Abmahnung von DigiProtect durch Rechtsanwälte Graf von Westphalen
Die gegnerischen Rechtsanwälte mahnen im Auftrag von DigiProtect unseren Mandanten wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrecht ab.
Die gegnerischen Rechtsanwälte mahnen im Auftrag von DigiProtect unseren Mandanten wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrecht ab.
Erneut mahnt Andorfine Music einen unserer Mandanten wegen einer vermeintlichen Urherrechtsverletzung ab.
Bereits mehrere unserer Mandanten waren aufgrund angeblicher Urheberrechtsverletzungen Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Baker & McKenzie.
Die Kanzlei Waldorf mahnte unsere Mandantin wegen angeblicher Bereitstellung von Musikdateien zum Download im Internet ab.
Die Rasch Rechtsanwälte mahnten unseren Mandanten wegen einer angeblichen Verletzung von Urheberrechten ab.
Die U + C Rechtsanwälte mahnten einen unserer Mandanten wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung ab.
Einer unserer Mandanten wurde von den Rechtsanwälten Nümann & Lang wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz abgemahnt.
Erneut liegt uns eine Abmahnung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze Digitaler Medien mbH ausgesprochen durch die Rechtsanwälte von Kenne & Partner vor. Geltend gemacht wird das angeblich widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachen einer Tonaufnahme über ein Filesharingnetzwerk.
Seit Beginn dieser Woche häufen sich bei uns in der Kanzlei die Anfragen bezüglich Abmahnungen der Herren Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter, die meist von den Rechtsanwälten Nümann & Lang vertreten werden. Das Telefon steht kaum still, da viele wissen wollen, wie sie sich gegen die in den Abmahnschreiben wehren können. Geltend gemacht werden Urheberrechtsverletzungen von Musikstücken, meist von einem sich aktuell in den Charts befindlichen Musikwerk eines bestimmten Interpreten. Der Abgemahnte ist verwundert und verunsichert. Wie kommen die auf mich? Woher wissen die meine Adresse? Wo soll ich die Daten heruntergeladen oder zu Verfügung gestellt haben? Welche Datei soll das sein? War ich das überhaupt oder liegt hier eine Verwechslung vor? Und natürlich: Wie kann ich gegen das Abmahnschreiben am besten vorgehen?