Abmahnung der Renta Control Union wegen unerlaubter E-Mail-Werbung
Die Renta Control Union mahnt einen unserer Mandanten ab. Ihm wird vorgeworfen angeblich unzulässige E-Mail-Werbung versendet zu haben.
Die Renta Control Union mahnt einen unserer Mandanten ab. Ihm wird vorgeworfen angeblich unzulässige E-Mail-Werbung versendet zu haben.
Uns liegt eine Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. vor, in der Ansprüche gegen einen unserer Mandanten geltend gemacht werden. Er soll im Rahmen mehrerer Internetauftritte irreführend in Bezug auf gesundheitsbezogene Aspekte geworben haben.
Rechtsanwalt Marcel van Maele mahnt im Namen der Firma Lifestyle Systems 24/7 einen unserer Mandanten ab. Dieser soll sich im Rahmen seines Händler-Shops auf eBay grob unlauter verhalten und Verbraucher getäuscht haben.
Die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner mahnen unseren Mandanten im Auftrag der Flughafen München GmbH wegen einer angeblich irreführenden und unlauteren Werbeaussage ab. Dieser soll seinen angebotenen Parkservice am Münchener Flughafen widerrechtlich als „günstige Alternative“ beworben haben.
Rechtsanwalt Stefan Jönsson macht im Namen der H.C.W. GmbH & Co. KG eine Vertragsstrafe gegen unseren Mandanten geltend. Dieser soll sich nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung weiterhin in mehreren Punkten wettbewerbswidrig verhalten haben.
Rechtsanwalt Stefan Hamberger mahnt im Namen der Firma Spartarif Versicherungsmakler GmbH einen unserer Mandanten ab. Dieser soll im Rahmen seines Internetauftritts gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben.
Die BODEN Rechtsanwälte mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Schoenberger Germany Enterprises GmbH & Co. KG ab. Er soll sich im Rahmen seines Online-Shops wettbewerbswidrig verhalten haben, indem er eine vermeintlich unlautere Vergleichstabelle eingestellt habe und mit angeblich nicht vorhandenen Preisvorteilen werbe.
Uns liegt erneut eine Abmahnung des Herrn Stefan Braun, ausgesprochen durch die Binz Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass er im Rahmen seines Online-Shops mit einer Selbstverständlichkeit geworben und so gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen habe.
Die Wettbewerbszentrale mahnt einen unserer Mandanten ab. Ihm wird vorgeworfen eine im Online-Shop angegebene Lieferfrist nicht eingehalten zu haben.
Die Wettbewerbszentrale Hamburg mahnt einen unserer Mandanten ab. Ihm wird vorgeworfen angeblich eine unzulässige Werbe-E-Mail versendet zu haben.