Einstweilige Verfügung der Internetmarketing Bielefeld GmbH durch Rechtsanwälte volke2.0
Unser Mandant hat eine einstweilige Verfügung der Firma Internetmarketing Bielefeld GmbH erhalten. Diese werden von den Rechtsanwälten volke2.0 vertreten.
Unser Mandant hat eine einstweilige Verfügung der Firma Internetmarketing Bielefeld GmbH erhalten. Diese werden von den Rechtsanwälten volke2.0 vertreten.
Unser Mandant erhielt von Rechtsanwalt Strauß eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Unser Mandant soll über die Internetplattform amazon.de Filme mit Altersbeschränkung angeboten haben, ohne die nach dem JuSchG erforderlichen Vorkehrungen eingehalten zu haben.
Unser Mandant erhielt durch Rechtsanwalt Tawil aus Berlin eine Abmahnung von Ines Martin aus Silbitz, aufgrund eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes über einen Verkauf auf eBay.
Unser Mandant erhielt durch die Rechtsanwälte Lorenz, Seidler, Gossel aus München eine Abmahnung im Auftrag der Swarovski AG mit Sitz in Lichtenstein. Unser Mandant soll einen Markenrechtsverstoß begangen haben, indem er angeblich auf unzulässige Weise mit der Marke 'Swarovski" wirbt.
Laut der Abmahnung der KVR Handelsgesellschaft mbH soll unser Mandant seine Kunden falsch über die Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe bestellter Ware aufklären.
Uns liegt abermals eine Abmahnung von Sport-Weiss durch Rechtsanwalt Andreas Hennig vor. Unsere Mandantschaft soll sich unter dem Gesichtspunkt der Verschleierung unternehmerischen Handelns wettbewerbswidrig verhalten haben.</p
Uns liegt eine Abmahnung von Sport-Weiss durch Rechtsanwalt Andreas Hennig vor. Unsere Mandantschaft soll sich unter dem Gesichtspunkt der Verschleierung unternehmerischen Handelns wettbewerbswidrig verhalten haben.
Unsere Mandantin hat am 09.08.2012 durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. eine Abmahnung erhalten, wonach diese eine alte Widerrufsbelehrung verwende, die rechtlich veraltet sei und seit dem 05.01.2011 nicht mehr verwendet werden darf. Weiter wird unsere Mandantin aufgefordert den Verstoß zu beseitigen, andernfalls müsse diese mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen, die mit hohen Kosten verbunden sein kann.
Unsere Mandantin hat von der KVR Handelsgesellschaft mbH über deren Rechtsanwälte U+C Rechtsanwälte eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes aufgrund einer angeblich unerlaubten Gerichtsstandsvereinbarung in den AGB erhalten.