Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

27. Oktober 2005

Leistungsschutz von Bewertungsdatenbanken

Urteil des LG Berlin vom 27.10.2005, Az.: 16 O 743/05 Wird die Bewertungsdatenbank von eBay für eigene Zwecke vervielfältigt, so verletzt dies das Leistungsschutzrecht von eBay. Dem steht nicht entgegen, dass die Daten allgemein öffentlich zugänglich sind. Denn es wird nicht das Geheimhaltungsinteresse geschützt, sondern die Investition, und zwar unabhängig davon, in welcher Form der Verletzer eingreift.
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14. April 2009

Haftung für Thumbnails in Suchmaschinen

Urteil des LG Hamburg vom 26.09.2008, Az.: 308 O 248/07 Das Bereithalten von urheberrechtlich geschützten Bildern als „thumbnails“ in der Datenbank einer Bildersuchmaschine zum Zwecke des Abrufs von Ergebnislisten aufgrund einer Suchanfrage stellt ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG dar, das nicht durch urheberrechtliche Schrankenbestimmungen gedeckt ist und für das der Betreiber der Bildersuchmaschine als Täter haftet.
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18. März 2009

Internetlink auf urheberrechtlich geschützte Kartenausschnitte

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 09.04.2008, Az.: 5 U 151/07

Kartographien diverser Städte sind Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art im Sinne von § 2 UrhG und sind daher vor widerrechtlichen Veröffentlichungen im Internet urheberrechtlich geschützt. Die Wiederholungsgefahr einer Urheberrechtsverletzung wird nicht schon dadurch beseitigt, dass der zielgerichtete Link auf die geschützte Darstellung von fraglicher Webseite entfernt wird, vielmehr ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erforderlich.
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08. April 2013

IP-Adressen müssen nicht zur Auskunftserteilung gespeichert werden

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 07.03.2013, Az.: I-20 W 118/12 Von Internetzugangsprovidern kann nicht gefordert werden, die IP-Adressen ihrer Kunden zu speichern, um diese später für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen herauszugeben. Ein Löschungsverbot ist in § 101 UrhG nicht vorgesehen, so dass die Auskunftspflicht auf die vorhandenen Daten beschränkt ist. Die Annahme einer Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen - gerade vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur „Vorratsdatenspeicherung“ – bedarf einer konkreten gesetzlichen Grundlage.
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19. Januar 2006

Alpensinfonie

Urteil des BGH vom 19.01.2006, Az.: I ZR 5/03 Bei der Fernsehaufzeichnung einer Konzertaufführung wird das dargebotene Musikwerk nicht verfilmt. Das Werk der Musik wird dadurch nur vervielfältigt, nicht bearbeitet. Die Vorschrift des § 96 Abs. 1 UrhG schützt den Inhaber des Vervielfältigungsrechts, indem sie ihm ein Verbotsrecht hinsichtlich andersartiger Werknutzungen (öffentliche Wiedergabe und Verbreitung) gibt, die mithilfe des rechtswidrig hergestellten Vervielfältigungsstücks vorgenommen werden. Auf die Vervielfältigung rechtswidriger Vervielfältigungen ist sie nicht entsprechend anzuwenden. Soweit die Vervielfältigungsrechte von einer Verwertungsgesellschaft wahrge-nommen werden, steht deshalb ein Anspruch aus § 97 Abs. 1 i.V. mit § 96 Abs. 1, § 16 UrhG dieser zu.
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29. Oktober 2010

15 Euro Schadensersatz pro Musiktitel für Filesharing

Pressemitteilung des LG Hamburg vom 27.10.2010, Az.: 308 O 710/09

Das Landgericht Hamburg hat einen Beklagten, der 2006 zwei Musikaufnahmen für kurze Zeit in eine Internettauschbörse eingestellt hatte, dazu verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 15 Euro pro Musiktitel an die klagenden Musikverlage zu zahlen. Das Landgericht Hamburg berücksichtigte dabei, dass es sich zwar um Musiktitel bekannter Künstler handelte, die Titel jedoch bereits mehrere Jahre alt waren. Bei der Schätzung der angemessen Lizenzgebühr orientierte sich das Gericht an dem GEMA-Tarif VR-OD 5 und einem Einigungsvorschlag im Schiedsstellenverfahren zwischen dem BITKOM und der GEMA.
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08. Juni 2009

