Urteil des OLG Karlsruhe vom 03.12.2012, Az.: 6 U 92/11
Der Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch dann fällig, wenn der Urheberrechtsverletzer zwar den Link zu dem betreffenden Bild gelöscht hat, nicht jedoch die URL-Adresse des Bildes selbst.
Vorliegend hatte sich ein Verlag gegenüber einem Fotografen verpflichtet, es zu unterlassen, eines seiner Bilder ohne Angabe des Künstlers und der Quelle für seine Homepage zu nutzen und löschte den Link auf seiner Homepage zu dem Bild, ließ dieses jedoch unverändert abgespeichert unter derselben URL-Adresse.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.10.2008, Az.: I-20 U 189/08
Ausländische Presseverlautbarungen über Patentverletzungsprozesse weisen ausreichenden Inlandsbezug schon deshalb auf, weil die Wettbewerbsbeziehungen des Betroffenen am Marktort beeinträchtigt sind. Insbesondere sind solche Pressemitteilungen weder ihrem Inhalt noch ihrer Verwendung nach nur für einen Markt bestimmt, sondern betreffen als Multi-state-Wettbewerbshandlungen mehrere Marktorte nebeneinander, haben vielmehr unbegrenzte Reichweite.
Urteil des LG München I vom 19.05.2004, Az.: 21 O 6123/04 Nach Ansicht des LG München stellen die Lizenzbedingungen zur Nutzung freier Software, die allgemein unter dem Namen "GNU General Public License (GPL)" bekannt sind, im wesentlichen wirksame allgemeine Geschäftsbedingungen dar.
Wird freie Software dazu verwendet, Software zu programmieren und zu vertreiben und wurde die freie Software unter die GNU General Public License gestellt, so besteht die Verpflichtung entsprechend der GNU General Public License, Version 2 (GPL) dabei zugleich den Sourcecode der Software "netfilter/iptables" lizenzgebührenfrei zugänglich zu machen, den Lizenztext der GPL beizufügen und auf die Lizenzierung unter der GPL hinzuweisen.
Urteil des EuGH vom 04.10.2011, Az.: C-403/08, C-429/08
Live-Ausstrahlungen von Fußballspielen - hier Football Association Premier League (FAPL) - dürfen mittels ausländischer Decoder und den dazugehörigen Decoderkarten, die wesentlich günstiger als vergleichbare inländische sind, empfangen werden. Nationale Regelungen, welche die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, verletzen den freien Dienstleistungsverkehr.
Pressemitteilung Nr. 88/2009 des BGH vom 22.04.2009, Az.: I ZR 5/07 Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat aktuell entschieden, dass die Verwertungsgesellschaft GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) von ihrer Pflicht nach § 11 Abs. 1 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWG), aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzuräumen, in Ausnahmefällen befreit ist.
Urteil des LG Köln vom 24.11.2010, Az.: 28 O 202/10 Erneut spricht das LG Köln Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverletzungen in einer Tauschbörse zu. Das Gericht führt dabei zum wiederholten Mal aus, dass eine Darlegung der vollständigen Rechtekette, die eine lückenlose Verbindung zum ursprünglichen Rechtsinhaber herstellt, dann nicht erforderlich ist, wenn die Rechtsinhaberschaft lediglich pauschal bestritten wird. Da die Anzahl der online gestellten Titel bei 3.749 lag, legte das Gericht in Bezug auf jede der vier Klägerinnen den Streitwert auf 100.000,- € fest, woraus sich der Gesamtstreitwert von 400.000,- € ergibt.
Beschluss des LG Berlin vom 03.03.2011, Az.: 16 O 433/10 Die Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung ist nicht auf 100,- € beschränkt, wenn ein Kinofilm noch vor der relevanten Verwertungsphase in Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wird, da insoweit keine unerhebliche Rechtsverletzung vorliegt. Für die relevante Verwertungsphase ist auf den DVD-Verkauf abzustellen, da dieser gegenüber dem Verleih an Kinos eine eigenständige Nutzungsart darstellt.
Urteil des BGH vom 02.10.2008, Az.: I ZR 6/06 Bei der Berechnung des Schadens, der dem Berechtigten aufgrund einer Verletzung des Urheberrechts oder eines verwandten Schutzrechts entstanden ist, kann im Rahmen der Lizenzanalogie zur Ermittlung der angemessenen Lizenzgebühr auf eine frühere Vereinbarung zwischen den Parteien über die Einräumung eines entsprechenden Nutzungsrechts zurückgegriffen werden. Dies setzt indessen voraus, dass die damals vereinbarte Lizenzgebühr dem objektiven Wert der Nutzungsberechtigung entsprochen hat.
Urteil des OLG Hamm vom 19.05.2009, Az.: 4 U 220/08 Der Inhaber der Nutzungsrechte an einem Video hat gegen denjenigen, der das Bildmaterial aus dem Video unerlaubt veröffentlicht, einen Auskunftsanspruch dahingehend, wie viel Gewinn mit der Veröffentlichung erzielt wurde. Die Richter am OLG Hamm sprachen sich für einen solchen Auskunftsanspruch aus, damit der Geschädigte im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens den durch die Urheberrechtsverletzung entstandenen Schaden genau beziffern kann.
Als im Sommer 2011 das Portal kino.to durch die deutschen Ermittlungsbehörden wegen massiver Urheberrechtsverletzungen geschlossen wurde, ließ man zunächst verlauten, dass lediglich gegen die Betreiber des Portals strafrechtlich vorgegangen werde und die Nutzer juristisch nichts zu befürchten hätten. Nun ist allerdings bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Dresden auf den beschlagnahmten PCs der Betreiber Adressen der Premium-Nutzer gefunden hat und gegen diese ein Strafverfahren wegen unerlaubter Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke vorbereitet.
Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.