Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

04. Juli 2011

Gerichtliche Inanspruchnahme wegen Filesharing trotz abgegebener Unterlassungserklärung

Beschluss des OLG Köln vom 20.05.2011, Az.: 6 W 30/11

Wird wegen Zugänglichmachung eines Hörbuchs von einer Privatperson eine Unterlassungserklärung gefordert, die sich auf alle Rechte des Gläubigers erstreckt und zudem vor Änderungen der vorformulierten Erklärung gewarnt, kann der Abgemahnte in einem Verfahren, dass sich nur gegen die Verletzung der Rechte am Hörbuch richtet, durch eine Unterlassungserklärung ein sofortiges Anerkenntnis erreichen. Die Kosten hat der Gläubiger zu tragen, weil der Schuldner keinen Anlass zu der gerichtlichen Auseinandersetzung gegeben hat.

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09. Februar 2010

Öffentliches Zugänglichmachen eines aktuellen Kinofilms in Tauschbörse ist „gewerbliches Ausmaß“

Beschluss des LG Köln vom 03.02.2010, Az.: 9 OH 2035/09

Werden in Tauschbörsen "im gewerblichen Ausmaß" Urheberrechtsverletzungen begangen, kann der Rechteinhaber Auskunft über die Person des Anschlussinhabers erlangen, über den die Verletzung erfolgte. Erneut definierte ein Gericht was unter einem "gewerblichen Ausmaß" zu verstehen sei: Bereits das Anbieten eines einzigen aktuellen Filmtitels über eine Tauschbörse ist als Verletzung "im gewerblichen Ausmaß" anzusehen. Relevant ist nicht nur die Menge der Rechtsverletzungen, sondern auch die Auswirkung der einzelnen Verletzungshandlung auf den Rechteinhaber.
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30. Dezember 2011

Kein „fliegender Gerichtsstand“ bei Urheberrechtsverletzungen

Urteil des AG Frankfurt/Main vom 01.12.2011, Az.: 30 C 1849/11 - 25

Es besteht keine Zuständigkeit unter dem Gesichtspunkt des so genannten „fliegenden Gerichtsstands“ bei im Internet begangenen Rechtsverstößen. Vielmehr ist der Gerichtsstand dort gegeben, wo sich der behauptete Rechtsverstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt hat.
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30. Dezember 2009

Urheberrechtsverletzungen durch Foto-Upload bei Pixum

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 10.12.2008, Az.: 5 U 224/06

Erscheinen Bilder, die erkennbar von einem Dritten hochgeladen wurden, als Angebotsbestandteil - etwa mit einer Bestellmöglichkeit versehen - im Internet, so hat sich der Angebotsbetreiber diese Bilder zu eigen gemacht und haftet für Urheberrechtsverletzungen als Täter. Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Rechtezusicherung reicht in einem solchen Fall nicht aus um die Haftung auf eine bloße Störerhaftung zu beschränken. Der Anbieter muss sich selbst des Vorliegens der erforderlichen Rechte vergewissern.
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22. Juli 2011

Urheberrecht in der IT-Praxis – Gestaltung von Projektverträgen mit Freelancern

Immer mehr Unternehmen verlagern interne Geschäftsprozesse vollverantwortlich auf externe Dienstleister. Der wirtschaftliche Vorteil liegt dabei auf der Hand: die Beschäftigung eines spezialisierten, freien Mitarbeiters (Freelancers) kann zeitlich flexibel an das entsprechende Projekt angepasst und dadurch hohe Fixkosten durch nicht ausreichend qualifizierte Mitarbeiter eingespart werden. Insbesondere im Bereich der Software-Entwicklung und IT-Beratung wird auf diese Form des Outsourcings immer häufiger zurückgegriffen.

