Abmahnung von DigiProtect durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner
Erneut erhielt einer unserer Mandanten eine Abmahnung von DigiProtect wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Urheberrechtgesetz.
Erneut erhielt einer unserer Mandanten eine Abmahnung von DigiProtect wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Urheberrechtgesetz.
Unser Mandant wurde von den Rechtsanwälten Nümann & Lang wegen einer angeblichen Verletzung des Urheberrechtsgesetzes abgemahnt.
Die Herren Eshuijs, Peifer und Reuter mahnten einen unserer Mandanten aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen das Urherberrechtsgesetz (UrhG) ab.
Wieder einmal wurde einer unserer Mandanten von Bushido wegen eines vermeintlichen Urheberrechtsverstoßes abgemahnt.
Die gegnerischen Rechtsanwälte mahnen im Auftrag von DigiProtect unseren Mandanten wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrecht ab.
Einer unserer Mandanten wurde erneut wegen einer angeblich begangenen Urherrechtsverletzung abgemahnt.
Wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urhebergesetz wurde wieder einmal einer unserer Mandanten abgemahnt.
Die U + C Rechtsanwälte mahnten einen unserer Mandanten wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung ab.
Einer unserer Mandanten wurde von den Rechtsanwälten Nümann & Lang wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz abgemahnt.
Seit Beginn dieser Woche häufen sich bei uns in der Kanzlei die Anfragen bezüglich Abmahnungen der Herren Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter, die meist von den Rechtsanwälten Nümann & Lang vertreten werden. Das Telefon steht kaum still, da viele wissen wollen, wie sie sich gegen die in den Abmahnschreiben wehren können. Geltend gemacht werden Urheberrechtsverletzungen von Musikstücken, meist von einem sich aktuell in den Charts befindlichen Musikwerk eines bestimmten Interpreten. Der Abgemahnte ist verwundert und verunsichert. Wie kommen die auf mich? Woher wissen die meine Adresse? Wo soll ich die Daten heruntergeladen oder zu Verfügung gestellt haben? Welche Datei soll das sein? War ich das überhaupt oder liegt hier eine Verwechslung vor? Und natürlich: Wie kann ich gegen das Abmahnschreiben am besten vorgehen?