Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

12. September 2018

Das Angebot einer DVD ist eine verletzende Verbreitungshandlung

Kasetten, DVDs und CDs auf einem Tisch verteilt
Urteil des LG Bielefeld vom 03.07.2018, Az.: 20 S 62/17

Das Anbieten einer DVD auf einer Internetplattform stellt bereits eine eigenständige Verbreitungshandlung dar, die das ausschließliche Verbreitungsrecht des Künstlers verletzt. Es kommt für das Verbreiten in Form des Anbietens nicht darauf an, ob das Anbieten Erfolg hat oder erfolglos bleibt. Zudem ist es unerheblich, ob der Anbietende das Werk in Besitz hat oder lediglich den Anschein erweckt, eine nicht lizensierte DVD anzubieten. Bei der Wertfestsetzung wird jedoch Art und Umfang der Verletzung sowie das wirtschaftliche Interesse des Rechteinhabers bewertet.

Weiterlesen
03. März 2021

Urheberrechtlicher Schutzumfang einer Zusammenfassung eines Berichts

Füller liegt neben dem Schriftzug Testbericht
Urteil des LG Köln vom 12.11.2020, Az.: 14 O 163/19

Zusammenfassungen von wissenschaftlichen Berichten sind als Sprachwerke grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Das LG Köln entschied in einem Fall, in dem der Kläger eine Allgemeinverfügung erließ, aufgrund derer Personen ein Lesezugang für die Zusammenfassung gewährt wird, dass es sich dabei um eine Zustimmung zur Veröffentlichung handelt. Da die Gewährung mittels eines automatisierten Vorgangs voraussetzungslos erfolgt, habe der Kläger kein Interesse an einer Beschränkung der Leseberechtigten. Auch ein etwaiger Zusatz, nach dem Veröffentlichungen der vorherigen Zustimmung bedürfen, ändert daran nichts.

Weiterlesen
04. Dezember 2014 Kommentar

Pixelio-Bilder müssen einen Urhebervermerk in der Bilddatei enthalten

Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 30.01.2014, Az.: 14 O 427/13

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 30.01.2014 entschieden, dass bei Nutzung von Fotos der Bilderdatenbank Pixelio in der Bilddatei selbst ein Hinweis zum Urheber enthalten sein muss, wenn das Foto wie üblich technisch über eine eigene URL aufgerufen werden kann.

Weiterlesen
30. Dezember 2019

Filesharing von Computerspiel – Schadenersatzberechnung

File Sharing: Urteilsspruch
Beschluss des OLG Nürnberg vom 28.10.2019, Az.: 3 U 1387/19

Ein Videospiel wurde widerrechtlich über Filesharing im Internet angeboten, worauf die Klägerin den Betreiber des Internetanschlusses abmahnte und letztlich in erster Instanz 900 € Schadensersatz zugesprochen bekam. Doch die Klägerin legte dagegen Berufung ein und forderte ca. 5000 € an Schadensersatz, weil der (hypothetische) Online-Verkaufspreis für das Spiel mit der Anzahl der während der Spanne der Verletzungshandlung möglichen Abrufe multipliziert werden müsste. Dies lehnte das Gericht aber ab, da der in der Vorinstanz vom Tatrichter gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls festgelegte Schadensersatz von 900 € vollkommen ausreichend ist.

Weiterlesen
25. März 2019

Belehrungspflicht des Anschlussinhabers bezüglich der Internetnutzung durch Kinder

Vater und Tochter mit Tablet
Beschluss des LG Frankfurt a. M. vom 18.12.2018, Az.: 2-03 S 14/18

Werden die Kinder des Anschlussinhabers belehrt, nichts Illegales herunterzuladen oder zu installieren, ist das ausreichend, um einer Haftung wegen Verstoßes gegen Urheberrechte zu entgehen. Mitinbegriffen ist hierbei die Tauschbörsennutzung. Die Eltern haben die Aufsichtspflicht über ihre minderjährigen Kinder, damit die Schädigung Dritter durch eine urheberrechtsverletzende Teilnahme des Kindes an der Tauschbörse verhindert wird. Handelt es sich um ein normal entwickeltes Kind, welches grundlegende Regeln befolgt, so genügt eine Belehrung über die rechtswidrige Teilnahme und ein Verbot der Teilnahme durch den Erziehungsberechtigten. Allgemeine Regeln bezogen auf das ordnungsgemäße Verhalten des Kindes genügen dabei nicht.