Unbewusster Austausch

Beschluss des OLG Oldenburg vom 08.05.2009, Az.: 1 Ss 46/09

Allein die Nutzung einer Internet-Tauschbörse lässt nicht darauf schließen, dass der User weiß oder damit rechnet, dass seine heruntergeladenen Dateien, die im Ordner "incoming" gespeichert werden, automatisch allen anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung stehen.

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12. August 2010

Access-Provider ist nicht zur Sperrung oder Erschwerung des Zugangs zu Domains mit schutzrechtsverletzenden Inhalten verpflichtet.

Urteil des LG Hamburg vom 12.03.2010, Az.: 308 O 640/08

Nach Ansicht des LG Hamburg haftet ein Access-Provider weder als Täter oder Teilnehmer noch als Störer für von seinen Kunden durch das Herunterladen bei bestimmten Internetdiensten begangene Schutzrechtsverletzungen. Die dem Access-Provider derzeit zur Verfügung stehenden technischen Maßnahmen zur Sperrung des Zugangs seiner Kunden zu Domains mit rechtsverletzendem Inhalt seinen mangels ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage rechtlich nicht zulässig. Abgesehen davon sei es dem Access-Provider auch nicht zumutbar, mit einer dieser Maßnahmen seinen Kunden den Zugang zu Domains mit rechtsverletzendem Inhalt zu erschweren.
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22. Februar 2012

Soziale Netzwerke müssen User nicht überwachen

Urteil des EuGH vom 16.02.2012, Az.: C-360/10 Die Richtlinien 2000/31/EG (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr), 2001/29/EG und 2004/48/EG (Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums) sind bei einer Gesamtbetrachtung und einer Auslegung im Hinblick auf die sich aus dem Schutz der anwendbaren Grundrechte ergebenden Anforderungen, dahin auszulegen, dass sie der Anordnung eines nationalen Gerichts an einen Hosting-Anbieter entgegenstehen, ein System der Filterung - der von den Nutzern seiner Dienste auf seinen Servern gespeicherten Informationen,
- das unterschiedslos auf alle diese Nutzer anwendbar ist,
- präventiv,
- allein auf eigene Kosten und
- zeitlich unbegrenzt einzurichten, mit dem sich Dateien ermitteln lassen, die musikalische, filmische oder audiovisuelle Werke enthalten, an denen der Antragsteller Rechte des geistigen Eigentums zu haben behauptet, um zu verhindern, dass die genannten Werke unter Verstoß gegen das Urheberrecht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
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19. Dezember 2011

Filesharing darf nicht mit präventiven Filtersystemen bekämpft werden

Urteil des EuGH vom 24.11.2011, Az.: C-70/10 Es verstößt gegen das Europarecht, wenn einem Anbieter von Internetzugangsdiensten angeordnet wird, ein System der Filterung
– aller seine Dienste durchlaufenden elektronischen Kommunikationen insbesondere durch die Verwendung von „Peer-to-Peer“-Programmen,
–  das unterschiedslos auf alle seine Kunden anwendbar ist,
–  präventiv,
–  auf ausschließlich seine eigenen Kosten und
–  zeitlich unbegrenzt
einzurichten, das in der Lage ist, im Netz dieses Anbieters den Austausch von Dateien zu identifizieren, die ein Werk der Musik, ein Filmwerk oder audiovisuelles Werk enthalten, an denen der Antragsteller Rechte zu haben behauptet, um die Übertragung von Dateien, deren Austausch gegen das Urheberrecht verstößt, zu sperren.
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