urteil des HansOLG Hamburg vom 18.08.2010, Az.: 5 U 62/09

Eine Software, welche durch eine Eingabemaske automatisch sämtliche Autobörsen im Internet durchsucht, ohne, dass der Nutzer die einzelnen Seiten besucht, verstößt nicht gegen das Datenbankrecht von "autoscout24".de. Zwar handelt es sich bei den von "autoscout24.de" bereitgestellten Informationen um eine Datenbank. Jedoch wird von den Nutzern kein wesentlicher Teil derselben entnommen. Auch eine wettbewerbswidrige Behinderung ist nicht gegeben.
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07. September 2011

Keine Haftung des Internet-Providers bei illegalem Filesharing durch Nutzer

Urteil des LG Köln vom 31.08.2011, Az.: 28 O 362/10

Die Verantwortlichkeit eines Telekommunikationsunternehmens beschränkt sich auf den Transport von Daten, ohne dabei von diesen Kenntnis oder in sonstiger Weise Einfluss nehmen zu müssen. Die bloße Zuverfügungstellung von breitbandigen Netzzugängen, die die Nutzung eines illegalen Filesharing-Systems ermöglichen, stellt eine rein technische Dienstleistung dar und führt zu keiner Haftung des Providers i.S.d. § 97 UrhG. Vorsorgemaßnahmen (DNS-  und/oder IP-Adressensperre) würden vielmehr das grundrechtlich garantierte Fernmeldegeheimnis beschränken, wozu eine gesetzliche Grundlage notwendig wäre.
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05. August 2009

„Vom Ernst des Lebens halb verschont…“

Urteil des LG München I vom 13.05.2009, Az.: 21 O 618/09 Das Landgericht München hatte zu entscheiden, ob das Zitieren eines vierzeiligen Auszugs aus einem insgesamt 116 Textzeilen umfassenden Gedichts bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Konkret ging es um den Vers "Vom Ernst des Lebens halb verschont, ist der schon, der in München wohnt" aus dem von Eugen Roth stammenden Originalgedicht, welcher auch als Verfasser angeführt wurde. Die Richter des Landgerichts sahen in dem kurzen Zitat  ein sog. zulässiges Kleinzitat im Sinne des § 51 Satz 1, Satz 2 Nr. 2 UrhG, das keine Urheberrechtsverletzung begründet. Auch das Weglassen eines Kommas im Zitat stellte keinen Verstoß gegen das urheberrechliche Änderungs- oder Entstellungsgebot dar.
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25. März 2009

bundesligakarten.de

Urteil des BGH vom 11.09.2008, Az.: I ZR 74/06

Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu. Wer gegenüber einem Anbieter, der sein Produkt ausschließlich selbst vermarktet und seinen Abnehmern den gewerblichen Weiterverkauf verbietet, seine Wiederverkäufereigenschaft verschweigt, handelt nicht nur vertrags-, sondern unter dem Gesichtspunkt des Schleichbezugs auch wettbewerbswidrig nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG.
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27. April 2011

Plagiatsvorwurf begründet Persönlichkeitsverletzung des Autors

Urteil des AG Hamburg vom 26.01.2011, Az.: 36A C 243/10 Wird einem Autor vorgeworfen, er habe Gedankengänge Dritter ohne Zitat übernommen, liegt hierin ein Plagiatsvorwurf. Zwar kann derjenige, der eine solche Behauptung in einem wissenschaftlichen Werk aufstellt sich sowohl auf die Wissenschaftsfreiheit, als auch auf die Meinungsfreiheit berufen, jedoch müssen in einem solchen Fall ausreichende Anknüpfungspunkte vorliegen für die dieser beweispflichtig ist. Der Plagiatsvorwurf begründet eine Persönlichkeitsverletzung und hieraus resultierende Schadensersatzansprüche.
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03. Februar 2009

Ansprüche aus einer Miturheberschaft

Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.11.2008, Az.: I-20 U 72/06

Bloße Miturheber einer Computersoftware sind bezüglich des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs nach § 8 Abs. 1 UrhG nicht aktivlegitimiert. Miturheber sind als Gesamthandsgemeinschaft zu qualifizieren und können derartige Ansprüche nur gemeinsam geltend machen. Die Aktivlegitimation des Miturhebers bei Unterlassungsansprüchen kann jedoch bejaht werden, da durch eine Unterlassung der Schutzzweck des § 8 Abs. 2 Satz 3 UrhG hier nicht untergraben wird. 
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