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13. November 2009

marions-kochbuch vs. chefkoch.de – Haftung für zu eigen gemachte Inhalte

Pressemitteilung Nr. 233/2009 des BGH vom 12.11.2009, Az.: I ZR 166/07

Der Betreiber einer (Rezept-) Sammlung im Internet kann dafür haften, dass die Nutzer der Sammlung widerrechtlich Fotos auf die Webseite hochladen. Nach Ansicht des BGH hat sich der Betreiber der Sammlung die hochgeladenen Inhalte zu eigen gemacht und müsse daher wie für eigene Inhalte einstehen.
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17. März 2011

Hinweise auf Vertragsdauer und anfallende Kosten beim Angebot von Software-Downloads erforderlich

Urteil des LG Hamburg vom 10.12.2010, Az.: 406 O 50/10 Wer Software zum Download anbietet, welche nur durch eine entgeltlich
Registrierungsgebühr erlangt werden kann, muss dies so kenntlich machen,
dass ein durchschnittlich informierter Verbraucher den Hinweis ohne weiteres erkennen kann. Ferner muss deutlich auf die Mindestvertragsdauer hinsichtlich der kostenpflichtigen Registrierung hingewiesen werden. Desweiteren dürfen solche Downloads nur angeboten werden, wenn eine Zustimmung des Softwareherstellers vorliegt.
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23. April 2009

Rund 700.000 Euro für 139 Musikstücke sind angemessen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 28.01.2009, Az.: 5 U 255/07

Macht ein Usenet-Anbieter Musikstücke ohne Einwilligung des urheberrechtlich Berechtigten öffentlich zugänglich, so haftet er wegen dieser Rechtsverletzung. Insbesondere muss er sich einen Streitwert für die rund 139 unberechtigterweise veröffentlichen Musikstücke von 695.000 Euro entgegenhalten lassen. Die Umstände des Einzelfalls lassen einen derart hohen Streitwert durchaus als angemessen erscheinen, wenn der in seinem Recht Verletzte eine wirkungsvolle und dauerhafte Abwehr erreichen möchte und der Verstoß gegen die Urheberrechte einen besonders hohen Verschuldensgrad aufweist.
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12. Januar 2011

Als Internetanschlussinhaber haften Eltern als Störer für ihre (jugendlichen) Kinder

Beschluss des LG Köln vom 01.12.2010, Az.: 28 O 594/10

Erneut wurde entschieden, dass Eltern für Urheberrechtsverstöße ihrer jugendlichen Kinder als Störer haften, wenn sie ihrer durch die Bereitstellung eines Internetanschlusses gesteigerten Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Durch die mittlerweile regelmäßige Berichterstatung sollte die Tatsache, dass durch das Überlassen eines Internetanschlusses an Dritte Rechtsverletzungen nicht unwahrscheinlich werden, in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt sein. Aus diesem Grunde dürfen Eltern nicht ihre Augen verschließen, sondern müssen vielmehr durch konsequente Ausübung ihrer Prüf- und Handlungspflichten dafür sorgen, dass Urheberrechtsverletzungen verhindert werden.
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26. Februar 2015

Der Freistellungsanspruch und Schadensersatz gemäß Lizenzanalogie

Frau in blauer Bluse hebt ein weißes Schild mit der Aufschrift "Schadensersatz" in den Händen.
Urteil des AG Düsseldorf vom 13.01.2015, Az.: 57 C 10172/14

Begehrt der Kläger die Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die im Zuge des Mahnverfahrens entstehen und die er aber noch nicht bezahlt hat, so hat er lediglich einen Freistellungsanspruch nach § 257 BGB gegen den Beklagten. Dieser Anspruch geht analog § 281 Abs. 1, 2 BGB entweder in einen Zahlungsanspruch über, wenn die Zahlung endgültig verweigert wurde oder eine ordnungsgemäß gesetzte Frist zur Zahlung verstrichen ist. Um eine solche Frist handelt es sich dabei nicht, wenn der Kläger dem Beklagten unter Fristsetzung anbietet, den Vorfall anhand einer Pauschalzahlung abzuwickeln. Dies ist lediglich das Angebot, einen Abgeltungsvergleich zu schließen.

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