Kommentar

Porsche gewinnt UDRP-Verfahren um „myporsche.com“ – doch es ist knapper als gedacht

18. Februar 2021
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
742 mal gelesen
0 Shares
Luxus Sportwagen - Porsche Kommentar zum UDRP-Verfahren vor der WIPO am 23.01.2021, Case No. D2020-2461

Der Automobilhersteller Porsche hat sich in einer Domainstreitigkeit gegen einen Autohändler durchgesetzt, der sich vor Jahren eine Porsche-Domain sicherte, um eine Fan-Seite aufzuziehen. Was zunächst wie ein klarer Fall aussah, gestaltete sich weitaus komplexer als gedacht. Aufgrund weit zurückdatierender Nachweise stand die Entscheidung lange auf Messers Schneide, ehe sie zugunsten des Stuttgarter Autokonzerns kippte.

Was ist passiert?

Die Beschwerdeführerin ist die Porsche AG, ein Automobilkonzern mit Sitz in Stuttgart-Zuffenhausen. Diese ist Inhaberin diverser nationaler und internationaler Porsche-Marken. Auf ihrer Website findet sich darüber hinaus die Sektion „My Porsche“, im Rahmen derer Porschefahrer zum Beispiel Wartungstermine verwalten können.

Der Domaininhaber auf der anderen Seite ist der CEO der italienischen La Serra Srl, zu deren Kerngeschäft der Verkauf von Autos, darunter vor allem solche der Marke Porsche, gehört. Die Domain wurde im Jahr 2002 registriert und damit deutlich nach der Eintragung der allermeisten Porsche-Marken. Unter der Domain wird aktuell keine aktive Website erreicht, der Beschwerdegegner trug jedoch vor, er habe diese im Jahr 2016 erworben, mit der Intention, eine Porsche-Fan-Seite zu kreieren. Als Beweis legte er auf 2016 zurückdatierende Korrespondenzen mit dem Verkäufer der Domain vor, aus denen genau das hervorgeht. Darüber hinaus machte er deutlich, zu einem Verkauf bereit zu sein. Er hatte der Gegenseite schon ein Angebot in Höhe von 6.700.- € gemacht. Zu einer Einigung kam es nicht.

Die Entscheidung im UDRP-Verfahren

Der zur Entscheidung berufene US-Jurist W. Scott Blackmer urteilte zugunsten von Porsche auf Übertragung der Domain (WIPO Case No. D2020-2461).

Die erste Voraussetzung bereitete keine Schwierigkeiten, da Marke und Domain zum Verwechseln ähnlich sind. Auch der Zusatz „my“ oder die TLD „.com“ ändern an dieser Bewertung nichts. Darüber hinaus hat der Domaininhaber auch keine Rechte oder berechtigten Interessen an der Nutzung. Die Nutzung als Fanseite kann grundsätzlich ein berechtigtes Interesse begründen. Das setzt jedoch voraus, dass diese aktiv, nicht kommerziell und von einer offiziellen Seite unterscheidbar ist. Bereits das erste Kriterium war hier nicht erfüllt.

Doch die grundsätzliche Intention, eine Fan-Seite aufzuziehen, kam im Rahmen der dritten UDRP-Voraussetzung, der Bösgläubigkeit, erneut zum Tragen. Hier holte der zur Entscheidung berufene Jurist weit aus und stellte eine umfassende Interessenabwägung an. Für den Domaininhaber sprach insbesondere, dass er selbst Autohändler für Porsche-Autos ist und damit grundsätzlich ein Interesse an solch einer Domain hat. Er gab sich offen, machte keinen Hehl um seine Absichten und ist darüber hinaus nicht für Cybersquatting bekannt. Für seine Bösgläubigkeit sprach jedoch, dass auch eine kommerzielle Nutzung in Betracht gezogen wurde. Dem Domaininhaber war dabei bewusst, dass „Porsche“ als Marke eingetragen und geschützt ist. Zu seinen Lasten geht zudem seine Stellung als CEO eines Autohändlers, die anders zu behandeln ist, als wenn der Domaininhaber Privatperson ist.

Im Ergebnis sah der Einzelpanelist die Bösgläubigkeit als gegeben an. Damit war auch die dritte Voraussetzung gegeben und es wurde auf Übertragung der Domain entschieden.

Fazit

Der vorliegende Fall zeigt, dass vermeintlich einfache Entscheidungen oft komplexer sind, als zunächst angenommen und ein Ausgang nicht vorhergesagt werden kann. Es ist daher der Schlüssel zum Erfolg, dass eine gut durchdachte Angriffs- oder Verteidigungsstrategie ausgearbeitet und bis zum Ende verfolgt wird. Es reicht gerade nicht aus, sich als Markeninhaber nur auf seinen Rechten auszuruhen, denn es ist unklar wie der Gegner reagieren wird. Wer sich zu verteidigen hat, sollte möglichst Beweise heranschaffen, die zu seinen Gunsten sprechen – dann kann das Verfahren auch entgegen aller Erwartungen in die eine oder andere Richtung kippen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a