Urteil des VG Göttingen vom 12.05.2009, Az.: 5 A 4/07
Speichert und lädt ein Professor Bild- und Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt auf seinen dienstlichen PC, so stellt dies ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, dass es zur Entfernung aus dem Dienst führt. Der Zugriff auf solche Dateien durch einen Professor führt aus Sicht eines vorurteilsfreien und besonnenen Dritten regelmäßig zu einem endgültigen und vollständigen Verlust des Ansehens als Lehrender und Vorbild.
Beschluss des BGH vom 17.11.2015, Az.: II ZB 28/14
Der (Zuständigkeits- oder Rechtsmittel-) Streitwert einer Auskunftsklage richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse, das die klagende Partei an der Erteilung der Auskunft hat. Dieses ist nach § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu schätzen. Dabei bildet der Leistungsanspruch, zu dessen Durchsetzung die Auskunft benötigt wird, einen Anhaltspunkt.
Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 17.12.2008, Az.: 7 Sa 317/08 Durch Weiterleitung von E-Mails mit pornografischem Inhalt am Arbeitsplatz an externe Freunde oder Bekannte kann der Ruf eines Unternehmes nachweisbar geschädigt werden. Werden die E-Mails jedoch lediglich hauptsächlich innerhalb des Intranets des Unternehmens weitergeleitet und sind die Adressaten der anstößigen E-Mails nicht besonders schutzbedürftig, begründet dies lediglich eine Abmahnung durch den Arbeitgeber und keine außerordentliche Kündigung.
Urteil des BAG vom 18.09.2003, Az.: 2 AZR 330/02 Bei der Berechnung von Kündigungsfristen im Rahmen eines Betriebsinhaberwechsels gilt folgendes: Die beim Betriebsveräußerer erbrachten Beschäftigungszeiten werden bei der Berechnung der Kündigungsfrist nach § 622 BGB berücksichtigt. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs kurzfristig unterbrochen war. Voraussetzung ist hier aber, dass die Beschäftigungszeiten in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen.
Urteil des OLG Köln vom 18.12.2009, Az.: 6 U 60/09
Wirbt ein nur in einigen Ballungsregionen vertretener Kabelbetreiber damit, er liege bei einem Test der Anschlussgeschwindigkeit "im Deutschland Durchschnitt" vorne, so ist hierin eine irreführende Werbung zu sehen. Ein regional begrenztes Angebot lässt keinen repräsentativen Rückschluss auf das ganze Bundesgebiet zu, so das OLG Köln.
Kommentar zur Pressemitteilung Nr. 133/12 des BGH vom 21.08.2012, Az.: X ZR 138/11
Nachdem die Deutsche Lufthansa 2010 zahlreiche Flüge wegen Pilotenstreiks strich, klagten zwei Kunden auf eine Ausgleichszahlung. Ihr Flug aus Miami nach Deutschland war von der Annullierungswelle betroffen. Untere Instanzen urteilten hierbei jedoch unterschiedlich - nun schaffte der BGH Klarheit und lehnte die Ausgleichzahlung ab.
Urteil des BAG vom 18.08.2005, Az.: 8 AZR 523/04 Die Arbeitsvertragsparteien können das Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang wirksam durch Aufhebungsvertrag auflösen, wenn die Vereinbarung auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet ist. Dies gilt auch dann, wenn eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft zwischengeschaltet ist.
Ein Aufhebungsvertrag ist jedoch wegen gesetzwidriger Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a BGB unwirksam, wenn zugleich ein neues Arbeitsverhältnis zum Betriebsübernehmer vereinbart oder zumindest verbindlich in Aussicht gestellt wird.
Wird ein Arbeitnehmer von einer Auffanggesellschaft nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu verschlechterten Arbeitsbedingungen eingestellt, liegt hierin noch keine Umgehung des § 613a BGB, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen sachlich gerechtfertigt ist.
Seit 01.07.2011 liegt der Basiszinsatz bei 0,37%. Damit ist er von vormals 0,12 % leicht angestiegen. Der Basiszinssatz wird vor allem zur Berechnung der Verzugszinsen benötigt im Sinne des § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 30.01.2008, Az.: 10 Sa 60/07
Bei einer arbeitsvertraglich vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsvereinbarung handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305 ff BGB, dagegen unterliegt die Unterlassungsverpflichtung des Arbeitnehmers nicht der AGB-Inhaltskontrolle, da diese eine typusgeprägte Hauptleistungspflicht darstellt. Ein Wettbewerbsverbot ist bei der Dauer der Karenz von einem Jahr auch bei bundesweiter Vereinbarung nicht unbillig hinsichtlich des Fortkommens des ausgeschiedenen Arbeitnehmers.
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