Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 04.02.2009, Az.: 5 U 180/07
Den Betreiber eines Internet-Forums, in welchem Beiträge und Fotos veröffentlicht werden können, trifft nicht die Pflicht zur Überprüfung seines Forums, ob durch das Einstellen von Fotos möglicherweise urheberrechtliche Rechtsverletzungen begangen werden. Kommt es dennoch zu einer derartigen Rechtsverletzung, trifft den Forenbetreiber keine Haftung, wenn er unverzüglich nach der Abmahnung durch den urheberrechtlich Berechtigten das Foto aus dem öffentlichen Forum entfernt. Ein Unterlassungsanspruch des Berechtigten ist nämlich nur dann begründet, wenn der Forenbetreiber trotz Kenntnis der Rechtsverletzung die Maßnahmen unterlässt, die zur Vermeidung der Rechtsverletzung erforderlich wären.
Pressemitteilung Nr. 7/11 des OLG München vom 10.05.2011, Az.: 18 U 3097/09
Die Veröffentlichung von Bildnissen mit Personen bedarf grundsätzlich des Einverständnisses des Abgebildeten. Etwas anderes kann sich jedoch aus den urheberrechtlichen Vorschriften für zeitgeschichtliche Bildnisse ergeben. In einem solchen Fall kann das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten überwiegen.
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Urteil des AG Frankfurt am Main vom 29.01.2010, Az.: 31 C 1078/09 -78 Einer Entscheidung des AG Frankfurts zufolge, sind 150 € als Schadensersatz für eine Urheberrechtsverletzung in einem Peer-to-Peer Netzwerk bei Musikwerken angemessen. Zudem sind nur die tatsächlich angefallenen Anwaltskosten für eine Abmahnung erstattungsfähig, gerade wenn der Rechteinhaber seinen Anwalt im Rahmen einer Pauschalvereinbarung beauftragt hat. Auf eine im Nachhinein zwischen den Parteien getroffene, zweite höhere Kostenvereinbarung kann damit nicht abgestellt werden.
Beschluss des LG Köln vom 13.01.2010, Az.: 28 O 688/09 Wer auf einer Internetseite ein Foto unerlaubt verwendet, muss bei einem Gerichtsverfahren mit einem Streitwert von 6000 € rechnen. Das legte das LG Köln mit Beschluss vom 13.01.2010 fest. Im vorliegenden Fall verwendete die Beklagte ohne entsprechende Zustimmung des Klägers, dem Rechteinhaber, ein Lichtbild im Rahmen der Auktionsplattform "eBay". Das Gericht hält den Streitwert für das streitgegenständliche Foto in Höhe von 6000 € für angemessen, da dem Urheber ein berechtigtes Interesse an der effektiven Abwehr von Rechtsverstößen zugesprochen werden müsse.
Suchmaschinenoptimierung (SEO) als wichtiger Bestandteil des Webmarketings Ohne Suchmaschinenoptimierung (SEO) geht nichts mehr. Der Platz unter den ersten Ergebnissen ist hart umkämpft. Um einen solchen zu bekommen, gibt es viele Möglichkeiten, die juristisch nicht immer unproblematisch sind. Wir haben Ihnen die wichtigsten Problemfelder in folgendem Artikel zusammengefasst.
Anmerkungen zum Urteil des LG München I vom 20.09.2006, Az.: 21 O 20391/05 Das Landgericht München I hat in der von uns erstrittenen Entscheidung als bundesweit erstes Gericht - soweit uns bekannt - erstmalig Urheberschutz für eine besonders gestaltete eBay-Angebotsseite anerkannt. Der von den Gerichten umstrittene Urheberschutz für Webseiten wurde durch diese Entscheidung gestärkt. ...
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 30.09.2009, Az.: 5 U 111/08
Ein Host-Provider haftet für begangene Urheberrechtsverletzungen durch Dritte über seine Plattform nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Nach Kenntniserlangung einer konkreten Rechtsverletzung muss der Provider die rechtsverletzende Datei unverzüglich entfernen und dafür sorgen, dass es in Zukunft zu keinen gleichartigen Rechtsverletzungen kommt. Bietet der Provider zudem eine anonyme Nutzung des Dienstes an, kann er sich nicht auf die Unzumutbarkeit weiterführender Prüfungspflichten berufen.
Beschluss des OLG Karlsruhe vom 15.01.2009, Az.: 6 W 4/09 Sind in einem Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG mehrere Anträge zusammengefasst, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zu Grunde liegen, handelt es sich gebührenrechtlich um mehrere Anträge, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach § 128c KostO auslösen. ...
Urteil des OLG Celle vom 02.03.2011, Az.: 14 U 140/10 In der Regel ist bei der Erbringung honorarfreier Leistungen eines Architekten der konkludente Abschluss eines Architektenvertrages nicht anzunehmen. Dies gilt selbst dann nicht, wenn der Kunde die ihm überlassenen Pläne zur Erstellung eines Gebäudes durch einen Dritten benutzt. Der Architekt kann aber Schadensersatz wegen Verletzung seines Urheberrechtes an den Plänen verlangen, wenn diese die erforderliche Gestaltungshöhe erreichen.
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