Weiterlesen
14. April 2015

Sharehoster haftet für Rechtsverletzungen bereits ab Zugang eines Hinweises

In einem Oval voller Wörter erscheint das Wort "sharehoster"
Urteil des LG Hamburg vom 02.10.2014,Az.: 310 O 464/13

Wird der Betreiber eines Filehosting-Dienstes auf eine klare Rechtsverletzung bestimmter Werke hingewiesen, so haftet er ab diesem Zeitpunkt für etwaige Urheberrechtsverletzungen. Dabei ist nicht entscheidend, ob der Anbieter den Hinweis tatsächlich positiv zur Kenntnis genommen hat, sondern nur, ob ihm der Hinweis zugegangen ist.

Weiterlesen
11. November 2019

Lehrer hat keinen Anspruch auf Beseitigung von im Schuljahrbuch veröffentlichten Bildern

Recht am eigenen Bild
Pressemitteilung zum Urteil des VG Koblenz vom 06.09.2019, Az.: 5 K 101/19.KO

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass einem Lehrer kein Anspruch auf Beseitigung seines Fotos aus einem Jahrbuch zusteht. Dadurch, dass der Lehrer sich ablichten hat lassen, hat er konkludent seine Einwilligung erklärt. Er könne sich außerdem nicht auf die Aussage stützen, dass er keiner Veröffentlichung zugestimmt habe. Die Fotos seien ausschließlich im dienstlichen Bereich, in unverfänglicher, gestellter Situation aufgenommen worden. Der Lehrer wurde demnach nicht in seinem Recht am eigenen Bild - als Spezialfall des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - verletzt.

Weiterlesen
11. Januar 2017

Betreiber von Streaming-Portalen wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke verurteilt

Webplayer
Beschluss des BGH vom 11.01.2017, Az.: 5 StR 164/16

Die Internetportale „kino.to“ und „kinox.to“ stellten Raubkopien von überwiegend aktuellen, sämtlich urheberrechtlich geschützten Kinofilme und Fernsehserien bereit, um diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Durch diesen Betrieb wurden erhebliche Gewinne aus Werbeeinnahmen generiert. Die Verurteilung des Betreibers erfolgte aufgrund der gemeinsamen mittäterschaftlichen Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke mit den jeweiligen Uploadern. Die Strafbarkeit der Computersabotage nach § 302 b Abs.1 Nr.1 StGB ergibt sich zudem unabhängig davon, ob der betroffene Datenverarbeitungsvorgang rechtmäßigen oder rechtswidrigen Zwecken dient.

Weiterlesen
06. März 2023

Parodie im Sinne des § 51a UrhG erfordert Humor oder Verspottung

Hand, die ein Handy hält vor einem Laptop
Urteil des OLG Frankfurt vom 02.02.2023, Az.: 11 U 101/22

Ein Instagram-Nutzer (Beklagter) kritisierte einen Rechtsanwalt (Kläger), in einem auf Instagram hochgeladenen Video, sowie in einer Instagram-Story unter Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Bildes, das den Rechtsanwalt zeigt. Der Beklagte war der Meinung seine Postings wären Parodien und damit erlaubt. Eine Parodie im Sinne des § 51a UrhG erfordert jedoch zu erkennenden Humor oder Verspottung. Stellt der in Frage stehende Beitrag bloß Kritik an der betroffenen Person dar, ist eine Parodie zu verneinen. Die Beiträge des Beklagten erfüllten diese Kriterien nur teilweise.

Weiterlesen
12. März 2021 Top-Urteil

EuGH zum Framing: Nunmehr eine Urheberrechtsverletzung?

Gebäude des Europäischen Gerichtshofs
Urteil des EuGH vom 09.03.2021, Az.: C-392/19

Das sogenannte Framing, also das Einbetten fremder Inhalte auf der eigenen Webseite, ohne den entsprechenden Inhalt selbst verfügbar zu machen, beispielsweise durch das Zeigen eines „Thumbnails“, kann unter Umständen eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 darstellen. Dies sei dann der Fall, wenn der Rechtsinhaber Maßnahmen getroffen hat, um die entsprechenden Inhalte nur einem bestimmten Publikum zur Verfügung zu stellen und diese Maßnahmen durch das Framing umgangen würden. Konkret bedeutet dies, dass es künftig der Erlaubnis des Rechtsinhabers bedarf, wenn entsprechend geschützte Inhalte im Wege des Framings auf der eigenen Webseite eingebettet werden sollen.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a